Ladenöffnungszeiten: Regierungsrat schlägt zwei Varianten vor
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass die Aufhebung der gesetzlichen Ladenschliessungszeiten an Werktagen richtig ist. Der Grosse Rat hat im Januar 2005 spezielle Ladenöffnungszeiten für Tankstellenshops beschlossen, deren ordentliche Verkaufsfläche 100 m2 nicht übersteigt. Diese sind seit dem 1. April 2005 in Kraft. Der Regierungsrat schlägt nun in einem zweiten Schritt weitere Liberalisierungen vor. Variante 1 verzichtet von Montag bis Samstag auf gesetzliche Ladenschliessungszeiten. Variante 2 sieht von Montag bis Freitag einen Ladenschluss um spätestens 20 Uhr vor. Am Samstag sowie am Vorabend von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr sollen die Verkaufsgeschäfte um 17 Uhr schliessen und vor den übrigen Feiertagen spätestens um 18.30 Uhr.
Die Anhörungen und Vernehmlassungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes bei den verschiedenen Interessenvertretern haben folgende Erkenntnisse ergeben:
- die öffentlichen Ruhetage sollen grundsätzlich beibehalten werden,
- die bestehende Möglichkeit von zwei Sonntagsverkäufen soll beibehalten werden,
- die Öffnungszeiten für speziell auf den Tourismus ausgerichtete Verkaufsgeschäfte sollen beibehalten werden,
- die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag sollen ausgedehnt werden, sehr uneinheitlich ist aber das gewünschte Ausmass,
- der Ladenschluss am Samstag soll auf 17 Uhr verschoben werden,
- einheitlich längere Ladenöffnungszeiten seien einzelnen Abendverkäufen vorzuziehen,
- die Vorabende der Feiertage, ausgenommen die Vorabende von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr, sollen möglichst den Werktagen gleichgestellt werden.
Die Diskussion über die richtigen Ladenöffnungszeiten zieht sich bereits über mehrere Jahre hin, und in dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse weiter verändert. Die Zahl der Einpersonenhaushalte, der arbeitstätigen Alleinerziehenden und der Paare, die beide erw erbstätig sind, hat weiter zugenommen. Gleichzeitig geht der Trend in Richtung kurzfristiges Einkaufen und Kauf von Fertigmahlzeiten. Um den Verkaufsgeschäften für zukünftige Entwicklungen Spielraum zu gewähren, soll in Variante 1 auf die gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten verzichtet werden. Damit würden für alle Verkaufsgeschäfte zumindest an den Werktagen (Montag bis Samstag) die gleichen Vorschriften und Wettbewerbsbedingungen gelten. Der Markt würde in kurzer Zeit die Öffnungszeiten regulieren. Dies hat sich in allen Kantonen gezeigt, die ihre Ladenöffnungszeiten liberalisiert haben.
Variante 2 nimmt das grosse Bedürfnis nach einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen auf, setzt diesen aber weiterhin gesetzliche Grenzen. Von Montag bis Freitag sollen die Läden bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Wie bereits heute, sollen die Verkaufsgeschäfte am Samstag und an den Vorabenden der Feiertage früher schliessen als von Montag bis Freitag. Es wird dabei unterschieden zwischen Neujahr, Karfreitag und Weihnachten einerseits und den übrigen Feiertagen andererseits. An den Vorabenden von Neujahr, Karfreitag und Weihnachten sollen die Läden wie heute spätestens um 17 Uhr schliessen. An den Vorabenden der übrigen Feiertage sollen die Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr ausgedehnt werden.
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