Strategie des Kantons für die Luzerner Landwirtschaft
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern will eine produzierende, bodenabhängige, ökologische und tierfreundliche Landwirtschaft. Dies kommt im Planungsbericht über die Entwicklung der Landwirtschaft im Kanton Luzern, den der Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitet, zum Ausdruck.
Der Planungsbericht beschreibt die Strategie des Kantons für die Luzerner Landwirtschaft, die sich wie in der ganzen Schweiz in einem grossen Anpassungsprozess befindet. Er konzentriert sich auf Bereiche, die der Kanton beeinflussen kann: Strukturverbesserungen, Vollzug der Direktzahlungen, Ökologie, Raumnutzung, Steuerrecht, Beratung und Weiterbildung. Verstärken will der Kanton auch seine Rolle in der schweizerischen Agrarpolitik.
Jeder neunte Arbeitsplatz im Kanton
Die Landwirtschaft hat im Kanton Luzern eine grosse Bedeutung. An der landwirtschaftlichen Nutzfläche gemessen steht Luzern hinter Bern und Waadt an dritter Stelle. Auf den 5'400 Bauernhöfen im Kanton arbeiten insgesamt 16'000 Personen im Voll-, Zu- und Nebenerwerb. In den vor- und nachgelagerten Sektoren, die indirekt von der Landwirtschaft abhängen, sind über 8'000 Personen beschäftigt. Das gesamte "Agrarbusiness" umfasst jeden neunten Arbeitsplatz im Kanton. Das Produktionsvolumen der Luzerner Landwirtschaft beträgt rund 1 Milliarde Franken.
Die Agrarpolitik liegt hauptsächlich in der Kompetenz des Bundes. Die künftige Strategie ist im September 2005 vom Bundesrat unter dem Titel AP 2011 in die Vernehmlassung gegeben worden. Unter anderem will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Marktstützungs- und Grenzschutzmassnahmen abbauen, den Qualitätsstandard halten und die Wertschöpfung verbessern.
Ziele und Massnahmen
Ziel des Kantons Luzern ist eine nachhaltige Land- und Waldwirtschaft. Diese Bereiche der Primärproduktion sollen so ausgestaltet sein, dass sie:
- ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen zu genügen vermögen,
- im Vergleich zur Branche eine hohe Wertschöpfung generieren und erfolgreich am Markt sind,
- mit nachhaltigen Methoden gesunde Nahrungsmittel und gesundes Holz produzieren,
- die öffentlichen Leistungen in hoher Qualität erbringen.
Der Staat kann durch einen gezielten Ressourceneinsatz und Optimierungen dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden. Im Bericht sind 24 Massnahmen aufgeführt, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.
Strukturverbesserungen und Zusammenarbeitsformen
Gesamthaft verfügt die Luzerner Landwirtschaft über gute Infrastrukturen. Die Erhaltung der wertvollen Substanz an Güterstrassen, Hofzufahrten, Alpwegen, Wasserversorgungen und Gebäuden erfordert aber permanenten Unterhalt und periodische Erneuerungen. In Zukunft werden vermehrt auch Strukturverbesserungen für die Bildung von Betriebsgemeinschaften und für die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung unterstützt.
Überbetriebliche Zusammenarbeitsformen, welche geeignet sind, Kosten zu senken und wirtschaftliche sowie ökologische Leistungen zu verbessern, werden vermehrt gefördert. Für besonders innovative Massnahmen in den Bereichen Strukturen und Produktion stellt der Kanton neue Mittel bereit. Dabei sollen auch die Produktion und Vermarktung von Früchten, Gemüse sowie Berg- und Alpprodukten verstärkt werden.
Weniger administrativer Aufwand
Direktzahlungen sind an definierte Leistungen gebunden, die kontrolliert werden müssen. Die Koordination der Kontrollen sowie der Datenerhebung sollen verstärkt werden. Für die Festlegung der Kontrollhäufigkeit soll ein Bonitätssystem eingeführt und für die Datenkoordination eine Internetlösung angeboten werden. Dies wird zu einer spürbaren Entlastung der Betriebe im administrativen Bereich führen.
Tierbestände und ökologischer Ausgleich
Die hohen Tierbestände vieler Luzerner Betriebe generieren einen wesentlichen Anteil des Einkommens. So beträgt der Produktionswert der tierischen Erzeugnisse 72% der gesamten landwirtschaftlichen Produktion, jener der Schweineproduktion 28%. Sie sind jedoch mit Umweltbelastungen verbunden, die entsprechende Kompensationsmassnahmen auch in Zukunft erforderlich machen. Der Regierungsrat lehnt einen Abbau der Tierbestände aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ab, will aber den Tierbestand im Kanton mit entsprechenden Regelungen stabilisieren und schädliche Emissionen von Phosphor und Ammoniak durch ein Massnahmenbündel im Rahmen der in der Bundespolitik dafür vorgesehenen Programmvereinbarungen weiter reduzieren. Dazu gehören die technischen Massnahmen zur Nährstoffreduktion, die Seesanierungsmassnahmen sowie regionale Vereinbarungen zur Phosphor- und Ammoniakreduktion.
Mit dem ökologischen Ausgleich sollen der Artenverlust gestoppt und die Wiederausbreitung gefährdeter Arten gefördert werden. Die Luzerner Landwirte beteiligen sich bisher bereits stark an den entsprechenden Programmen. Diese werden weiter intensiviert und mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet, so dass die schweizerisch vorgegebenen Ziele bezüglich Flächen und Qualität erreicht werden können.
Biogas und Ökostrom
Die Produktion von Biogas und Ökostrom auf landwirtschaftlichen Betrieben wird begrüsst. Diese Anlagen generieren zusätzliche Erwerbseinkommen und leisten einen Beitrag zum Ersatz fossiler Brennstoffe sowie zur Reduktion der Treibhausgase.
Der Druck auf den landwirtschaftlich nutzbaren Boden ist ungebrochen. Der Regierungsrat wird einerseits die landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber den Ansprüchen von Siedlungen und Verkehrswegen verstärkt schützen und anderseits die Anstrengungen zur Teilrevision des Raumplanungsrechts unterstützen, um damit der produzierenden Landwirtschaft zu besseren Rahmenbedingungen zu verhelfen. Der Strukturwandel soll jedoch durch raumplanerische Massnahmen unterstützt und keinesfalls behindert werden.
Beratung und Qualitätssicherung
Der Bund zieht sich im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs aus der landwirtschaftlichen Beratung zurück und übernimmt die gesamten Aufwendungen für die Tierzuchtförderung. Weil die Beratung im Zusammenhang mit dem fortgesetzten Strukturwandel in Zukunft stark gefordert ist, wird sich der Regierungsrat für die Erhaltung der erforderlichen Mittel einsetzen, wobei jedoch Teilbereiche überkantonal angeboten und die Branchenorganisationen stärker einbezogen werden müssen.
Die Qualitätssicherung der Milchproduktion erfordert massgebliche Veränderungen im Zusammenhang mit der Anpassung an europäische Vorschriften. Der Kanton Luzern wird die Inspektionen in die Kompetenz der für das Lebensmittelrecht zuständigen Behörde überführen. Für die Beratung und Analytik im Zusammenhang mit der Milchqualitätskontrolle sind Branchenlösungen ohne kantonale Beteiligungen vorgesehen und bereits im Entstehen.
Die agrarpolitische Situation erfordert auch in Zukunft einen Strukturwandel mindestens im bisherigen Ausmass. Zukunftsfähige Betriebe müssen flächenmässig wachsen können, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Andere Betriebe, insbesondere jene ohne Nachfolgeregelung, sind bereit, den Betrieb aufzugeben und Flächen zur Verfügung zu stellen. Für diese Situation ist das Steuerrecht so zu gestalten, dass es den Strukturwandel nicht hemmt.
Wald, Jagd und Fischerei
Weil die Landwirtschaft betrieblich und gesamtwirtschaftlich stark mit dem Wald sowie mit der Jagd und Fischerei verbunden ist, werden wichtige Entwicklungen in diesen Bereichen ebenfalls aufgezeigt. Die strukturellen Nachteile bei der Bewirtschaftung des Luzerner Waldes sollen durch die Gründung von neuen regionalen Organisationen überwunden werden. Diese Zusammenschlüsse von privaten und öffentlichen Waldeigentümern müssen von der Basis her und ohne Zwang entstehen. Die Attraktivität der Jagd und der Fischerei wird durch gesunde Fisch- und Wildtierbestände sowie durch eine offene Kommunikation über Ziele und Ergebnisse sichergestellt.
Kontakt:
Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. +41/41/228'50'41
Beat Balmer
Dienststellenleiter Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/925'10'01