Verbesserungen bei den Familienzulagen
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat beschlossen, den Beitrag der Arbeitgeber, die der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern angeschlossen sind, auf den 1. Januar 2006 von 2,0 Prozent auf 1,9 Prozent der Lohnsumme zu senken, trotz höheren Leistungen ab 2006.
Diese Reduktion der Arbeitgeberbeiträge bei gleichzeitigem Leistungsausbau wurde möglich, weil sich die Reserven der Familienausgleichskasse in den letzten Jahren stark verbessert haben. Trotzdem dürfte der Reservefonds mittelfristig nicht unter die kritische Grenze von 60% fallen, was für die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern wichtig ist, um ihre Funktion als Auffangkasse wahrnehmen zu können.
Die Reduktion des Beitragssatzes auf 1,9 Prozent ist eine willkommene finanzielle Entlastung für einen Grossteil der Luzerner Arbeitgeber.
Die zuständigen Familienausgleichskassen werden die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber über das Vorgehen direkt informieren. Die zulagenberechtigten Arbeitnehmenden haben somit nichts zu unternehmen.
Zudem hat der Regierungsrat auch die Voraussetzungen zum Bezug von Familienzulagen für Selbständigerwerbende sowie die Leistungen verbessert. Damit ist sichergestellt, dass die zulagenberechtigten Selbständigerwerbenden weiterhin die gleichen Zulagen erhalten wie die Arbeitnehmenden. Die betroffenen Personen werden von der Ausgleichskasse mit einem Merkblatt direkt informiert.
Gesetzliche Zulagen ab 2006 - Geburtszulage: Fr. 800.- (unverändert) - Kinderzulage bis zum vollendeten 12. Altersjahr: Fr. 200.- / Monat (im Vorjahr 180.-) - Kinderzulage vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr: Fr. 210.- / Monat (im Vorjahr 200.-) - Ausbildungszulage: Fr. 230.- / Monat (unverändert)
Beitragssatz ab 2006 1,9% (im Vorjahr 2,0%)
Kontakt:
Daniel Wicki
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales, Gesundheits- und
Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'80
Stefano Marinelli
Abteilungsleiter Familienzulagen, AKLU
Tel.: +41/41/375'08'60