Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den Entwurf für die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes (PVG) in die Vernehmlassung gegeben. Betroffen ist in einzelnen Punkten auch das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Eine Änderung des PVG wurde erforderlich, nachdem das KVG neu verlangt, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Das revidierte KVG beinhaltet auch neue Regelungen über Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen, welche in die kantonale Gesetzgebung überführt werden müssen. Neuerungen sind auch vorgesehen bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Prämienverbilligung, insbesondere wenn die versicherte Person beantragt, dass die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird eine Änderung bei den Fristen zur Einreichung eines Gesuchs um Prämienverbilligung vorgeschlagen. Künftig soll es nur einen Eingabetermin geben. Wird das Gesuch nach Ablauf dieser Frist eingereicht, sollen nur diejenigen Prämien verbilligt werden, die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Weitere Neuerungen dienen einem effizienteren Arbeitsablauf bei der Gesuchsbearbeitung und der Optimierung der Drittauszahlungsmöglichkeiten.
Da einzelne Neuerungen auf Grund des KVG bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten müssen, konnte nur eine kurze Vernehmlassungsfrist bis zum 6. Februar 2006 gewährt werden.
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