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Staatskanzlei Luzern

Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Entwurf für die Änderung
des Prämienverbilligungsgesetzes (PVG) in die Vernehmlassung gegeben.
Betroffen ist in einzelnen Punkten auch das kantonale
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
(KVG).
Eine Änderung des PVG wurde erforderlich, nachdem das KVG neu
verlangt, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die
Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um
mindestens 50 Prozent verbilligen. Das revidierte KVG beinhaltet auch
neue Regelungen über Nichtbezahlung von Prämien und
Kostenbeteiligungen, welche in die kantonale Gesetzgebung überführt
werden müssen. Neuerungen sind auch vorgesehen bei der Überprüfung
der Anspruchsvoraussetzungen für die Prämienverbilligung,
insbesondere wenn die versicherte Person beantragt, dass die
aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt
werden.
Darüber hinaus wird eine Änderung bei den Fristen zur Einreichung
eines Gesuchs um Prämienverbilligung vorgeschlagen. Künftig soll es
nur einen Eingabetermin geben. Wird das Gesuch nach Ablauf dieser
Frist eingereicht, sollen nur diejenigen Prämien verbilligt werden,
die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Weitere Neuerungen dienen einem effizienteren Arbeitsablauf bei
der Gesuchsbearbeitung und der Optimierung der
Drittauszahlungsmöglichkeiten.
Da einzelne Neuerungen auf Grund des KVG bereits auf den 1. Januar
2007 in Kraft treten müssen, konnte nur eine kurze
Vernehmlassungsfrist bis zum 6. Februar 2006 gewährt werden.

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales, Gesundheits- und
Sozialdepartement
Auskunft (ab 15.30 Uhr)
Tel. +41/(0)41/228'60'80

Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst
Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. +41/(0)41/228'60'87

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