Feinstaub: Luzerner Regierungsrat bekräftigt Aufruf
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat bekräftigt angesichts der nach wie vor steigenden Feinstaubbelastung den Aufruf an die Bevölkerung, die Massnahmen zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen zu befolgen. Er unterstützt im weiteren als kurzfristige Massnahme die von der Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz vorgeschlagene generelle Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Die Anpassung der Luzerner Smog-Verordnung bezüglich Feinstaub bedarf seriöser Abklärung und soll bis im Herbst 2006 erfolgen. Der Luzerner Regierungsrat wiederholt zudem die Forderung nach einer zügigen Umsetzung des Aktionsplan des Bundesamtes für Umwelt gegen Feinstaub.
Die Bevölkerung des Kantons Luzern wird erneut aufgefordert, folgende Weisungen zu beachten, damit die Feinstaubbelastung nicht noch mehr ansteigt:
- Unterlassen von jeder Art von Feuer im Freien.
- Vermeiden jeglicher Verbrennung von Kohlebriquetts und des Feuerns in Cheminées.
- Vermeiden des Heizens mit Holz, wenn eine alternative Wärmequelle vorhanden ist.
- Falls Holzheizung notwendig: Nur trockenes Holz, in nicht übermässig gefülltem Feuerraum und mit stetig heisser Flamme.
- Senken der Raumtemperatur auf das Notwendige und unnötige Wärmeverluste vermeiden.
- Dieselbetriebene Motorfahrzeuge ohne Partikelfilter sind in der Garage zu lassen.
- Auf die Benützung von Motorfahrzeugen soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
Per Mail sind ebenfalls gestern alle Gemeindekanzleien, Kreisförster und Polizeiposten darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Verbrennen von Waldabraum ("Mottfeuer") verboten ist und dass Zuwiderhandlungen polizeilich angezeigt werden können.
Vor dem Hintergrund der andauernd hohen Feinstaubbelastung hat die Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz Bundespräsident Moritz Leuenberger ersucht, als kurzfristige Massnahme gegen einen weiteren Anstieg der Luftbelastung die generelle Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen vorübergehend von 120 auf 80 Stundenkilometer zu senken. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt diese rasche und flächendeckende Massnahme, obwohl er sich bewusst ist, dass die Wirkung beschränkt sein wird. Er verspricht sich davon aber eine zusätzliche Sensibilisierung der Automobilisten, auf die Benützung des Fahrzeugs zu verzichten. Diese Massnahme ist aber vom Bund - und nicht von einzelnen Kantonen - zu treffen, damit sie flächendeckende Wirkung erzielt.
Sofortmassnahmen im Sinne der Interventionsstufe der Verordnung zur kurzfristigen Bekämpfung übermässiger Luftschadstoffimmissionen zufolge austauscharmer Wetterlagen (Smog-Verordnung) bedürfen nach Ansicht des Regierungsrates seriöser Grund-lagen und Vorbereitungen. Diese liegen für Massnahmen gegen den Feinstaub kurzfristig nicht vor. Im Unterschied zu den Schadstoffen Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid, auf welche die Verordnung vom 13. Dezember 1988 abzielte, lassen sich für die Schwebestaubimmissionen grossräumig kaum Gebiete mit mehr oder weniger starken Belastungen unterscheiden, in denen man gezielt intervenieren könnte. Die Quellen sind vielfältig und über das ganze Kantonsgebiet verteilt. Somit kommen nur flächendeckende Massnahmen in Frage, bei denen die Frage des Vollzugs und der Kontrolle schnell Limiten setzt. Aus diesem Grund ist auch die Forderung der Stadt Luzern nach einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge von 6 bis 10 Uhr und von 15 bis 20 Uhr weder sinnvoll noch aufgrund der Verordnung machbar.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. : +41/41/228'50'41