Verbot der Vogeljagd im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Gestützt auf die Empfehlung des Bundesamtes für Veterinärwesen BEVET und des Bundesamtes für Umwelt BAFU, sowie nach Rücksprache mit dem Kantonstierarzt wird die Jagd auf Vögel im Kanton Luzern mit sofortiger Wirkung verboten. Diese Massnahme soll mithelfen das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus auf Hausgeflügel zu minimieren.
Zur Abwehr von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist im Kanton Luzern die Jagd auf verschiedene Vogelarten ausserhalb der Brutzeit das ganze Jahr erlaubt. Zur Verhütung von Wildschäden werden vor allem Rabenkrähen erlegt. Weil Rabenkrähen auch Aasfresser sind ist nicht auszuschliessen, dass Krähen an Vogelgrippe verendete Vögel finden und diese als Nahrung nutzen. Damit würden Krähen zu Trägern des Vogelgrippevirus. Das generelle Verbot der Vogeljagd soll mithelfen, die Verbreitung des Vogelgrippevirus einzuschränken und damit das Risiko einer Übertragung in Hausgeflügelbestände weiter zu minimieren. Diese Massnahme ist für den Kanton Luzern besondere wichtig weil er ein bedeutender Standort für die Geflügelproduktion ist. Das generelle Verbot der Vogeljagd gilt bis zum Widerruf.
Kontakt Josef Muggli Fischerei- und Jagdverwalter Tel. +41/41/925'10'81