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Staatskanzlei Luzern

Schulen mit Zukunft - das neue Schulentwicklungsvorhaben

Luzern (ots)

Gesellschaftliche und bildungspolitische
Veränderungen erlauben in der Entwicklung der Volksschule keine
langen Pausen. Deshalb wurden im Rahmen eines breit angelegten
Prozesses die Schwerpunkte des nächsten Schulentwicklungsvorhabens
definiert. In den nächsten 10 Jahren soll der Unterricht im Zentrum
der Entwicklungsbemühungen stehen - für gute „Schulen mit Zukunft".
An einer Medienkonferenz wurden die Ziele von Schulen mit Zukunft von
Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber und den Projektträgern
vorgestellt.
Damit eine langfristig angesetzte Schulentwicklung für die
Volksschulen des Kantons Luzern möglich wird, haben die fünf
hauptverantwortlichen Träger (Bildungsdepartement, Luzerner
Lehrerinnen- und Lehrerverband LLV, Verband Luzerner Gemeinden VLG,
Verband Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten VSPL, Verband
Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Luzern VSL LU) wiederum
eine gemeinsame Zielsetzung und Planung erarbeitet. Das neue Vorhaben
läuft unter dem Projekttitel „Schulen mit Zukunft". Das Projekt hat
die Anregungen aus dem Diskussionsforum „Schule in Diskussion", aus
der Behandlung des Planungsberichts „Schulentwicklung nach 2005" im
Grossen Rat und aus der interkantonalen Schulentwicklungsarbeit
aufgenommen. Insbesondere werden folgende fünf
Schulentwicklungsarbeiten auf schweizerischer und regionaler Ebene
berücksichtigt:
- Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
   - Deutschschweizer Lehrplan für die Volksschulen
   - Leistungsmessungen in der Volksschule
   - Entwicklungsprojekt Basisstufe
   - Rahmenkonzept zur sonderpädagogischen Förderung in der
     Zentralschweiz.
Fünf Ziele
Die fünf Träger haben für die nächsten zehn bis zwölf Jahre fünf
Entwicklungsziele formuliert, welche die Schwerpunkte der
koordinierten Schulentwicklungsarbeiten auf kantonaler Ebene
darstellen:
- Ziel 1: Kernkompetenzen und Mindeststandards beschreiben
   - Ziel 2: Schulstrukturen im Sinne von längerfristigen Zyklen
     schaffen
   - Ziel 3: Den Umgang mit Heterogenität im Unterricht fördern
   - Ziel 4: Schulische Unterstützungsangebote überprüfen und
     ergänzen
   - Ziel 5: Familienergänzende Betreuungsangebote schulnah
     bereitstellen.
Die detaillierte Ausgestaltung der fünf Entwicklungsziele wird
unter Einbezug aller Beteiligten und Betroffenen vorgenommen. Dabei
muss den finanziellen, personellen und infrastrukturellen
Auswirkungen besondere Beachtung geschenkt werden. In den fünf Zielen
werden in den nächsten Jahren folgende Massnahmen umgesetzt:
  • Ziel 1: Definition der „elementaren Bildung", Straffung der Ziele und Inhalte der heutigen Fachlehrpläne, Optimierung des Einsatzes der Orientierungsarbeiten
  • Ziel 2: Erprobung der Basisstufe in Pilotklassen, verstärkte integrative Förderung, Definition eines Volksschulabschlusses
  • Ziel 3: Lehren und Lernen: Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwicklung
  • Ziel 4: Ergänzung der Schulsozialarbeit, Klärung der Rahmenbedingungen für die integrative Schulung von behinderten Kindern und Jugendlichen (Umsetzung der NFA)
  • Ziel 5: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Tagesschulangebote.
Die meisten Massnahmen werden im Rahmen der ordentlichen Arbeiten
der zuständigen Stellen bearbeitet. Als eigentliche Projekte sind nur
drei Themen konzipiert: Elementare Bildung (Ziel 1), Erprobung der
Basisstufe (Ziel 2) sowie Lehren und Lernen (Ziel 3). Die
Konkretisierung des Entwicklungsziels 4 geschieht im Rahmen der
Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit der
Kantonalisierung der Zuständigkeiten für die Sonderschulung. Für das
Entwicklungsziel 5 wird gegenwärtig ein breites Unterstützungsforum
aus Wirtschaft, Bildung und Politik gebildet, welches die
Umsetzungsarbeiten begleiten und unterstützen soll.

Kontakt:

Dr. Charles Vincent
Leiter Projektausschuss „Schulen mit Zukunft"
Tel.: 41/228'52'12

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