Schulen mit Zukunft - das neue Schulentwicklungsvorhaben
Luzern (ots)
Gesellschaftliche und bildungspolitische Veränderungen erlauben in der Entwicklung der Volksschule keine langen Pausen. Deshalb wurden im Rahmen eines breit angelegten Prozesses die Schwerpunkte des nächsten Schulentwicklungsvorhabens definiert. In den nächsten 10 Jahren soll der Unterricht im Zentrum der Entwicklungsbemühungen stehen - für gute Schulen mit Zukunft". An einer Medienkonferenz wurden die Ziele von Schulen mit Zukunft von Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber und den Projektträgern vorgestellt.
Damit eine langfristig angesetzte Schulentwicklung für die Volksschulen des Kantons Luzern möglich wird, haben die fünf hauptverantwortlichen Träger (Bildungsdepartement, Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband LLV, Verband Luzerner Gemeinden VLG, Verband Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten VSPL, Verband Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Luzern VSL LU) wiederum eine gemeinsame Zielsetzung und Planung erarbeitet. Das neue Vorhaben läuft unter dem Projekttitel Schulen mit Zukunft". Das Projekt hat die Anregungen aus dem Diskussionsforum Schule in Diskussion", aus der Behandlung des Planungsberichts Schulentwicklung nach 2005" im Grossen Rat und aus der interkantonalen Schulentwicklungsarbeit aufgenommen. Insbesondere werden folgende fünf Schulentwicklungsarbeiten auf schweizerischer und regionaler Ebene berücksichtigt:
- Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) - Deutschschweizer Lehrplan für die Volksschulen - Leistungsmessungen in der Volksschule - Entwicklungsprojekt Basisstufe - Rahmenkonzept zur sonderpädagogischen Förderung in der Zentralschweiz.
Fünf Ziele
Die fünf Träger haben für die nächsten zehn bis zwölf Jahre fünf Entwicklungsziele formuliert, welche die Schwerpunkte der koordinierten Schulentwicklungsarbeiten auf kantonaler Ebene darstellen:
- Ziel 1: Kernkompetenzen und Mindeststandards beschreiben - Ziel 2: Schulstrukturen im Sinne von längerfristigen Zyklen schaffen - Ziel 3: Den Umgang mit Heterogenität im Unterricht fördern - Ziel 4: Schulische Unterstützungsangebote überprüfen und ergänzen - Ziel 5: Familienergänzende Betreuungsangebote schulnah bereitstellen.
Die detaillierte Ausgestaltung der fünf Entwicklungsziele wird unter Einbezug aller Beteiligten und Betroffenen vorgenommen. Dabei muss den finanziellen, personellen und infrastrukturellen Auswirkungen besondere Beachtung geschenkt werden. In den fünf Zielen werden in den nächsten Jahren folgende Massnahmen umgesetzt:
- Ziel 1: Definition der elementaren Bildung", Straffung der Ziele und Inhalte der heutigen Fachlehrpläne, Optimierung des Einsatzes der Orientierungsarbeiten
- Ziel 2: Erprobung der Basisstufe in Pilotklassen, verstärkte integrative Förderung, Definition eines Volksschulabschlusses
- Ziel 3: Lehren und Lernen: Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwicklung
- Ziel 4: Ergänzung der Schulsozialarbeit, Klärung der Rahmenbedingungen für die integrative Schulung von behinderten Kindern und Jugendlichen (Umsetzung der NFA)
- Ziel 5: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Tagesschulangebote.
Die meisten Massnahmen werden im Rahmen der ordentlichen Arbeiten der zuständigen Stellen bearbeitet. Als eigentliche Projekte sind nur drei Themen konzipiert: Elementare Bildung (Ziel 1), Erprobung der Basisstufe (Ziel 2) sowie Lehren und Lernen (Ziel 3). Die Konkretisierung des Entwicklungsziels 4 geschieht im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit der Kantonalisierung der Zuständigkeiten für die Sonderschulung. Für das Entwicklungsziel 5 wird gegenwärtig ein breites Unterstützungsforum aus Wirtschaft, Bildung und Politik gebildet, welches die Umsetzungsarbeiten begleiten und unterstützen soll.
Kontakt:
Dr. Charles Vincent
Leiter Projektausschuss Schulen mit Zukunft"
Tel.: 41/228'52'12