Grossratskommission stimmt dem Sonderkredit für die Schutzbauten im Bergsturzgebiet Laui Sörenberg zu
Luzern (ots)
Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Erstellung von Schutzbauten gegen Murgänge aus dem Bergsturzgebiet Laui in Sörenberg, Gemeinde Flühli, (B 130) zu. Der Sonderkredit umfasst einen Betrag von 14,2 Millionen Franken, wobei dem Kanton nach Abzug der Beiträge des Bundes, der Gemeinde und der Interessierten Kosten von netto 4,26 Millionen Franken verbleiben. Das Projekt sieht oberhalb des Siedlungsgebietes Laui in Sörenberg einen Geschieberechen, zwei Geschiebesammler, Bremselemente aus Steinblöcken sowie Leitdämme mit einer Gesamtlänge von rund 1,6 Kilometern vor. Mit diesen Schutzbauten kann die Gefahr für Personen fast vollständig beseitigt und das Risiko der Beschädigung von Bauten auf extreme Ereignisse begrenzt werden. Die VBK hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 13. April 2006 vor Ort in Sörenberg unter dem Vorsitz von Josef Fischer (CVP, Triengen) vorberaten.
Rückblickend muss festgestellt werden, dass die bestehenden Gefahren bei Beginn der Überbauung des Gebietes in den Siebzigerjahren wohl unterschätzt wurden. So ist die seinerzeitige Freigabe als Ferienhauszone aus heutiger Sicht nur beschränkt nachvollziehbar. Immerhin ist zu erwähnen, dass nicht zuletzt dank dieser Überbauung Sörenberg zu einem wichtigen Ferienort geworden ist. Nun gilt es aber, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Gefahr für Personen praktisch ausgeschlossen und die Beschädigung der bestehenden Sachwerte auf ein Minimum reduziert werden kann. Die Kommission ist zusammen mit dem Regierungsrat und dem Gemeinderat Flühli überzeugt, das vorliegende Projekt erfülle diese Voraussetzungen.
Für die Zustimmung mitentscheidend ist, dass die vorgesehenen Schutzbauten einen gewissen Entwicklungsspielraum offen lassen. Dieser ist nötig, damit die Tourismusregion weiter bestehen kann. Neue Bauvorhaben sowie Anpassungen bestehender Bauten haben sich dabei an den Bundesvorgaben für Gefahrengebiete zu orientieren. Wichtig ist es ferner, die heute bestehenden Unsicherheiten sowohl in Bezug auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten wie auch aus Sicht der Sachversicherungen endlich zu beseitigen.
Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das ursprüngliche Projekt massiv reduziert werden konnte, ohne den Schutz wesentlich zu vermindern. Mit dieser Reduktion wurde zudem auch die landschaftliche Eingliederung verbessert. Die VBK begrüsst ebenfalls, dass der Wiederbegrünung ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Dies ist gerechtfertig, handelt es sich doch zumindest während der Bauzeit trotzdem noch um einen massiven Eingriff in die Natur.
Nicht durchgesetzt hat sich ein Vorschlag, wonach die Interessierten einen grösseren Anteil an den Kosten übernehmen sollten. Ein solcher liesse sich zwar aufgrund der Interessenlage durchaus plausibel begründen. Die Kommission wollte aber letztlich den von allen beteiligten Behörden sorgsam erreichten Konsens nicht unnötig gefährden.
Die Vorlage wird für die Maisession des Grossen Rates traktandiert.
Kontakt:
Josef Fischer
Tel. +41/41/933'13'10