Spezialkommission Kantonsverfassung hat die erste Lesung über den Verfassungsentwurf abgeschlossen
Luzern (ots)
Die Spezialkommission "Kantonsverfassung" des Grossen Rates hat ihre Beratungen zur künftigen Verfassung des Kantons Luzern abgeschlossen. Unter der Leitung von Albert Mattmann (CVP, Ebikon) diskutierte die Kommission den 85 Paragraphen umfassenden Entwurf für ein neues Luzerner Grundgesetz in zwölf meist ganztägigen Sitzungen.
Dem Entwurf des Regierungsrates hat die Kommission des Grossen Rates im Grossen und Ganzen zugestimmt. Die künftige Verfassung soll eine übersichtliche und in verständlicher Sprache formulierte rechtliche Grundordnung des Kantons Luzern bilden.
Subsidiarität, dezentrale Aufgabenerfüllung und Grundrechte
Die Kommission hat verschiedene Änderungen am Entwurf beschlossen. So sollen das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der dezentralen Aufgabenerfüllung in der Verfassung stärker zum Ausdruck kommen.
Bei den Grundrechten verzichtet die Kommission auf die Wiederholung der Aufzählung aus der Bundesverfassung. Sie sieht - wie der Regierungsrat - auch keinen Bedarf an zusätzlichen kantonalen Grundrechten.
Politische Rechte
Bei den politischen Rechten hält die Kommission fest, dass das Kantonsgebiet in mindestens fünf Wahlkreise einzuteilen sei, um die angemessene Vertretung aller Kantonsteile im Parlament zu gewährleisten. Kürzlich hat der Grosse Rat einen Vorstoss der Kommission zum Thema der Kantonsgliederung gutgeheissen. Verlangt wird darin ein Planungsbericht über die künftige Einteilung des Kantons.
Zum Stimmrecht will die Kommission eine separate Abstimmungsfrage vorlegen: Die Stimmberechtigten sollen sich dazu äussern, ob die Gemeinden den Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das Stimmrecht einräumen können.
Eine Erweiterung soll das Referendumsrecht erfahren: Künftig soll ein Viertel der Gemeinden bei Gesetzen und Ausgabenbeschlüssen des Parlaments eine kantonale Volksabstimmung auslösen können. Aufgenommen wird ausserdem das Recht jeder einzelnen Person, im Rahmen von Vernehmlassungen zu Entwürfen von kantonalen Erlassen und zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite Stellung zu nehmen.
Öffentlichkeitsprinzip, Schultheiss und Gerichte
Bei den kantonalen Behörden sieht die Kommission von der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips und damit eines umfassenden Einsichtsrechts in Verwaltungsakten ab.
Den Änderungen der Behördenbezeichnungen wurde zugestimmt. Künftig sollen die Begriffe Kantonsrat (statt Grosser Rat), Regierungspräsident oder Regierungspräsidentin (statt Schultheiss) und Regierungsvizepräsident oder Regierungsvizepräsidentin (statt Statthalter) Verwendung finden.
Die Kommission verzichtet weiter auf die Zusammenlegung von Obergericht und Verwaltungsgericht zu einem Kantonsgericht.
Gemeinden und Religionsgemeinschaften
Im Verfassungsteil über die Gemeinden hat die Kommission präzisiert, dass das Kantonsparlament nur auf Antrag einer Gemeinde Zusammenlegungen vornehmen kann.
Bei den Religionsgemeinschaften übernimmt die Kommission die Bestimmung des Entwurfs, wonach die öffentlich-rechtliche Anerkennung in einem Gesetz zu regeln ist. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes kann der Kreis der anerkannten Körperschaften über die drei traditionellen Landeskirchen - römisch-katholische, evangelisch-reformierte und christkatholische Kirche - erweitert werden.
In der Verfassung soll die bisherige gesetzliche Regelung verankert werden, wonach die anerkannten Körperschaften bei den Mitgliedern und bei juristischen Personen (Unternehmen) Steuern erheben können. Wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, sollen die Erträge aus der Unternehmensbesteuerung lediglich für soziale und kulturelle Zwecke Verwendung finden dürfen, hingegen nicht für Kultuszwecke.
Die Kommission stimmt dem Vorschlag zu, der Luzerner Verfassung erstmals eine Präambel voranzustellen. Die Verfassung soll mit einem Hinweis auf die Verantwortung vor Gott und der Verantwortung gegenüber den Mitmenschen sowie der Natur eingeleitet werden.
Der Grosse Rat wird die Kantonsverfassung in der Septembersession beraten. Anschliessend wird die Spezialkommission den Entwurf erneut diskutieren. Der Grosse Rat wird nach einer zweiten Lesung die Verfassung verabschieden. Die Volksabstimmung findet spätestens in der zweiten Hälfte 2007 statt.
Vorgeschichte
Die Totalrevision der Staatsverfassung von 1875 wurde im Jahr 2002 eingeleitet. Eine Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki arbeitete einen Entwurf zuhanden des Regierungsrates aus. Der Entwurf der Verfassungskommission wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Ende 2005 hat der Regierungsrat den überarbeiteten Entwurf für die neue Kantonsverfassung dem Grossen Rat zugeleitet (Botschaft B 123 vom 22. November 2005). Der Grosse Rat bildete eine 17-köpfige Spezialkommission, die ihre Beratungen nun abgeschlossen hat.
Informationen zum Verfassungsentwurf:
Botschaft des Regierungsrates zum Entwurf einer neuen Kantonsverfassung (B 123 vom 22. November 2005): www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/botschaften_2003/b_123.pdf
Motion zur Kantonsgliederung (Nr. 671) und Antwort des Regierungsrates:
-www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_2003/m_671.pdf
-www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_antworten_2003/m_671_a
ntwort.pdf (bitte diesen Link kopieren)
Anträge der Kommission (synoptische Darstellung): www.lu.ch/Verfassungsentwurf-Kommissionsaenderungen.pdf
Weitere Informationen: www.neueverfassung.lu.ch
Kontakt:
Albert Mattmann
Präsident Spezialkommission Kantonsverfassung
Freitag, 2. Juni 2006, Vormittag
Tel.: +41/41/444'02'15