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Staatskanzlei Luzern

WAK stimmt Steuergesetzrevision zu und erhöht die Steuerabzüge

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli)
die als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Steuern vors Volk"
formulierte Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008) beraten.
Die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft zeigt eine
Steuerpolitik auf, welche konsequent auf die Attraktivierung des
Standortes Luzern ausgerichtet ist, so dass neue Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler angezogen, aber auch die ansässigen natürlichen und
juristischen Personen steuerlich wesentlich entlastet werden.
Die angestrebten Änderungen sind vielfältig: Durch eine
Tarifkorrektur sollen vor allem die mittleren Einkommen entlastet
werden. Bei der Vermögenssteuer wird eine Halbierung der bisherigen
Belastung angestrebt, was dem Wegzug vermögender Personen
entgegenwirkt bzw. Luzern für zuziehende Steuerzahler attraktiv
macht. Generell entlastend wirkt der Ausgleich der Kalten
Progression, welche zudem häufiger, spätestens nach vier Jahren,
ausgeglichen werden soll.
Bei den juristischen Personen soll der Tarif für die Gewinnsteuer
von vier auf drei Prozent gesenkt werden, bei der Kapitalsteuer wird
eine Senkung auch im Bereich bis fünf Millionen Franken angestrebt
mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort für Unternehmen und neues
Arbeitskräftepotential zu fördern.
Die nachträgliche Vermögenssteuer soll abgeschafft werden, weil
die bisherige Regelung vor allem in der Landwirtschaft den
Strukturwandel behindert.
Die Revision sieht auch vor, dass die Grenze, ab wann das
fakultative Referendum gegen die Festlegung der Steuereinheiten
ergriffen werden kann, von heute 1,9 Einheiten auf 1,6 Einheiten
gesenkt wird.
Aufgeschoben wird die Anschlussgesetzgebung an die
Unternehmenssteuerreform II sowie zum Bundesgesetz über die
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen; Grund dafür ist die
Verzögerung in den Beratungen beim Bund. Die Anpassungen werden in
der nächsten Teilrevision des kantonalen Rechts erfolgen.
Ergänzend zur Anschlussgesetzgebung zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit des Bundes soll im kantonalen Recht neu eine
Lohnmeldepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschaffen
werden, womit die vollständige Einkommensdeklaration durchgesetzt
werden soll.
Die Massnahmen treten gestaffelt in Kraft, was den
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dem Kanton und den Gemeinden
eine realistische Finanz- und Steuerplanung ermöglicht. Der
Regierungsrat ist im übrigen bereit, sich an den Ausfällen der
Gemeinden mit 20 Millionen Franken zu beteiligen. Zudem sollen die
Gemeinden im Jahr 2008 bei der IV- und der Heimfinanzierung mit rund
30 Millionen Franken entlastet werden.
Die WAK unterstützt die Vorlage des Regierungsrates
grossmehrheitlich. Sie beantragt jedoch eine Erhöhung des maximal
zulässigen Steuerabzugs für Zuwendungen an die im Grossen Rat
vertretenen Parteien von 3200 Franken auf 5000 Franken. Bei den
Kinder- und Ausbildungsabzügen beantragt die WAK Erhöhungen von 5600
auf 6900 Franken bei Kindern bis sechs Jahren, von 6100 auf 6900
Franken bei Kindern ab sechs Jahren und von 10400 auf 12000 Franken,
wenn das Kind sich an einem auswärtigen Ausbildungsort aufhalten
muss. Für Fremdbetreuungskosten beantragt die WAK eine Erhöhung der
Abzüge von 3200 auf 6400 Franken. Die WAK hat beschlossen, die
definitive Beschlussfassung betreffend die Volksinitiative "Steuern
vors Volk" auf die zweite Beratung zu verschieben.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an seiner Session vom 19. und
20. Juni 2006 beraten.
Kontakt
Bruno Schmid
Auskünfte:
Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben
Tel.: +41/41/485'88'51

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