WAK stimmt Steuergesetzrevision zu und erhöht die Steuerabzüge
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) die als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Steuern vors Volk" formulierte Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008) beraten. Die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft zeigt eine Steuerpolitik auf, welche konsequent auf die Attraktivierung des Standortes Luzern ausgerichtet ist, so dass neue Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angezogen, aber auch die ansässigen natürlichen und juristischen Personen steuerlich wesentlich entlastet werden.
Die angestrebten Änderungen sind vielfältig: Durch eine Tarifkorrektur sollen vor allem die mittleren Einkommen entlastet werden. Bei der Vermögenssteuer wird eine Halbierung der bisherigen Belastung angestrebt, was dem Wegzug vermögender Personen entgegenwirkt bzw. Luzern für zuziehende Steuerzahler attraktiv macht. Generell entlastend wirkt der Ausgleich der Kalten Progression, welche zudem häufiger, spätestens nach vier Jahren, ausgeglichen werden soll.
Bei den juristischen Personen soll der Tarif für die Gewinnsteuer von vier auf drei Prozent gesenkt werden, bei der Kapitalsteuer wird eine Senkung auch im Bereich bis fünf Millionen Franken angestrebt mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort für Unternehmen und neues Arbeitskräftepotential zu fördern.
Die nachträgliche Vermögenssteuer soll abgeschafft werden, weil die bisherige Regelung vor allem in der Landwirtschaft den Strukturwandel behindert.
Die Revision sieht auch vor, dass die Grenze, ab wann das fakultative Referendum gegen die Festlegung der Steuereinheiten ergriffen werden kann, von heute 1,9 Einheiten auf 1,6 Einheiten gesenkt wird.
Aufgeschoben wird die Anschlussgesetzgebung an die Unternehmenssteuerreform II sowie zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen; Grund dafür ist die Verzögerung in den Beratungen beim Bund. Die Anpassungen werden in der nächsten Teilrevision des kantonalen Rechts erfolgen.
Ergänzend zur Anschlussgesetzgebung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit des Bundes soll im kantonalen Recht neu eine Lohnmeldepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschaffen werden, womit die vollständige Einkommensdeklaration durchgesetzt werden soll.
Die Massnahmen treten gestaffelt in Kraft, was den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dem Kanton und den Gemeinden eine realistische Finanz- und Steuerplanung ermöglicht. Der Regierungsrat ist im übrigen bereit, sich an den Ausfällen der Gemeinden mit 20 Millionen Franken zu beteiligen. Zudem sollen die Gemeinden im Jahr 2008 bei der IV- und der Heimfinanzierung mit rund 30 Millionen Franken entlastet werden.
Die WAK unterstützt die Vorlage des Regierungsrates grossmehrheitlich. Sie beantragt jedoch eine Erhöhung des maximal zulässigen Steuerabzugs für Zuwendungen an die im Grossen Rat vertretenen Parteien von 3200 Franken auf 5000 Franken. Bei den Kinder- und Ausbildungsabzügen beantragt die WAK Erhöhungen von 5600 auf 6900 Franken bei Kindern bis sechs Jahren, von 6100 auf 6900 Franken bei Kindern ab sechs Jahren und von 10400 auf 12000 Franken, wenn das Kind sich an einem auswärtigen Ausbildungsort aufhalten muss. Für Fremdbetreuungskosten beantragt die WAK eine Erhöhung der Abzüge von 3200 auf 6400 Franken. Die WAK hat beschlossen, die definitive Beschlussfassung betreffend die Volksinitiative "Steuern vors Volk" auf die zweite Beratung zu verschieben.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an seiner Session vom 19. und 20. Juni 2006 beraten.
Kontakt Bruno Schmid Auskünfte: Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben Tel.: +41/41/485'88'51