Ferienjobs für Jugendliche
Luzern (ots)
Ein Ferienjob verschafft vielen Jugendlichen erste Einblicke in die Erwerbswelt. Diese Ferieneinsätze sollen für Jugendliche und Arbeitgeber bestmöglich verlaufen. Die Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht erinnert deshalb an die geltenden Regelungen für Jugendarbeit.
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen beschäftigt werden, wenn dadurch Gesundheit und Schulleistung nicht beeinträchtigt werden und die Sittlichkeit gewahrt wird. Ab 13 Jahren darf höchstens drei Stunden am Tag und 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ab 14 Jahren sind es acht Stunden pro Tag und vierzig Stunden in der Woche (während maximal der Hälfte von mindestens 3 Wochen Schulferien).
Verschiedene Arbeiten, insbesondere Tätigkeiten, bei denen eine erhebliche Brand-, Explosions-, Unfall-, Erkrankungs- oder Vergiftungsgefahr besteht, sind für Jugendliche generell verboten. Klar definiert das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel auch eine Reihe von Arbeiten, die für Jugendliche unter 16 Jahren, beziehungsweise für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind.
Ferien- und Freizeitarbeit für Jugendliche sind bewilligungsfrei. Eine Ausnahme bildet die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, wenn die Schule vorzeitig beendet wurde. Detaillierte Informationen können dem Merkblatt für Jugendliche und Arbeit entnommen werden, online unter http://www.wira.lu.ch/index/download/download_merkblaetter.htm
Kontakt Annerös Bucheli Leiterin Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht, Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) Tel.: +41/41/228'61'61 E-Mail: anneroes.bucheli@lu.ch Internet: http://www.wira.lu.ch/index/download/download_merkblaetter.htm