Vernehmlassung zur zivilen Mitbenutzung des Miltärflugplatzes Emmen abgeschlossen
Luzern (ots)
Die Nachbargemeinden von Emmen, der Bund sowie die Kantone Aargau, Nidwalden und Obwalden haben gegen eine zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Emmen (ZMB) grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies haben sie im Rahmen einer Vernehmlassung dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern mitgeteilt. Obwohl die Bedeutung einer ZMB für ansässige und künftig anzusiedelnde Firmen unbestritten ist, wird eine vertiefte Abklärung des konkreten volkswirtschaftlichen Nutzens verlangt.
Der Flugplatz Emmen wird auch Zukunft in erster Linie militärisch genutzt (17'500 militärische Flugbewegungen pro Jahr). Das Projekt ZMB will die Voraussetzungen für eine erweiterte zivile Mitbenutzung schaffen. Es geht darum, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und die Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu verbessern. Im Vordergrund stehen Werk- und Kundenflüge der Firma RUAG sowie Geschäfts- und Arbeitsflüge von Drittfirmen. Zivile Touristik-, Sport- oder Schulungsflüge sind nicht vorgesehen. Emmen soll kein Regionalflugplatz werden und auch keine Entlastungsfunktion für andere Flugplätze übernehmen.
Geplant ist eine Ausdehnung der Flugzeiten im Interesse der RUAG und zwar von Montag bis Freitag jeweils zwischen 07.30 und 12.00 sowie zwischen 13.30 und 20.00 Uhr. Am Samstag wären Flüge zwischen 10.00 und 12.00 sowie zwischen 14.00 und 18.00 Uhr erlaubt. Am Sonntag müsste jede Flugbewegung durch den Flugplatzhalter speziell bewilligt werden. Die zulässige Anzahl ziviler Flugbewegungen pro Jahr soll von heute 1000 auf maximal 2500 erhöht werden.
Am 12. Mai 2006 hat die Projektträgerschaft - bestehend aus RUAG Aerospace, Kanton Luzern, Gemeinde Emmen und Luftwaffe - zusammen mit Vertretern des Bundes das Projekt "ZMB Militärflugplatz Emmen" der Öffentlichkeit vorgestellt. Anschliessend wurden die betroffenen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Stellungsnahme eingeladen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung, die bis Mitte Juli gedauert hat und an der sich die beiden Projektträger Gemeinde Emmen, Kanton Luzern und RUAG Aerospace selbstverständlich nicht beteiligt haben, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesstellen nehmen in erster Linie zu technischen Aspekten Stellung und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Entscheid für die Stationierung der Patrouille Suisse mit rund 1300 Flugbewegungen pro Jahr noch ausstehe. Noch genauer abzuklären seien die folgenden Fragen: Welche militärischen Infrastrukturanlagen werden zivil mitbenutzt? Wie sind vor allem die sicherheitstechnischen Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrt in Bezug auf die betrieblichen Abläufe, die Infrastruktur, die Luftfahrthindernisse etc. umzusetzen?
Die Kantone Aargau, Nid- und Obwalden haben nichts gegen eine zivile Mitbenützung einzuwenden. Sie erachten sich als nicht betroffen und verzichten auf eine materielle Stellungnahme.
Die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern erachtet die Darstellung der Lärmsituation als vollständig.
Die vom Projekt direkt betroffenen Gemeinden (Stadt Luzern, Ebikon, Rothenburg, Eschenbach, Inwil, Buchrain und Littau) anerkennen die grosse Bedeutung des Projekts ZMB für die RUAG und deren Bedürfnis, zivile Flugzeuge zu warten. Einzelne Gemeinden bezweifeln, ob dafür schon zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der zivilen Flugbewegungen erhöht werden müsse. Vereinzelt werden auch die vorgesehene Ausdehnung der Flugbetriebszeiten oder die Möglichkeit von Geschäftsflügen für Drittfirmen in Frage gestellt.
Hauptanliegen der Gemeinden ist jedoch, dass der volkswirtschaftliche Nutzen und die wirtschaftliche Machbarkeit des Projektes im Sinne eines Businessplanes klar aufgezeigt werden. Dazu gehören u.a.:
- Aufwendungen für Planung und Projektierung, Investitionskosten und deren Finanzierung (inklusive allfällige Anteile der öffentlichen Hand),
- Betriebskosten und Einnahmen/Gebühren für den künftigen zivilen Flugplatzhalter,
- volkswirtschaftliche Chancen und Risiken (bestehende "flugplatzabhängige" bzw. neue Arbeitsplätze, Perspektiven der RUAG ohne ZMB, interessierte Firmen sowie Auswirkungen auf Standortqualität, Image, Liegenschaftsmarkt und Steuereinnahmen in der Umgebung).
Einzelne Vernehmlasser wünschen, dass die Auswirkungen einer ZMB auf die Wohnqualität genauer dargestellt werden (Lärm). Mehrere Gemeinden betonen die Wichtigkeit einer offenen Kommunikation und einer Beteiligung aller Betroffenen bei den weiteren Verfahrensschritten. Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass das Projekt überkommunalen Charakter habe. Deshalb solle geprüft werden, ob ein regionaler Ansprechpartner - z.B. die Regionalplanung Luzern, der Verein Luzern Plus oder die Stiftung Wirtschaftsförderung - in die Projektarbeit miteinbezogen werden könnte.
Die Projektträgerschaft ZMB Emmen nimmt diese Anliegen und Hinweise auf und lässt sie in die weitere Planung einfliessen. Sie weist darauf hin, dass - wie dies bei grösseren Vorhaben üblich ist - bestimmte Fragen erst in späteren Projektphase abschliessend beantwortet werden können.
Bis zum Frühling 2006 wurde in erster Linie die generelle Machbarkeit insbesondere im Bereich Lärmschutz abgeklärt. Im Rahmen des nun laufenden SIL-Prozesses (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen im Vordergrund.
Kontakt:
Urs Hangartner
Tel. +41/41/228'50'22
E-Mail: urs.hangartner@lu.ch