Strassenbauprogramm Kanton Luzern 2007 - 2010 mit klaren Prioritäten
Luzern (ots)
Das vom Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitete Bauprogramm 2007 - 2010 für die Kantonsstrassen enthält neu eine Priorisierungsliste. Weil die lange Liste der Bauvorhaben im Bereich Kantonsstrassen die finanziellen Möglichkeiten des Kantons nach wie vor bei weitem übersteigt, sind die planerischen und baulichen Massnahmen in drei Töpfe mit unterschiedlichen Realisierungsphasen eingeteilt. Das Bauprogramm ist abgestimmt mit dem Agglomerationsprogramm Luzern und dem integrierten Finanz- und Aufgabenplan des Kantons.
Das auslaufende Bauprogramm 2003 - 2006 für die Kantonsstrassen enthält erheblich mehr Projekte, als finanziert werden können. Seine Umsetzung hätte insgesamt einen Finanzbedarf von rund 256 Millionen Franken erfordert. Nach den jeweiligen Staatsvoranschlägen standen jedoch für diese Projekte im Kantonsstrassenbau lediglich rund 103 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs zwischen den Kantonen und dem Bund (NFA) kann der Kanton Luzern ab 2008 seine Finanzmittel auf die Kantonsstrassen konzentrieren, denn er muss zukünftig keine Beiträge mehr an das Nationalstrassennetz leisten. Zusammen mit andern Verschiebungen bei Aufwand und Ertrag in der Strassenrechnung stehen in der kommenden Programmperiode rund 180 Mio. Franken zur Verfügung.
Massnahmen in drei verschiedenen Töpfen
Die Priorisierungsliste des neuen Bauprogramms besteht zunächst aus einem Topf A mit 57 Vorhaben, die bis 2010 realisiert oder im Bau sein werden. Schwergewichtig sind darin noch nicht realisierte Massnahmen aus dem laufenden Bauprogramm berücksichtigt. Im Topf B sind 31 Massnahmen enthalten, die in der nächsten Programmperiode 2011 - 2014 gebaut werden. Die Gesamtkosten der Vorhaben dieser beiden Töpfe sind auf die verfügbaren Mittel aus der Strassenrechnung abgestimmt. 58 weitere Vorhaben sind dem Topf C zugeordnet. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bei Gemeinden, Parteien und Verbänden im November 2005 wurden über 80 Stellungnahmen mit insgesamt über 50 neuen Anträgen mit Gesamtkosten von rund 700 Millionen Franken eingereicht. Da erfahrungsgemäss nicht alle Projekte wie geplant abgewickelt werden können, wird die Terminplanung der Vorhaben laufend überprüft und die Vorhaben bei Abweichungen neu priorisiert.
Umsetzung Radroutenkonzept und Lärmschutz
Heute sind rund 55 Prozent des Radroutenkonzepts erstellt. Mit den nächsten beiden Bauprogrammen bis 2014 sollen insgesamt rund 75 Prozent umgesetzt werden. Die Investitionen für Radrouten bis zu diesem Zeitpunkt werden auf mehr als 50 Mio. Franken geschätzt. Die im Strassengesetz vorgesehene 90-prozentige Realisierung des Konzepts aus dem Jahre 1994 kann voraussichtlich erst in den Jahren 2018 bis 2020 erreicht werden. Für den Schutz vor Strassenlärm werden aus dem Einbau von Schallschutzfenstern Kosten von rund 64 Millionen Franken erwartet. Weiter werden Lärmschutzmassnahmen wie z.B. Lärmschutzwände nach Möglichkeit gleichzeitig mit den Kantonsstrassenprojekten realisiert. Trotz der deutlichen Erhöhung der Ressourcen für die Bearbeitung der Lärm- und Schallschutzprojekte kann auch die auf den 31. März 2018 terminierte Sanierungspflicht für Hauptstrassen und übrige Strassen nicht erfüllt werden. Bei den künftigen Bauprogrammen ab 2011 will der Regierungsrat eine Erhöhung der finanziellen Mittel zu Gunsten des Lärmschutzes anstreben.
Gemeindestrassen werden Kantonsstrassen
Gemäss Strassengesetz sind Strassen in eine andere Kategorie einzureihen, wenn ihre Funktion oder ihre Verkehrsbedeutung geändert haben. Folgende drei bisherige Gemeindestrassen erfüllen die entsprechenden Kriterien und sollen deshalb in Kantonsstrassen umklassiert werden:
- Götzentalstrasse, Gemeinden Udligenswil, Dierikon und Root, als Verbindung der K 30 über den Zubringer Rontal zum neuen Autobahnanschluss Buchrain.
- Strassenzug Wauwil - St. Erhard, Gemeinden Wauwil, Mauensee und Knutwil, als Verbindung in Richtung Sursee.
- Rosengarten-/Stationsstrasse, Gemeinden Rothenburg und Emmen, als Verbindung zum neuen Autobahnanschluss Rothenburg.
Nach der Umklassierung wird der Kanton verantwortlich für die Planung, den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt dieser Strassenabschnitte.
Kontakt Max Pfister Vorsteher des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements Tel. +41/41/228'50'41
Fredy Rey Kantonsingenieur Tel. +41/41/318'10'81