Ausbau der Reusswehranlage in Luzern: Ein Werk für den Natur- und Lebensraum Vierwaldstättersee
Luzern (ots)
Die Reusswehranlage in Luzern soll renoviert und ausgebaut werden. Das Projekt wird ab dem 2. November 2006 in allen Uferkantonen des Vierwaldstättersees öffentlich aufgelegt. "Mit dem Ausbau der Reusswehranlage bringen wir die unterschiedlichen Schutz- und Nutzungsbedürfnisse unter einen Hut", sagt Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern.
Heute ist die Reusswehranlage in einem schlechten baulichen Zustand und die Kapazität des Seeabflusses ist zu gering. Das Setzen und Ziehen der Nadeln von Hand ist aufwändig und gefährlich. Das Ausbauprojekt besteht im Wesentlichen aus dem Bau eines neuen Seiten- und Längswehrs, einer teilweisen Verstärkung des Stirnwehrs sowie einer Sohlenabsenkungung der Reuss zwischen Theatersteg und Spreuerbrücke.
Schutzbedürfnisse und Nutzungen berücksichtigt
Mit dem Ausbau der Reusswehranlage wird der Seeabfluss bei hohem Wasserstand von derzeit 330 auf neu 430 Kubikmeter pro Sekunde erhöht und damit Hochwasserständen entgegengewirkt. Extreme Hochwasserstände können damit zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, das Risiko wird jedoch um den Faktor 5 verkleinert. Die Anlage verbessert zudem die Lebensbedingungen der Pflanzen und Tiere in den Ufergebieten, sie schafft günstige Voraussetzungen für die Fischfortpflanzung, sie dient der Schifffahrt und sie gewährleistet auch weiterhin die Energieproduktion im Kraftwerk Mühlenplatz. Zudem werden die Anliegen des Denkmalschutzes berücksichtigt, indem die Kombination von Längs- und Stirnwehr, die Verwendung der hölzernen Nadeln sowie die manuelle Bedienung des Stirnwehrs erhalten bleiben. Die Reusswehranlage ist so auch nach dem Ausbau ein Zeugnis der Technikgeschichte.
Betrieb einfacher und sicherer
Der Betrieb des Reusswehrs wird nach dem Ausbau einfacher und sicherer sein, weil das neue, hydraulisch angetriebene Seitenwehr die Feinregulierung übernimmt, und die Einstellungen an den Nadelwehren nur noch für die Grobregulierung verändert werden müssen. Die aufwändigen und gefährlichen Reguliereinsätze werden damit um die Hälfte reduziert. Zudem werden die Holznadeln am Längsnadelwehr künftig maschinell gesetzt und gezogen. Weiterhin von Hand bedient wird das Stirnwehr. Wie die Regulierung des Sees zu erfolgen hat, ist im neuen Wehrreglement festgehalten. Es wurde zusammen mit allen Uferkantonen erarbeitet.
Gemeinschaftswerk der Uferkantone
Die Reusswehranlage ist ein Gemeinschaftswerk der Uferkantone des Vierwaldstättersees und des Bundes und diese Gemeinwesen teilen sich auch die Kosten des Ausbaus. Er wird rund 22 Millionen Franken kosten und der Kostenteiler unter den Kantonen - Luzern trägt mit 48% den Hauptanteil - wurde in der neuen interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Vierwaldstättersees (IVRV) festgelegt. Die Bundesbeiträge an die Kantonsanteile richten sich nach der aktuellen Bundesbeitragsberechtigung der einzelnen Kantone.
Anliegen der Unterlieger berücksichtigt
Regierungsrat Max Pfister betonte bei der Präsentation des Projektes, dass auch die Anliegen der Unterliegerkantone berücksichtigt würden. Er wies darauf hin, dass Hochwasserführung der Reuss unterhalb des Reusszopfes wesentlich durch das Abflussregime in der Kleinen Emme bestimmt werde und nicht durch den Seeabfluss. Die künftigen Massnahmen an der Kleinen Emme und an der Reuss würden mit den Unterliegerkantonen koordiniert.
Baubeginn 2007
Mit der öffentlichen Auflage tritt das Ausbauprojekt nun in das abschliessende Genehmigungsverfahren. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird der Regierungsrat des Kantons Luzern in Abstimmung mit den Regierungen der Uferkantone über das Projekt befinden und den erforderlichen Kredit anschliessend dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreiten. Gleichzeitig werden die Regierungen und Parlamente aller Uferkantone über den Beitritt zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Vierwaldstättersees befinden und die erforderlichen Kredite sprechen. Regierungsrat Max Pfister ist zuversichtlich, dass im Spätherbst 2007 die Bauarbeiten beginnen können.
Öffentliche Orientierungsversammlungen
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage finden in allen Kantonen Orientierungsveranstaltungen statt:
- Kanton Luzern: Montag, 30. Oktober 2006, Luzern, Regierungsgebäude, Grossratssaal, Bahnhofstrasse 15.
- Kanton Uri: Donnerstag, 2. November 2006, Seedorf, Aula des Kreisschulhauses.
- Kanton Schwyz: Montag, 6. November 2006, Brunnen, Aula des Schulareals.
- Kanton Obwalden: Mittwoch, 8. November 2006, Alpnach, Brünigstrasse 23, Pfarreizentrum.
- Kanton Nidwalden: Donnerstag, 9. November 2006, Hergiswil, Aula Grossmatte.
Die Orientierungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr. Informiert wird über das Bauprojekt, das Wehrreglement und den Umweltverträglichkeitsbericht.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel. +41/41/228'50'41