Kanton Luzern bezahlt angemessene Löhne
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern entlöhnt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungefähr gleich wie andere Kantone und private Luzerner Unternehmen. Er entrichtet gegenüber den anderen Kantonen einen um durchschnittlich 2 Prozent tieferen Jahresgesamtlohn. Gegenüber den Unternehmungen im Kanton Luzern ist die Differenz unwesentlich. Dies hat eine Studie der Firma PriceWaterhouseCoopers (PwC) im Zusammenhang mit der Beantwortung eines Postulats ergeben,
Grossrat Peter Portmann (SVP) hat im vergangenen Februar mit einem Postulat verlangt, "eine Untersuchung bei einer unabhängigen Stelle in Auftrag zu geben, wie die Löhne (inkl. aller Zusatzleistungen wie Spesen, Abgangsentschädigungen, Sozialversicherungsvorteile, bei der persönlichen Vorsorge und weiterer Vergünstigungen in diesem Bereich usw.) des Staatspersonals zu den vergleichbaren Löhnen im Industrie- und Bankensektor stehen".
Breit angelegte Studie
Branchenübergreifende Lohnvergleiche sind schwierig zu realisieren und grundsätzlich mit hohen Kosten verbunden. Zudem ist ein Vergleich mit der Privatwirtschaft nur für das Verwaltungspersonal sinnvoll. Für die medizinischen und pflegerischen Funktionen an Spitälern und für die Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen ausserhalb des öffentlichen Bereiches fehlen Vergleichsinstitutionen.
Der Bund hat im vergangenen Jahr einen breit angelegten Vergleich mit 17 Unternehmungen der Privatwirtschaft (Banken, Versicherungen, Pharma, Chemie, Handel, SBB, Post und Swisscom) in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde die Untersuchung von PriceWaterhouseCoopers (PwC). Verglichen wurden 36 Funktionen von der Reinigung bis in die oberste Führungsebene. Dafür wurden die Daten von 31'000 Mitarbeitenden einbezogen.
Aussagekräftiger Vergleich
Der Kanton Luzern hat sich dieser Untersuchung mit den Lohndaten der kantonalen Verwaltung angeschlossen. Überdies ist es gelungen, zusätzlich drei namhafte Unternehmen im Kanton Luzern für die Mitarbeit am Lohnvergleich zu gewinnen. Es handelt sich um Schindler Aufzüge AG, RUAG Aerospace sowie die Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW). Obwohl alle Firmen bereits über ausreichend Lohnvergleichsinformationen (zum Beispiel innerhalb der Maschinenindustrie) verfügen, haben sie sich zur Teilnahme bereit erklärt. Ihr Engagement ermöglicht damit einen aussagekräftigen Vergleich im Kanton Luzern.
Die PwC-Studie umfasst den Kanton Luzern, vier weitere Kantone (ZH, BE, GE, VD), den Bund, drei Unternehmungen aus dem Kanton Luzern sowie 17 Unternehmungen aus verschiedenen Branchen der Privatwirtschaft (breite Branchenstreuung: Banken, Versicherungen, Pharma, Chemie, Handel, bundesnahe Unternehmungen). Bei den Lohndaten handelt es sich um die Jahresgesamtlöhne. Neben dem Basislohn wurden der variable Lohn (in der Regel leistungsorientierter, variabler Lohnbestandteil), Beteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als variabler Lohnbestandteil) sowie so genannte Fringe Benefits (Lohnnebenleistungen) in den Vergleich einbezogen. Insgesamt wurden in der Studie für den Kanton Luzern 21 Funktionen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen verschiedener Hierarchieebenen verglichen. Für den quantitativen Lohnvergleich standen insgesamt Datensätze von über 29'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
Tiefere Löhne als der Bund
Der Kanton Luzern bezahlt verglichen mit dem Bund einen durchschnittlich 7.8% tieferen Jahresgesamtlohn (mit einer Streuung von -0.7% bis 13.2%). Im Vergleich zur schweizerischen Privatwirtschaft entrichtet der Kanton Luzern einen durchschnittlich 11.8% tieferen Jahresgesamtlohn (mit einer Streuung von 4.3% bis 19.6%). Dabei sind bereits die Basislöhne (ohne variable Lohnkomponenten) im Kanton Luzern durchschnittlich 3.6% tiefer als in der Privatwirtschaft.
Der Lohnvergleich zeigt, dass das Lohnniveau der kantonalen Verwaltung mit demjenigen der drei untersuchten Luzerner Unternehmen vergleichbar ist. Je nach Berechnungsart hat entweder der Kanton oder die Unternehmen die Nase ganz leicht vorne. Die Differenzen sind aber unwesentlich. Hier scheint der lokale Arbeitskräftemarkt gut zu spielen.
Mit der übrigen Privatwirtschaft wie Banken, Versicherungen, Pharma etc., die auch die Hochlohnbranchen umfasst, kann der Kanton Luzern lohnmässig nicht mithalten. Dieser Unterschied begründet sich in den ausgeprägten, variablen Lohnkomponenten der Privatwirtschaft. Die Anstellungsbedingungen und die Lohnnebenleistungen des Kantons Luzern sind mit denjenigen der anderen Arbeitgeber vergleichbar.
Nicht untersucht wurden die Löhne des höheren Kaders. Hier eignet sich die Definition der Vergleichsfunktionen, wie diese von PwC für den Vergleich des Bundes mit der Privatwirtschaft ausgearbeitet wurden, nicht für einen Vergleich mit dem Kanton Luzern. Die Kaderbereiche unterscheiden sich sowohl in der Führungsspanne als auch in der fachlichen Verantwortung wesentlich. Bestimmte Funktionen sind im Kanton Luzern nicht in der umschriebenen Art und Weise vorhanden (z.B. Finanzleiter/in, Personalleitung schweizweit). Das Lohnniveau dieser Funktionen liegt zum Teil über der obersten Lohnklasse des Kantons Luzern.
Ausgewogen und konkurrenzfähig
Der Studie zeigt, dass das Lohnniveau des Kantons Luzern ausgewogen ist und die Löhne in den meisten Bereichen konkurrenzfähig sind. Es mehren sich indessen die Anzeichen, dass der Kanton in einem wirtschaftlich gestärkten Umfeld ins Hintertreffen geraten und dadurch an Attraktivität als Arbeitgeber verlieren könnte. Schwierigkeiten in der Personalrekrutierung und Personalerhaltung in Bereichen mit hoher Arbeitsmarktkonkurrenz wären die Folgen.
Der Regierungsrat beurteilt die Anstellungsbedingungen als attraktiv. Der Kanton Luzern kennt mit der besonderen Familienzulage, dem Dienstaltersgeschenk und der Unterstützung der bedarfsbezogenen Weiterbildung Leistungen, welche einen Mehrwert für die Mitarbeitenden darstellen. Verglichen mit den Nebenleistungen, welche andere Unternehmen anbieten, ist das Verhältnis ausgewogen. Die Arbeitszeiten sind marktgerecht.
Hinweis:
Das Postulat Peter Portmann und Mit. Über das Lohngefälle zwischen Kantonsverwaltung und Privatwirtschaft (Nr. 625) und die Antwort des Regierungsrates finden sich im Internet unter http://www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_2003/p_625.pdf
Kontakt:
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Gertrud Schaub, Personalchefin
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