Dienststelle Wirtschaft und Arbeit an neuem Standort
Luzern (ots)
Ab dem 9. November 2006 befinden sich mit Ausnahme der fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und dem Dienstleistungszentrum für arbeitsmarktliche Angebote sämtliche Organisationseinheiten der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) an der Bürgenstrasse 12 in Luzern. Die Konzentration an einem Standort erlaubt eine bestmögliche Umsetzung des umfangreichen Auftrags.
An den neuen Standort ziehen die Leitung der Dienststelle wira und der Abteilung Arbeitsmarkt sowie die Supportdienste und die Arbeitslosenkasse, die ihr Domizil am Hallwilerweg 5 in Luzern hatten. Ebenfalls an die Bürgenstrasse 12 in Luzern zügelt die Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht, die ihre Büros bislang am Bundesplatz 14 in Luzern hatte. Die fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und das Dienstleistungszentrum für arbeitsmarktliche Angebote behalten ihre kundennahen Standorte bei.
Hotline für dringende Fälle
Der Umzug der Dienststelle beginnt am 4. November 2006 und dauert bis und mit dem 8. November 2006. Vom 6. November bis und mit dem 8. November bleiben deshalb die Schalter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit und der Arbeitslosenkasse geschlossen. Während des Umzugs steht in dringenden Fällen eine Hotline (041/228'63'47 bzw. 041/228'67'85) zur Verfügung. Nach dem Umzug sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit telefonisch weiterhin über die bisherigen Nummern erreichbar.
Umfangreicher Auftrag
Die Dienststelle vollzieht im Kanton Luzern zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, im Bereich der Personenfreizügigkeit oder als Bewilligungsstelle für private Stellenvermittler. So berät die Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich der Arbeitsbedingungen und ist besorgt für die Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben. Bei Bau- und Umbauvorhaben berät sie Bauherren und Planer. Sie erteilt Bewilligungen für ausserordentliche Arbeitzeiten und bearbeitet im Rahmen der flankierenden Massnahmen u.a. Meldungen ausländischer Arbeitskräfte und kontrolliert solche Einsätze vor Ort.
Die Arbeitslosenkasse klärt bei Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Taggeldleistungen ab und zahlt monatlich diese Leistungen aus. Sie leistet zudem Versicherungsbeiträge bei Arbeitsausfällen, die auf Kurzarbeit oder Schlechtwetter zurückzuführen sind und zahlt Insolvenzentschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Das Team Recht stellt die Rechtsberatung für die ganze Dienststelle sicher, erteilt Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung, den Personalverleih, für die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Weiter prüft es in Zweifelsfällen einzelne Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenentschädigung, insbesondere die Vermittlungsfähigkeit.
Für Hans Hofstetter, Leiter der Dienststelle wira bringt die Zusammenlegung der Organisationseinheiten an der Bürgenstrasse eine klare Verbesserung der Arbeitsabläufe: "Wir können ab dem 9. November 2006 unsere Betriebsprozesse noch effizienter und auch sicherer gestalten, was sich wiederum positiv auf den Kundenservice auswirken wird."
Kontakt:
Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'71