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Staatskanzlei Luzern

Eidg. Abstimmung - Ja zu einheitlichen Familienzulagen

Luzern (ots)

Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und
Mann des Kantons Luzern begrüsst die Verbesserungen, die das neue
Bundesgesetz über die Familienzulagen insbesondere Alleinerziehenden
und Teilzeiterwerbstätigen bringt. Für beinahe 300'000 Kinder in der
Schweiz wird keine oder nur eine unvollständige Kinderzulage
ausgerichtet, da ihre Eltern nicht oder teilzeitlich erwerbstätig
sind. Das neue Zulagengesetz garantiert unabhängig vom Arbeitspensum
volle Kinderzulagen für alle Arbeitnehmenden. Es schafft eine
deutliche Erleichterung für die grosse Zahl alleinerziehender Eltern.
Gerade sie sind in hohem Masse armutsgefährdet. Das zeigte der Mitte
Jahr vom Kanton Luzern veröffentlichte Bericht über "Die soziale Lage
der Luzerner Bevölkerung". Das neue Familienzulagengesetz leistet
zudem einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Es bevorzugt keine bestimmte Form der Fam ilie. Es
benachteiligt Teilzeitarbeitende nicht mehr und ermöglicht die
Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zwischen Frau und Mann.
Deshalb empfiehlt die Kommission für die Gleichstellung von Frau und
Mann ein Ja zum Bundesgesetz über die Familienzulagen am 26.
November.

Kontakt:

Carmen Jud
Präsidentin der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
Tel. +41/41/240'00'18
Mobile +41/79/375'62'72

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