Neuorganisation der Strahlenwehr Zentralschweiz
Luzern (ots)
Die Kantonsregierungen von Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Zug haben ein Strahlenwehrkonzept für die Zentralschweiz verabschiedet und eine Verwaltungsvereinbarung über die Hilfeleistung und Zusammenarbeit im Bereich Strahlenwehr genehmigt. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Die Strahlenwehr der Zentralschweiz besteht neu aus einem Strahlenwehrhauptstützpunkt im Kanton Uri und zwei regionalen Stützpunkten in Luzern und Zug.
Der Strahlenschutz ist weitgehend bundesrechtlich geregelt. Der Bund hat den Kantonen verschiedene Vollzugsaufgaben übertragen, u. a. auch die kantonalen Strahlenwehren. Die Kantone kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, indem sie in der Regel eigene Strahlenwehrstützpunkte betreiben.
Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) hat den Kantonsregierungen den Anstoss gegeben, ein Zusammenarbeitsprojekt "Strahlenwehrkonzept Zentralschweiz" auszuarbeiten. Die Kantonsregierungen haben damit die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) beauftragt.
Als Ziele des Strahlenwehrkonzepts Zentralschweiz wurden festgelegt:
- Optimierung der Organisation der Strahlenwehr in den Zentralschweizer Kantonen
- Stärkung der Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien zwischen den Strahlenwehrstützpunkten
- Sicherstellung eines angemessenen Strahlenwehreinsatzes in der ganzen Zentralschweiz
- Reduktion der Einsatzbereitschaft der Strahlenwehrstützpunkte auf ein vertretbares Mass im Verhältnis zu den seltenen Einsätzen
- Reduktion der Anzahl Strahlenwehrstützpunkte in der Zentralschweiz
- Kostenwahrheit mit einer transparenten Vollkostenrechnung
- Kosteneinsparung
Nach dem Strahlenwehrkonzept Zentralschweiz gibt es noch einen Strahlenwehrhauptstützpunkt im Kanton Uri und zwei regionale Strahlenwehrstützpunkte in Luzern und Zug. Bei Grosseinsätzen helfen sich diese drei Stützpunkte gegenseitig aus. Die Ausbildung wird beim Strahlenwehrhauptstützpunkt konzentriert. Dieser befindet sich in Erstfeld.
Die Verwaltungsvereinbarung über die Hilfeleistung und Zusammenarbeit im A-Bereich (Strahlenwehr-Vereinbarung) regelt die Organisation der Strahlenwehr Zentralschweiz sowie die Aus- und Weiterbildung. In dieser Vereinbarung werden im Weiteren die Verantwortlichkeiten bei einem Strahlenwehrereignis sowie die Entschädigungen für einsatzunabhängige Leistungen (Vorhaltekosten) und für Ernstfalleinsätze festgelegt.
Die ZPDK und die ZRK haben die Strahlenwehrvereinbarung in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen und den Kantonsregierungen beantragt, diese zu genehmigen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt. Auch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat im September 2006 der Vereinbarung zugestimmt. Das VBS begrüsst die Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone im A-Bereich. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
Kontakt:
Regierungsrat Beat Fuchs
Präsident der Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz ZPDK
Tel. +41/41/618'45'83
Benno Bühlmann
Vorsitzender der ZPDK-Arbeitsgruppe Strahlenwehr
Mobile +41/79/439'18'03