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Staatskanzlei Luzern

Individuelle Prämienverbilligung 2007

Luzern (ots)

Auf den 1. Januar treten verschiedene Änderungen im
Bereich der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien in
Kraft. Neu werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen bis
25 Jahren zu 50 Prozent verbilligt. Gleichzeitig werden die
Einkommensgrenze und die Grenze für die nicht ausbezahlten
Prämienverbilligungsbeiträge neu festgelegt.
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung legt der
Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze fest. Dabei
spielen die vom Grossen Rat im Staatsvoranschlag bewilligten Mittel
und die Prämienhöhe die zentralen Entscheidsgrundlagen. Für das
nächste Jahr stehen gemäss Staatsvoranschlag 150 Millionen Franken
(Vorjahr 145 Millionen) zur Verfügung.
Mehr Bezugsberechtigte, höhere Einkommensgrenze
Im nächsten Jahr werden die Prämienverbilligungsgelder weitgehend
neu verteilt. Die Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher
Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten nach
wie vor eine Prämienverbilligung in der Höhe der gesamten
Richtprämien. Neu werden Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre die
Hälfte der Richtprämien beanspruchen können. Diese Neuerung erfolgt
auf Grund der geänderten Vorgaben des KVG. Dadurch wird der Kreis der
Bezugsberechtigten massiv vergrössert.
Nach Bereitstellung der Gelder für die Bezügerinnen und Bezüger
von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen zur AHV
und IV und für die Kinder und jungen Erwachsenen ist der vom Grossen
Rat bewilligte Kredit natürlich nicht aufgebraucht. Allerdings muss
die für die Berechnung der Anspruchsberechtigung für
Prämienreduktionen die massgebende Einkommensgrenze neu bei 14,5
Prozent festgelegt werden, während sie im laufenden Jahr noch bei
11,5 Prozent liegt. Gleichzeitig wird auch die Grenze der nicht
auszubezahlenden Prämienverbilligungsansprüchen von bisher 60 auf 300
Franken angehoben.
Im nächsten Jahr müssen Personen ohne Kinder mit Vermögens- und
Einkommensverhältnissen im Grenzbereich der Anspruchsberechtigung
damit rechnen, dass sie wegen der höheren Einkommensgrenze einen
tieferen oder gar keinen Prämienverbilligungsbeitrag erhalten werden.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2007 ihren Wohnsitz im
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 14,5 Prozent des
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens
sowie Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Der Anspruch auf
Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der
Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2007 einzureichen. Das
dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen
zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im
Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2007 bei der
AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter
www.ahv-luzern.ch/information/krankenversicherung/pdf/mb_1501.pdf
abgerufen werden.
Hälfte aller Haushalte mit Prämienverbilligung
Die Prämien für Kinder und junge Erwachsene sind relativ tief und
der Kredit für die Prämienverbilligung ist um 5 Millionen Franken
höher ist als im laufenden Jahr. Deshalb haben diese Massnahmen
letztlich zur Folge, dass rund die Hälfte der Luzernerinnen und
Luzerner in Haushalten leben, die von der Prämienverbilligung in
irgend einer Form profitieren können. Ein Vergleich des
bezugsberechtigten Bevölkerungsanteils mit früheren Jahren ist wegen
des Systemwechsels nicht möglich. Neu werden auch Eltern von Kindern
und jungen Erwachsenen mitgezählt, die auf Grund ihrer Einkommens-
und Vermögensverhältnisse keinen eigenständigen Anspruch geltend
machen können. Sie leben aber in einem Haushalt, der als ganzes von
der Prämienverbilligung profitieren kann. Nach dem bisherigen System
gab es in jedem Fall nur die haushaltsbezogene einkommens- und
vermögensabhängige Berechnung.

Kontakt:

Daniel Wicki
Auskünfte erteilt
Leiter Abt. Gesundheitswe sen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch

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