Bildungskommission lehnt Musikschulinitiative ab
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Grossen Rates lehnt die Volksinitiative "Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz" mehrheitlich ab. Das Volksbegehren war von rund 15'000 Stimmberechtigen unterzeichnet und vor einem Jahr eingereicht worden. Es verlangt, die Musikschulen als Schulart mit Bildungs- und Kulturauftrag in das Volksschulbildungsgesetz zu integrieren und sie mit einem Pro-Kopf-Beitrag des Kantons Luzern analog den Volksschulen auszustatten.
Die EBKK (Vorsitz Ruth Keller-Haas, FDP, Kriens) lud zur Beratung der Vorlage je eine Vertretung des Verbandes für die Musikschulen des Kantons Luzern (VLM) und des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) zur Darlegung ihrer gegensätzlichen Haltungen ein. Bildungsdirektor Anton Schwingruber erläuterte die Gründe für die ablehnende Haltung des Regierungsrates.
Die Mehrheit der EBKK geht mit der Argumentation des Regierungsrates und des VLG einig, dass die Musikschulen nicht zwingend auf eine kantonale Unterstützung angewiesen seien, um qualitativ ausreichende Angebote zu unterhalten. Mehrheitlich teilt die EBKK weiter den Entscheid, die Musikschulen gemäss der beschlossenen Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden als ausschliesslich kommunale Aufgabe auszugestalten. Schliesslich beanstandet die Mehrheit der Kommission die Ausschliesslichkeit des Volksbegehrens mit einer Kostenfolge für den Kanton von 17,5 Millionen Franken jährlich, während bis 2004 jährlich Beiträge im Umfang von 3,25 Millionen Franken an die Musikschulen ausgerichtet wurden. Gleichzeitig erinnerte die Kommissionsmehrheit daran, dass mit dem gescheiterten Referendum gegen das Volksschulbildungsgesetz, mit dem kantonalen Personalrecht und mit dem Sparpaket 05 vom Volk beziehungsweise vom Parlament bereits dreimal gegen die Inhalte der Initiative entschieden worden sei. Ein Antrag, welcher die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beauftragen wollte, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Minderheit der EBKK unterstützt die Musikschulinitiative und erachtet die Musikbildung als selbstverständlichen und gleichwertigen Teil einer ganzheitlichen Bildung. Der seit 2004 erfolgte Qualitäts- und Angebotsabbau in den Musikschulen sei offenkundig, die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Mitfinanzierung des Musikunterrichts seien gewachsen und die Anstellungsbedingungen für die Musikschullehrpersonen hätten sich verschlechtert. Weiter hätten die Möglichkeiten zur fachlichen Koordination unter den Musikschulen und die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards im Musikschulunterricht gelitten.
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Ruth Keller-Haas
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