Der Kanton Luzern übernimmt die Lebensmittelkontrolle
Luzern (ots)
Bis heute sind im Kanton Luzern die Gemeinden zuständig für die Lebensmittelkontrolle und somit auch für die Fleischkontrolle. Am 1. Januar 2008 wechseln diese Aufgaben zum Kanton, der schon jetzt für die fachliche Leitung verantwortlich ist. Damit erfüllt der Kanton einen Teil der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union, welche besser ausgebildete, professionellere und unabhängigere Lebensmittelkontrolleure fordert. Das sichert unseren Lebensmittelbetrieben den ungehinderten Zugang zum Europäischen Markt. Diese Lösung entspricht auch der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden.
Die Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung in den gewerblichen Lebensmittelbetrieben wird von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren durchgeführt. Als solche schlagen heute die Gemeinden dem kantonalen Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (KALV) Personen zur Ausbildung vor. Nach einem vierzehntägigen Kurs mit anschliessendem Bestehen einer Prüfung nach den eidgenössischen gesetzlichen Vorgaben sind diese wählbar und werden von den Gemeinden angestellt. Viele dieser heute 25 Kontrollpersonen arbeiten in Teilzeitpensen. Die fachliche Aufsicht, die Aufgabenzuweisung sowie die Weiterbildung erfolgen durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.
Diese Regelung entspricht nicht den Voraussetzungen der Akkreditierung und den gesetzlichen Vorgaben. Zur Verbesserung dieser Situation sowie zur Erhöhung der Professionalisierung sollen zukünftig sechs vom Kanton beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz angestellte vollamtliche Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure diese Aufgaben versehen.
Die Fleischkontrolle arbeitet heute ebenfalls im Auftrag der Gemeinden. Sie wird in zwei grossen Schlachtbetrieben durch hauptamtliche tierärztliche und nichttierärztliche Fleischkontrolleure durchgeführt. In den über 40 mittleren und kleinen Betrieben sind praktizierende Tierärzte als nebenamtliche Fleischkontrolleure tätig. Diese Organisation gilt auch nach Neujahr 2008. Allerdings wird das Kantonale Veterinäramt nach Möglichkeit kleinere Aufträge bündeln und die Arbeit auf weniger Tierärzte verteilen.
Kontakt Anton Tuor, dipl. sc. nat. ETH, Kantonschemiker Tel.: +41/41/248'84'03
Josef Stirnimann, Dr. med. vet., Kantonstierarzt Tel.: +41/41/228'61'31