Feuerverbot im Wald und am Waldrand im gesamten Kantonsgebiet aufgehoben
Luzern (ots)
Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird deshalb im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.
Am 24. April 2007 erliess die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) in Abstimmung mit den Zentralschweizer Kantonen nach einer lang andauernden Trockenperiode im gesamten Kantonsgebiet gestützt auf § 19 Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) ein Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten. Gebäudeversicherung, Kantonspolizei und lawa konnten feststellen, dass die Bevölkerung viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die Gemeinden haben mit verschiedenen Aktivitäten zu dieser positiven Akzeptanz beigetragen. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde allgemein ernst genommen.
Im Kanton Luzern ereigneten sich nach Erlass des Feuerverbots keine Waldbrände mehr. In wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Kontakt:
Thomas Abt
Abteilungsleiter Wald Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
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