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Staatskanzlei Luzern

Borkenkäfer bereits aktiv im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Die trockene und warme Frühlingswitterung lässt die
Borkenkäfer rund drei Wochen früher aktiv werden. In den tieferen bis
mittleren Lagen sind die ersten Fichten bereits befallen worden. Die
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) und der Verband Luzerner
Waldeigentümer (VLW) rufen die Waldeigentümer auf, ihre
Fichtenbestände regelmässig zu kontrollieren. Bei einem rechtzeitigen
Eingreifen können grössere Schäden vermieden werden.
Nach den warmen und trockenen Tagen sind die Borkenkäfer bereits
aktiv und haben Ende April die ersten Fichten befallen. In der Regel
befällt der Buchdrucker, die bekannteste Borkenkäferart, ab Mitte Mai
geschwächte Bäume. Falls die warme und trockene Witterung anhält,
drohen grössere Waldschäden. In den letzten beiden Jahren ging der
Befall insgesamt deutlich zurück.
Fichtenbestände im Auge behalten
Die zuständigen Revierförster sowie die Forstfachpersonen der
Regionalen Organisationen unterstützen die Waldeigentümerinnen und
Waldeigentümer, gefährdete Fichtenbestände im Auge zu behalten. Wird
ein frischer Befall festgestellt, muss die Holznutzung auf die
Marktbedürfnisse und auf die Transportkapazitäten abgestimmt werden,
denn geschlagenes Käferholz muss unmittelbar abgeführt und
verarbeitet werden. Zudem ist frisches Käferholz bei rascher
Verarbeitung qualitativ einwandfrei und verdient einen fairen Preis.
Die Nachfrage nach frischem Rundholz ist nach wie vor gut. Die
weitere Entwicklung ist zu beobachten.
Nur befallene Fichten ernten
Damit das frisch befallene Holz rasch verarbeitet werden kann,
soll kein Überangebot geschaffen werden. Deshalb sind zusätzliche
Holzschläge in angrenzenden gesunden Beständen zu unterlassen. Es ist
erwiesen, dass frisch durchforstete Fichtenbestände von Borkenkäfern
eher befallen werden. Und falls grosse Kahlflächen geschaffen werden,
verdorren Keimlinge und gepflanzte Bäume rasch durch Hitze und
austrocknenden Wind. Die Vor- und Nachteile der Eingriffe sind im
Einzelfall gut abzuwägen.
Auch für das Fällen von Käferbäumen mit Stammdurchmesser ab 20 cm,
gemessen in 1,3 Meter Höhe über dem gewachsenen Boden, ist beim
Revierförster vorgängig eine Nutzungsbewilligung einzuholen. Diese
wird gebührenfrei sowie auf einfachstem Wege erteilt und dient der
langfristigen Sicherstellung der vielfältigen Waldfunktionen.
Mottfeuer unterlassen
Der erwähnte Buchdrucker-Borkenkäfer brütet nur in der Rinde von
Fichtenstämmen ab einem Durchmesser von 20 cm. Das Verbrennen von
Astmaterial bringt keine Prävention gegen den weiteren Befall. Zudem
dürfen grüne Waldabfälle grundsätzlich nicht verbrannt werden. Dieser
Grundsatz ist in der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes festgelegt.
Das Verbrennen von frischem Schlagabraum führt zu viel Rauch, der
Schadstoffe wie Feinstaub, Russ, Holzgas und Kohlenmonoxid enthält.
Diese Schadstoffe breiten sich über grosse Gebiete aus und wirken
geruchsbelästigend und gesundheitsschädigend. In einigen wenigen
Fällen ist es notwendig, Äste und Reisig zu verbrennen,
beispielsweise um zu verhindern, dass ein Bach in einem Tobel nicht
mehr ungehindert fliessen kann. Eine Ausnahmesituation muss durch den
Revierförster beurteilt und schriftlich bestätigt werden. Ohne
schriftliche Bestätigung riskieren die Verursacher der Mottfeuer ein
Strafverfahren.

Kontakt:

Thomas Abt
Weitere Auskunft erteilen:
Abteilungsleiter Wald
Tel.: +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch

René Bühler
Präsident Verband Luzerner Waldeigentümer
Tel.: +41/41/467'23'51
E-Mail: r.l.buehler@pop.agri.ch

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