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Staatskanzlei Luzern

Feuerbrand: Aprilwärme führt zu Extrembefall

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern müssen mindestens 5 bis 10
Hektaren Obstkulturen gerodet werden. Der Befall kam durch die warme
Witterung während der Blüte zustande. Es handelt sich um den bisher
wohl grössten Feuerbrandbefall im Kanton Luzern, wie die Dienststelle
Landwirtschaft und Wald (lawa) an einer Medienorientierung am
Dienstag morgen in Eschenbach mitteilte.
In diesem Jahr waren die Bedingungen für Blüteninfektionen
offensichtlich so gut wie noch nie. Während der Blüte war es
mehrheitlich trocken, aber extrem warm. Die Witterung führte dazu,
dass die Bakterien über die Blüten in die Pflanzen gelangen konnten.
Dazu kommt, dass der milde Winter die Verbreitung und Entwicklung der
Bakterien förderte. Der immer frühere Blühet und die immer wärmere
Witterung während der Blüte fördern den Feuerbrand zusehends. So früh
wie in diesem Jahr war der Stand der Vegetation Ende April noch nie.
Der Vorsprung gegenüber dem Vorjahr beträgt rund drei Wochen,
gegenüber einem so genannten Normaljahr vier Wochen.
Der Befall und der Schaden sind noch nicht absehbar. Bis heute
steht fest, dass im Kanton Luzern mindestens 5 bis 10 Hektaren
Obstkulturen (20'000 bis 30'000 Niederstammbäume) gerodet werden
müssen. In Oberkirch (mindestens 2 Hektaren), in Grosswangen
(mindestens 2.5 Hektaren) und in Eschenbach (mindestens 1 Hektare)
sind Rodungen bereits eingeleitet worden. Mit weiteren
Rodungsverfügungen ist zu rechnen. Befall an Obstkulturen wurde
bereits festgestellt in den Gemeinden Dagmersellen, Nebikon,
Willisau, Ettiswil, Nottwil, Neuenkirch, Buchrain, Emmen, Rain,
Hochdorf, Hohenrain und Gelfingen.
Beim Hochstamm wurden noch wenig befallene Bäume gefunden.
Allgemein ist dort der Befall eher später sichtbar. Nachdem im ersten
Feuerbrandjahr 1995 die Schäden in den Obstkulturen gross waren - es
mussten 8 Hektaren gerodet werden -, trat der Feuerbrand
anschliessend vor allem auf Hochstammbäumen auf. 1998 verbreitete er
sich auf den Mostbirnbäumen in den voralpinen Hügelzügen des Kantons
Luzern. 2000 und 2005 waren starke Feuerbrandjahre. Total wurden in
den vergangenen zwölf Jahren gegen 20'000 Hochstammbäume,
mehrheitlich Gelbmöstler, gefällt. Daher kommt der plötzliche starke
Befall in den Obstkulturen überraschend.
Feuerbrand ist meldepflichtig
Beim Auftreten von Feuerbrand ist eine Meldung Pflicht. Sie
vereinfacht die Kontrolle. Sie liefert wertvolle Hinweise, wo gesucht
werden soll. Der Feuerbrand ist relativ gut erkennbar. Bei starkem
Befall sterben ganze Zweig- oder Astpartien ab. Die Blätter sind
dunkelbraun, bleiben am Baum hängen und sind lederig. Weiter ist der
Übergang zwischen gesundem und krankem Holz unklar, die Rinde rissig.
Befallen werden können Äpfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Vogel- und
Mehlbeere, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Stranvaesia,
Felsenbirne und Mispel. Selbst im Winter erkennt man befallene Bäume
noch, da schwarze kleine Früchte und abgedorrte Blätter an den Bäumen
hängen bleiben.
Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen Feuerbrandkontrolleur.
In Gebieten mit starkem Befall werden flächendeckende Kontrollen
veranlasst. Diese betreffen Hochstammbäume, Waldränder, Hecken,
Gärten und Parkanlagen. Die Obstanlagen werden durch das lawa selber
überwacht. Für die Sanierung in den Siedlungsgebieten ist die
Gemeinde zuständig, in der Landwirtschaft der Bewirtschafter.
Rodung hat sich bewährt
Die Bekämpfung des Feuerbrandes wird vom Bund geregelt. 40
Gemeinden im Kanton Luzern sind im Status der Befallszone. Dort steht
nicht mehr die Tilgung sondern die Eindämmung im Vordergrund. Zur
Erhaltung akzeptabler Produktionsbedingungen (Kernobst, Tafel- und
Mostobst) und zum Schutz wertvoller Hochstammbestände hat die
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) die Bekämpfung des
Feuerbrands neu geregelt und per 1. April 2007 die Obstkulturen mit
Einwilligung der Produzenten als Schutzobjekt definiert. Dies
verlangt einen zusätzlichen Kontrollaufwand, ermöglicht aber
weiterhin eine konsequente Sanierung wie bei Einzelherden und die
Sicherstellung der Entschädigung bei einer Rodung.
Die Rodung stellt dazu die sicherste und bewährteste Methode dar.
Der Rückschnitt bringt kaum Erfolg und ist bei Quitten, Birnen sowie
Äpfeln mit starkem Befall aussichtslos. Bei unsachgemässem
Rückschnitt wird die Krankheit weiter verbreitet. Werden befallene
Bäume nicht gerodet, kann die Krankheit auf andere Obstgehölze, Zier-
und Wildpflanzen übergehen.
Eine wirksame und unbedenkliche chemische Bekämpfung wird auch in
den nächsten Jahren nicht zur Verfügung stehen. Seit Jahren werden
verschiedenste Produkte auf ihre Wirkung getestet. Der diskutierte
vorbeugende Einsatz von Antibiotika ist in der Schweiz nicht
bewilligt. Der kontrollierte Einsatz in geschützten Obstkulturen wird
in diesem Jahr wieder zum Thema werden, das Risiko ist aber nicht zu
unterschätzen.

Kontakt:

Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Spezialkulturen
Tel.: +41/41/925'10'41
Mobile: +41/79/232'55'44
E-Mail: beat.felder@lu.ch
Internet: http://www.lawa.lu.ch

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