Feuerbrand im Garten - was tun?
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern werden Feuerbrandsymptome nun auch auf Zier- und Wildgehölzen deutlich sichtbar. Tausende von Quadratmetern Cotoneaster in Gärten und öffentlichen Anlagen sind befallen. Um die gesunden Obstbäume, Zier- und Wildpflanzen zu schützen, müssen befallene Pflanzen entfernt werden. 700 befallene Weissdornpflanzen in Hecken, Waldrändern und Gärten sind bereits gerodet worden.
Nachdem in erster Priorität die Obstanlagen, Hochstammbäume und deren Umgebung kontrolliert wurden, sind nun auch die Kontroll- und Rodungsarbeiten in öffentlichen Anlagen und Privatgärten in vollem Gang. Die 150 Kontrolleure im Kanton Luzern richten dabei ihr Augenmerk auf alle Pflanzen, welche von Feuerbrand befallen werden können. In Gärten sind dies Quitten, Weissdorn, Cotoneaster, Apfel und Birnen. Die Infektionen erfolgten mehrheitlich zur Blütezeit Ende April und Mitte Mai. Die Bakterien gelangen aber auch über unverholzte oder verletzte Stellen in die Pflanzen. Das ist nach Hagelschlägen besonders stark der Fall.
Der Befall und die Schäden in den Gärten, öffentlichen Anlagen, Hecken und Waldrändern sind heute noch nicht absehbar. Es wird mit mehreren Tausend befallenen Bäumen, Sträuchern und Quadratmetern Cotoneaster-Bodendeckern gerechnet. Mit Ausnahme von Gisikon, Honau, Mosen, Alberswil, Pfeffikon, Root und Vitznau wurde bis jetzt aus allen Gemeinden Feuerbrand gemeldet.
Regeln beachten
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bittet, im Garten und Park folgende Regeln zu beachten:
Feuerbrandkontrolleure bei der generellen Kontrolle nicht behindern
In Gebieten mit starkem Befall werden flächendeckende Kontrollen veranlasst. Die Pflanzen sollten von Laien nicht berührt werden.
Pflanzen, welche befallen werden können, regelmässig kontrollieren - Äpfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Vogel- und Mehlbeere, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Stranvaesia, Felsenbirne und Mispel.
Feuerbrand erkennen - Bei starkem Befall sterben ganze Zweig- oder Astpartien ab. - Die Blätter sind dunkelbraun, bleiben an der Pflanze hängen und sind lederig. - Der Übergang zwischen gesundem und krankem Holz ist unklar, die Rinde rissig. - Selbst im Winter erkennt man befallene Bäume noch, da schwarze kleine Früchte und abgedorrte Blätter an den Bäumen hängen bleiben.
Bei Befallsverdacht
Gemeindeverwaltung/Feuerbrandverantwortliche orientieren Beim Feuerbrand ist eine Meldung Pflicht (Angabe der Pflanzenart und Anzahl). Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen Feuerbrandkontrolleur.
Kontrolle durch Feuerbrandkontrolleur abwarten
Sanierungsmassnahmen gemäss Vorgaben der Gemeinde ausführen lassen (ohne Kostenfolgen, aber auch ohne weitere Entschädigung), evtl. Wurzelstock selbst ausgraben, Neubepflanzung (ohne Cotoneaster) auf eigene Kosten in die Wege leiten.
Auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch) ist eine Liste aller Feuerbrandkontrolleure sowie Bilder von befallenen Pflanzen abgelegt.
Vom Bund geregelt
Die Bekämpfung des Feuerbrandes wird vom Bund geregelt. Für die Sanierung ist in den Siedlungsgebieten die Gemeinde zuständig, in der Landwirtschaft der Bewirtschafter. Der Feuerbrandkontrolleur entscheidet über die Sanierung. In der Regel entfernt eine Gemeindeequipe die befallenen Pflanzen. Dabei werden Bäume und Sträucher bodeneben abgeschnitten und die Schnittstelle mit einem Mittel bestrichen, das den Wiederaustrieb verhindert. Die Entfernung des Wurzelstockes ist Sache des Eigentümers. Die grossflächige Vernichtung von Cotoneaster dammeri ist enorm aufwändig. Um die Verbreitung des Feuerbrandbakteriums zu stoppen, werden die Pflanzen je nach Situation mechanisch entfernt oder chemisch abgetötet und nach 4 bis 6 Wochen bodeneben abgeschnitten. Die Kosten der Sanierung werden nach anrechenbaren Stundenansätzen durch die Gemeinde vorfinanziert und von Bund und Kanton je zur Hälfte getragen. Für die Bodenbearbeitung und Neupflanzung muss der Eigentümer aufkommen.
Link mit Bildmaterial: www.lawa.lu.ch
Kontakt:
Heinrich Hebeisen
Für weitere Informationen:
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Pflanzenschutz
Tel.: +41/41/925'10'42
Mobil: +41/79/377'04'20
E-Mail: heinrich.hebeisen@lu.ch