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Staatskanzlei Luzern

Kantonaler Datenschutz moderat modernisiert

Luzern (ots)

Der kantonale Datenschutzbeauftragte erstattet dem
Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er ist
unabhängige Aufsichtsstelle, welche die Einhaltung der Vorschriften
über den Datenschutz durch die kantonalen und kommunalen Organe
überwacht. Er berät Verwaltungsstellen in allen
datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und
bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privaten wie von der kantonalen
oder kommunalen Verwaltung. Im Berichtsjahr 2006 behandelte der
Datenschutzbeauftragte 116 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten
dabei die Anfragen von Gemeinden (21 Fälle), die Polizei (15), die
Gesundheit (13), die Sozialhilfe sowie die Schulen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch an der Erarbeitung von
neuen Rechtsgrundlagen im Bereich des Datenschutzes mit. Er begleitet
zudem die neue Informatikstrategie.
Beispiele aus der Tätigkeit im 2006
Die Gemeinden sehen sich vor immer komplexeren Sicherheitsfragen
gestellt. Vandalismus und Gewalt im öffentlichen Raum können nicht
einfach ignoriert werden. Eine der möglichen Massnahmen, solche
Vorkommnisse zu verringern, ist die Videoüberwachung. Es handelt sich
aber um eine einschneidende Massnahme für die überwachten Personen,
weshalb sie nur im engen Rahmen rechtmässig ist. Die Videoüberwachung
setzt insbesondere eine gesetzliche Grundlage voraus und die
Einhaltung von verschiedenen Grundsätzen. Angesichts des steigenden
Bedürfnisses am korrekten Einsatz von modernen technischen
Überwachungsmitteln zur Vermeidung von strafbaren Handlungen hat es
der Datenschutzbeauftragte als sinnvoll erachtet, den Gemeinden auf
seiner Website ein Musterreglement zur Verfügung zu stellen. Dieses
soll die Gemeinden nicht dazu animieren, zusätzliche
Videoüberwachungsmassnahmen zu ergreifen. Es soll ihnen aber dann
behilflich sein, wenn solche Massnahmen unumgänglich werden. Die
Gemeinde Emmen hat in diesem Sinne bereits legiferiert.
Die Bundesfeier auf dem Rütli und in Brunnen hat viele
datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Auch in den Medien und in
der Politik machte sich im Nachhinein eine grosse Entrüstung über das
Bestehen von vermuteten so genannten „roten Listen" breit.
Problematisch schien, dass sich die Organisatoren im Anmeldeformular
zur Rütlifeier durch die Teilnehmenden ermächtigen liessen, im
Zweifelsfalle Informationen in den Polizeidatenbanken einzuholen. Im
Vorfeld zur Feier wurde der Unterzeichnete von verschiedenen Medien
zu seiner Meinung angefragt. Da aber die allfällige Informationen von
den Kantonspolizeien des Kantons Schwyz und Uri an die privaten
Organisatoren der Feier zugestellt wurden, war der Unterzeichnete
örtlich unzuständig. Trotzdem hat er sich kritisch zum
Anmeldeformular, zur darin enthaltenen Einwilligung und zur
Verhältnismässigkeit der Massnahme geäussert.
In einer grossrätlichen Motion wurde am 27. Juni 2006 vom
Regierungsrat die Errichtung eines Innerschweizer Krebsregisters
durch den Kanton Luzern verlangt. Der Unterzeichnete wurde zu seiner
Haltung angefragt. Grundsätzlich ist natürlich die Führung eines
Krebsregisters primär aus gesundheitspolitischer Sicht zu beurteilen.
Trotzdem sind auch verschiedene Massnahmen im Rahmen des
Datenschutzes zu berücksichtigen. Zunächst erfordert ein solches
Krebsregister eine genügende Rechtsgrundlage und die generelle
Bewilligung durch die Eidgenössische Expertenkommission für das
Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung. Weitere Fragen sind
aber auch zu beantworten, wie zum Beispiel die Anonymisierung der
Daten, der Zugang und der Zugriff zu den Daten, die Bekanntgabe von
erhobenen Daten, die organisatorischen und technischen
Sicherheitsvorkehrungen, die Kontrollrechte der betroffenen Patienten
usw.
Insgesamt stellt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern
fest, dass sich der allgemeine Kostendruck in der Verwaltung und den
Staatstätigkeiten eher nachteilig auf den Persönlichkeitsschutz
auswirken. Dabei ist vor allem die Entwicklung im Gesundheitswesen
mit grosser Aufmerksamkeit zu verfolgen. Hier sind besonders
schützenswerte und heikle Informationen betroffen. Die Einführung
einer elektronischen Patientenkarte oder der Austausch von Angaben
zwischen Leistungserbringern (Ärzte und Spitäler) und Versicherungen
sind datenschutzrechtlich mit dem notwendigen
Verantwortungsbewusstsein zu begleiten.
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragen
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den
Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041/228'66'06). Der
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren
personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise für die Medien
Der Tätigkeitsbericht 2006 des kantonalen Datenschutzbeauftragten
kann kostenlos über obigen Kontakt oder auf der Internetseite
www.datenschutz.lu.ch bezogen werden. Der Datenschutzbeauftragte
erteilt weitere Auskünfte.

Kontakt:

Amédéo Wermelinger, kant. Datenschutzbeauftragter
Tel.: +41/41/228'66'06

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