Kantonaler Datenschutz moderat modernisiert
Luzern (ots)
Der kantonale Datenschutzbeauftragte erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er ist unabhängige Aufsichtsstelle, welche die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz durch die kantonalen und kommunalen Organe überwacht. Er berät Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privaten wie von der kantonalen oder kommunalen Verwaltung. Im Berichtsjahr 2006 behandelte der Datenschutzbeauftragte 116 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten dabei die Anfragen von Gemeinden (21 Fälle), die Polizei (15), die Gesundheit (13), die Sozialhilfe sowie die Schulen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch an der Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich des Datenschutzes mit. Er begleitet zudem die neue Informatikstrategie.
Beispiele aus der Tätigkeit im 2006
Die Gemeinden sehen sich vor immer komplexeren Sicherheitsfragen gestellt. Vandalismus und Gewalt im öffentlichen Raum können nicht einfach ignoriert werden. Eine der möglichen Massnahmen, solche Vorkommnisse zu verringern, ist die Videoüberwachung. Es handelt sich aber um eine einschneidende Massnahme für die überwachten Personen, weshalb sie nur im engen Rahmen rechtmässig ist. Die Videoüberwachung setzt insbesondere eine gesetzliche Grundlage voraus und die Einhaltung von verschiedenen Grundsätzen. Angesichts des steigenden Bedürfnisses am korrekten Einsatz von modernen technischen Überwachungsmitteln zur Vermeidung von strafbaren Handlungen hat es der Datenschutzbeauftragte als sinnvoll erachtet, den Gemeinden auf seiner Website ein Musterreglement zur Verfügung zu stellen. Dieses soll die Gemeinden nicht dazu animieren, zusätzliche Videoüberwachungsmassnahmen zu ergreifen. Es soll ihnen aber dann behilflich sein, wenn solche Massnahmen unumgänglich werden. Die Gemeinde Emmen hat in diesem Sinne bereits legiferiert.
Die Bundesfeier auf dem Rütli und in Brunnen hat viele datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Auch in den Medien und in der Politik machte sich im Nachhinein eine grosse Entrüstung über das Bestehen von vermuteten so genannten roten Listen" breit. Problematisch schien, dass sich die Organisatoren im Anmeldeformular zur Rütlifeier durch die Teilnehmenden ermächtigen liessen, im Zweifelsfalle Informationen in den Polizeidatenbanken einzuholen. Im Vorfeld zur Feier wurde der Unterzeichnete von verschiedenen Medien zu seiner Meinung angefragt. Da aber die allfällige Informationen von den Kantonspolizeien des Kantons Schwyz und Uri an die privaten Organisatoren der Feier zugestellt wurden, war der Unterzeichnete örtlich unzuständig. Trotzdem hat er sich kritisch zum Anmeldeformular, zur darin enthaltenen Einwilligung und zur Verhältnismässigkeit der Massnahme geäussert.
In einer grossrätlichen Motion wurde am 27. Juni 2006 vom Regierungsrat die Errichtung eines Innerschweizer Krebsregisters durch den Kanton Luzern verlangt. Der Unterzeichnete wurde zu seiner Haltung angefragt. Grundsätzlich ist natürlich die Führung eines Krebsregisters primär aus gesundheitspolitischer Sicht zu beurteilen. Trotzdem sind auch verschiedene Massnahmen im Rahmen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Zunächst erfordert ein solches Krebsregister eine genügende Rechtsgrundlage und die generelle Bewilligung durch die Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung. Weitere Fragen sind aber auch zu beantworten, wie zum Beispiel die Anonymisierung der Daten, der Zugang und der Zugriff zu den Daten, die Bekanntgabe von erhobenen Daten, die organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Kontrollrechte der betroffenen Patienten usw.
Insgesamt stellt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern fest, dass sich der allgemeine Kostendruck in der Verwaltung und den Staatstätigkeiten eher nachteilig auf den Persönlichkeitsschutz auswirken. Dabei ist vor allem die Entwicklung im Gesundheitswesen mit grosser Aufmerksamkeit zu verfolgen. Hier sind besonders schützenswerte und heikle Informationen betroffen. Die Einführung einer elektronischen Patientenkarte oder der Austausch von Angaben zwischen Leistungserbringern (Ärzte und Spitäler) und Versicherungen sind datenschutzrechtlich mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein zu begleiten.
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragen
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041/228'66'06). Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise für die Medien
Der Tätigkeitsbericht 2006 des kantonalen Datenschutzbeauftragten kann kostenlos über obigen Kontakt oder auf der Internetseite www.datenschutz.lu.ch bezogen werden. Der Datenschutzbeauftragte erteilt weitere Auskünfte.
Kontakt:
Amédéo Wermelinger, kant. Datenschutzbeauftragter
Tel.: +41/41/228'66'06