Luzerner Regierung ist gegen ein Verbot von Hunderassen
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) für eine schweizerische Hundegesetzgebung behandelt. In seiner Stellungnahme begrüsst er eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz. Klar jedoch lehnt er es ab, die Hunde anhand ihrer Rasse in drei Gefahrenkategorien einzuteilen und die sogenannten Kampfhunderassen zu verbieten. Dagegen sprechen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse und langjährige Erfahrung. Es ist nicht möglich, besonders häufige und besonders schwere Bissverletzungen bestimmten Hunderassen zuzuordnen. Beispielsweise gelten Schäferhunde, die in jeder Beissstatistik zuoberst auftauchen, nirgends als Kampfhunde.
Nebst wissenschaftlichen sprechen auch praktische Gründe gegen die vorgeschlagene Regelung. So ist vorgesehen, bei der Kennzeichnung der Hundewelpen im Alter von acht Wochen die Rasse und somit die Gefahrenkategorie zu bestimmen. Das ist in diesem Alter oft unmöglich. Zudem würde die vorgeschlagene Kategorie möglicherweise gefährliche Hunde vor allem zu Beginn der neuen Regelung einen unermesslichen administrativen Aufwand verursachen. In diese Kategorie fallen über die Hälfte aller Hunde, welche von den Vollzugsbehörden zu prüfen wären, samt den Fähigkeiten ihrer Halter und der Qualität ihrer Unterkunft! Dies würde vorübergehend mindestens das Zehnfache des heute vorhandenen Personals erfordern. Und schliesslich gäbe die ausgestellte Bewilligung lediglich eine Scheinsicherheit, die nicht zuverlässig vor einem Beissvorfall schützt.
Die Luzerner Regierung ist der Meinung, dass die im letzten Jahr revidierte Hundegesetzgebung des Kantons Luzern zweckmässig und für die ganze Schweiz vorbildlich ist. Darin erhält das Kantonale Veterinäramt die Kompetenz, wirksame Massnahmen gegen bissige und auffällig aggressive Hunde zu verfügen, bis hin zur schon mehrmals verfügten Einschläferung. Durch die bestehende gesamtschweizerische Meldepflicht für auffällig aggressive Hunde und erhebliche Bissverletzungen bei Menschen und Tieren besteht Gewähr, dass gefährliche Hunde auch tatsächlich erkannt werden. Weiter sieht das Kantonale Hundegesetz die Möglichkeit einer Ausbildungspflicht für Hunde, Halterinnen und Halter vor.
Der Regierungsrat befürwortet weiter die im Rahmen einer Änderung des Obligationenrechts vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorgeschlagene Verschärfung der Gefährdungshaftung und ein Haftpflichtversicherungsobligatorium für Hundehalterinnen und Hundehalter.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Markus Dürr, Vorsteher des Gesundheits- und
Sozialdepartements
Auskunft erteilen:
Tel.: +41/41/228'60'81
Kantonstierarzt Dr. med. vet. Josef Stirnimann
Tel.: +41/41/228'61'31