Regionale Kulturförderung ab 2008
Luzern (ots)
Die Regionalkonferenz Kultur hat ein Modell für eine neue, verstärkte regionale Zusammenarbeit entwickelt. Ein Gemeindevertrag unter den bisherigen und neuen RKK Gemeinden liegt vor und wird in diesem Herbst in den beteiligen Gemeinden beraten.
Neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Die Finanzreform 08 und die darin enthaltene Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden sehen im Bereich der Kulturförderung vor, die Gemeinden der Regionalkonferenz Kultur Region Luzern (RKK), mit Ausnahme der Stadt Luzern, ab 2008 von den Beiträgen an das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester vollständig zu entlasten (rund 1,8 Mio. Franken). Der Kanton übernimmt diese Beiträge und wird mit der Stadt Luzern im Verhältnis 70% zu 30% für die öffentliche Finanzierung dieser grossen Kulturunternehmungen von überregionaler Bedeutung (inkl. Kunstmuseum) zuständig sein. Gestützt auf eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes soll ein Zweckverband, bestehend aus Stadt und Kanton Luzern gebildet werden, der diese Aufgabe übernimmt.
Im Gegenzug entlastet sich der Kanton bei seiner bisherigen Förderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen/Festivals im Umfang von rund Fr. 530'000.-. Die Finanzreform sieht vor, dass die Regionsgemeinden diesen (Teil-) Rückzug des Kantons aus der regionalen Kulturförderung in eigener Regie kompensieren. Der Kanton wird sich neben seiner wesentlich verstärkten Beteiligung an den grossen Kulturunternehmungen weiterhin bei der Förderung von Kulturprojekten mit mindestens kantonaler Bedeutung auf Gesuch hin engagieren.
Die RKK als regionale Kulturförderinstitution
Mit Blick auf diese Neuordnung der Zuständigkeiten hat die Regionalkonferenz Kultur (RKK) ein Modell für eine neue, verstärkte regionale Kulturförderung ab 2008 entwickelt. Gestützt auf einen Gemeindevertrag unter den bisherigen und unter Einschluss von neuen RKK-Gemeinden soll die bisher vom Kanton wahrgenommene Aufgabe neu von den regionalen Gemeinden getragen werden. Insgesamt ist für diese neue regionale Kulturförderung der RKK-Gemeinden ein Gesamtkredit von rund Fr. 750'000.- vorgesehen (inkl. Geschäftsstelle). Der Vertrag kommt zustande, sofern der Beitrag pro Einwohner einer Gemeinde den Betrag von Fr. 5.90 nicht übersteigt.
Der vorgeschlagene Gemeindevertrag und die Bildung einer Regionalen Kulturförderkonferenz ist ein pragmatischer und verhältnismässiger Vorschlag. Er ist eine gute Antwort auf die neue Aufgabenteilung und stärkt die interkommunale Zusammenarbeit. Die Wahrnehmung kultureller Angebote hält sich nicht an Gemeindegrenzen. Viele dieser Angebote finden zentral, d.h. in der Stadt Luzern statt. Es geht um einen Ausgleich dieser Zentrumssituation. Die Bevölkerung der Region Luzern nutzt die Kultur umfassend: zum Beispiel im Kleintheater, in der Schüür, bei Jazz-Club- und grossen Chorkonzerten, an Blues und Blue Balls Festivals oder am FUMETTO, aber auch kleinere Veranstaltungen ziehen Besucherinnen und Besucher unterschiedlichen Alters aus der ganzen Region an. Diese Angebote werden somit breiter abgestützt. Kulturbetriebe in der Region, z.B. Museum Bellpark, Nachfolgeprojekt zur Gersag-Galerie Emmen oder Zwischenbühne Horw, welche zweifellos regionale Bedeutung haben, kommen auch in den Genuss der interkommunalen Finanzierung.
Der Vertrag liegt jetzt bei den Gemeinden zur Beschlussfassung vor. Er wurde in der Vernehmlassung von den Gemeinden der RKK (Luzern, Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Hergiswil (NW), Horw, Kriens, Littau, Meggen, Rothenburg Schwarzenberg durchwegs positiv aufgenommen. Positive Rückmeldungen liegen auch aus den Gemeinden Greppen, Root und Weggis vor. Zudem laufen Verhandlungen mit den Gemeinden Malters, Gisikon, Honau, Udligenswil und Vitznau. Der Gemeindevertrag soll auf den 1.1.2008 in Kraft treten. Vorbehalten bleiben die Zustimmung der Gemeinden sowie auch (indirekt) der Stimmberechtigten des Kantons zur Finanzrefom 08 am 25. November.
Die Rolle der Stadt Luzern
Der jährliche Gesamtaufwand der Stadt Luzern im Bereich der lokalen, regionalen, kantonalen und nationalen Kulturförderung beträgt rund 25 Mio. Franken. In diesem Rahmen wird die Stadt Luzern als Zentrumsgemeinde an dieselben Kulturinstitutionen/Festivals, die auch gestützt auf den Gemeindevertrag unterstützt werden, weiterhin - in eigener Verantwortung und gestützt auf gesonderte Vereinbarungen - wiederkehrende Beiträge in der Höhe von derzeit rund 1,9 Mio. Franken entrichten. Teilweise werden diese Beiträge gestützt auf Subventionsverträge mit mehrjähriger Laufzeit ausgerichtet. Ferner wird die Stadt - unabhängig vom geplanten Fördermodell der RKK - weiterhin ihre Förderung für Festivals und Events sowie für Jahresbeiträge, für Einzel- und Projektbeiträge auf Gesuch hin durchführen sowie ihre Beitragsleistungen für das KKL sowie an diejenigen Institutionen erbringen, die sie zusammen mit dem Kanton und weiteren Partnern finanziert.
Die Stadt will aber zum Aufbau der regionalen Kulturförderung beitragen und wirkt im Gemeindevertrag mit: Für die Unterstützung einmaliger regionaler Projekte zahlt die Stadt Fr. 50'000 pro Jahr in den entsprechenden Fonds und beteiligt sich anteilsmässig ebenfalls an den Kosten der Geschäftsstelle.
Kontakt:
Pia Hirschi
Präsidentin Regionalkonferenz Kultur
Adligenswil
Tel.: +41/41/375'77'27
Daniel Huber
Kulturbeauftragter Kanton/Geschäftsstelle RKK,
Tel. +41/41/228'52'05
Rosie Bitterli
Chefin Kultur Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'82'86