Die Situation in der Sozialhilfe hat sich leicht entspannt
Luzern (ots)
8'909 Luzernerinnen und Luzerner beziehungsweise 2,5 Prozent der Kantonsbevölkerung haben im Jahr 2006 Sozialhilfeleistungen erhalten. Das sind 369 Personen oder 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Erwerbslosigkeit - häufig aufgrund fehlender Berufsausbildung -oder ein zu geringes Erwerbseinkommen sind wichtige Ursachen für einen Sozialhilfebezug. Die grössten Soziallasten im Kanton tragen weiterhin grössere Agglomerationsgemeinden und die Stadt Luzern. Das zeigen die von LUSTAT Statistik Luzern präsentierten Ergebnisse der Schweizerischen Sozialhilfestatistik.
Die Sozialämter im Kanton Luzern gewährten im Jahr 2006 in 5'363 Fällen wirtschaftliche Sozialhilfe; das sind 0,4 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr. Die Zahl der unterstützten Personen sank sogar um 4 Prozent auf 8'909. Somit erhielten 2,5 Prozent der Gesamtbevölkerung (= Sozialhilfequote) eine finanzielle Unterstützung. 2005, als die Zahl der unterstützten Personen - einem längeren Trend folgend - noch um 6,1 Prozent gestiegen war, betrug die Sozialhilfequote 2,6 Prozent.
Ein wichtiger Grund für die Entspannung in der Sozialhilfe ist der konjunkturelle Aufschwung. Er hat die Lage auf dem Arbeitsmarkt positiv beeinflusst und die Arbeitslosenzahlen reduziert. Dadurch konnten auch wieder mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ihre Erwerbssituation verbessern. In 32,1 Prozent der insgesamt 1'976 abgeschlossenen Fälle finanzierten die Bezügerinnen und Bezüger ihren Lebensunterhalt wieder selber (2005: 28,9%). Demgegenüber löste noch in 22,6 Prozent der Fälle (2005: 24,7%) eine Sozialversicherung wie beispielsweise die Invalidenversicherung (IV) die Sozialhilfe ab. Bei 57,3 Prozent aller abgeschlossenen Fälle dauerte die Unterstützung weniger lang als ein Jahr.
Mangelnde Arbeitsmarktintegration als wichtige Ursache für den Sozialhilfebezug
Junge Erwachsene, die beruflich (noch) nicht integriert sind beziehungsweise keinen oder erst einen ungenügenden Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben, sind überdurchschnittlich häufig erwerbslos und damit auf Sozialhilfe angewiesen. 2006 erreichte die Sozialhilfequote von jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) im Kanton Luzern mit 2,9 Prozent indes wieder das Niveau des Jahres 2004.
Während der Anteil der unterstützten jungen Erwachsenen leicht sank und damit dem allgemeinen Trend folgte, stieg die Sozialhilfequote der 56- bis 64-Jährigen, seit 2004 auf tiefem Niveau, von 1,2 auf 1,6 Prozent. Diese meist allein lebenden Personen sind neben ihrer (längeren) Erwerbslosigkeit oft auch mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert. Daher kann eine restriktivere IV-Praxis die Chancen zusätzlich reduzieren, sich vor Erreichen der AHV-Altersgrenze von der Sozialhilfe abzulösen, wie die Anlayse der Abschlussgründe bei den 56- bis 64-Jährigen zeigt.
Fehlende Berufsausbildung erschwert berufliche Integration
Die Chancen einer beruflichen Integration und die Höhe des Erwerbseinkommens hängen auch massgeblich von Ausbildung und Beruf ab. Im Vergleich zu den Schweizerinnen und Schweizern ist das Bildungsniveau der im Kanton Luzern lebenden ausländischen Bevölkerung durchschnittlich tiefer. Ausländerinnen und Ausländer geraten daher im Durchschnitt eher in eine finanzielle Notlage. Rund 68 Prozent der unterstützten Ausländerinnen und Ausländer im erwerbsfähigen Alter (18- bis 64-Jährige) hatten keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss, bei den Schweizerinnen und Schweizern waren es rund 45 Prozent.
Gemessen am jeweiligen Anteil im Kanton Luzern benötigt die ausländische Bevölkerung insgesamt häufiger Sozialhilfe als die schweizerische (Sozialhilfequoten: 5,4% versus 1,9%). Absolut betrachtet beziehen indes doppelt so viele Schweizerinnen und Schweizer Sozialhilfe wie Ausländerinnen und Ausländer.
Alleinerziehende mit Kindern benötigten am häufigsten Sozialhilfe
3 Prozent der privaten Haushalte im Kanton Luzern bezogen im Jahr 2006 Sozialhilfe (= Unterstützungsquote). Bei Haushalten von Alleinerziehenden belief sich die Unterstützungsquote auf 18,9 Prozent; betroffen davon waren konkret 1'107 allein erziehende Mütter und Väter. Aufgrund ihrer Erziehungspflichten können sie oft keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen, weshalb das Erwerbseinkommen häufig nicht den ganzen Lebensunterhalt deckt. Da am häufigsten Alleinerziehende und in geringerem Masse Paare mit Kindern (Unterstützungsquote: 1%) Sozialhilfe beziehen, ist die Sozialhilfequote bei Kindern und Jugendlichen mit 3,5 Prozent überdurchschnittlich hoch. Eltern und Alleinerziehende von 2'857 Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahre erhielten im Jahr 2006 Sozialhilfeleistungen. Rund zwei Drittel der Kinder in Privathaushalten leben mit einem allein erziehenden Elternteil zusammen.
Die Mehrheit mit Zulagen und/oder Einkommensfreibeträgen
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat im Jahr 2005 die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe revidiert und damit vermehrt Anreize zur Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft geschaffen. Zum einen wird eine besondere Integrationsleistung seither mit Zulagen belohnt. Zum andren kürzt man bei Erwerbstätigen die Sozialhilfeleistung nicht mehr um das gesamte Erwerbseinkommen, sondern nur noch um einen Teil davon; der Rest ist zur persönlichen Verfügung (= Einkommensfreibetrag).
Im Jahr 2006 wurden 62 Prozent der nach revidierten SKOS-Richtlinien unterstützten Privathaushalte mit Zulagen und/oder Einkommensfreibeträgen belohnt. Unterstützte Familienhaushalte mit Kindern waren häufiger erwerbstätig; ihnen wurde daher öfter ein Einkommensfreibetrag gewährt als Paaren ohne Kindern oder Alleinstehenden.
Mit der Grösse der Gemeinde wachsen ihre Soziallasten
Sowohl der interkantonale als auch der innerkantonale Vergleich zeigt, dass die Soziallasten mit der Grösse der Kantone respektive mit dem Grad der Verstädterung der Gemeinden wachsen. In den sechs Gemeinden des Kantons Luzern mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhielten im Jahr 2006 überdurchschnittliche 3,9 Prozent der Bevölkerung Sozialhilfeleistungen; im Vergleich zu gleich grossen Schweizer Gemeinden ist dieser Wert jedoch unterdurchschnittlich. Die Situation in den sechs grössten Luzerner Gemeinden entwickelte sich indes uneinheitlich: Nach einem deutlichen Wachstum 2004/2005 stabilisierte sich der Anteil der Unterstützten in Luzern und Littau im Folgejahr auf hohem Niveau (4,0% bzw. 4,6%). In Emmen (4,2%) und Horw (3,5%) sank die Sozialhilfequote dagegen um je 0,1 Prozentpunkte. Deutlicher zeigte sich die Entspannung in Ebikon und Kriens: mit einer Reduktion von 0,3 Prozentpunkten auf 3,7 beziehungsweise 3,6 Prozent.
Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik hat zum Ziel, gesamtschweizerische, kantonal und regional vergleichbare Informationen zur Sozialhilfe zu liefern. Diese Informationen bilden eine wichtige Grundlage für die Sozialpolitik des Bundes und der Kantone. Im Einzelnen liefert die Sozialhilfestatistik Informationen zu Bestand und Struktur der Bedürftigen, zu deren Problemlage und zur Dynamik beziehungsweise Dauer des Leistungsbezugs. Die jährliche Erhebung in den Zentralschweizer Kantonen führt die zentrale Statistikstelle LUSTAT im Auftrag des Bundesamtes für Statistik durch.
Sozialhilfequote
Die Sozialhilfequote ist definiert als Anteil der unterstützten Personen an der ständigen Wohnbevölkerung gemäss ESPOP (definitive Daten des Vorjahres).
Unterstützungsquote
Die Unterstützungsquote gemäss derzeit geltender Definition des Bundesamtes für Statistik entspricht dem Anteil der Fälle/Unterstützungseinheiten an den Privathaushalten (zivilrechtlicher Wohnsitz) gemäss Eidgenössischer Volkszählung 2000.
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5356_LUSTAT_news_2007-11-06.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5356_LUSTAT_news_2007-11-06.pdf
Kontakt:
lic. phil. Edith Lang
wissenschaftliche Mitarbeiterin LUSTAT Statistik Luzern
Tel.: +41/41/228'66'01
lic. iur., lic. phil. Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79
Peter Erdösi
Leiter Sozialamt der Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'72'40
Erwin Arnold
Präsident Sozialvorsteher-Verband Luzern
Tel.: +41/41/444'20'40