Kantonsbeitrag Triengen-Winikon: Kein Nachteil für Triengen
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern bezahlt einen Beitrag von 3,0 Millionen Franken an die Fusion Triengen mit Winikon. Dem Grundsatz, dass Triengens Steuerzahlende keinen Nachteil erfahren, kann mit diesem Kantonsbeitrag Folge geleistet werden. Die Fusionsabstimmung wird im Februar 2008 stattfinden.
In der zweiten Verhandlungsrunde sind sich der Kanton Luzern und die Gemeinden Triengen/Winikon über den Kantonsbeitrag einig geworden. Zur Berechnung des Fusionsbeitrags Triengen/Winikon wurde der Finanzplan von Triengen im Alleingang mit demjenigen der fusionierten Gemeinde Triengen verglichen. Dabei hat sich herausgestellt, dass mit einem Betrag von pauschal 3,0 Millionen Franken das anvisierte Ziel - keine Schlechterstellung für Triengen - sichergestellt werden kann. Der Kantonsbeitrag wird auf den 1. Januar 2009 ausbezahlt.
Für Triengen ist die Fusion mit Winikon bereits die zweite Fusion. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Gemeinde mit Kulmerau und Wilihof vereint - und die Erfahrungen sind gut. Winikon hatte sich aus dem ersten Fusionsprozess verabschiedet, weil sich die Gemeinde im Alleingang eine bessere Zukunft versprach. Im Sommer 2006 hat Winikon den Gemeinderat Triengen dann um Aufnahme von Fusionsverhandlungen ersucht. An den Versammlungen in Triengen und Winikon im Sommer 2006 haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Gemeinden grossmehrheitlich für Fusionsverhandlungen ausgesprochen. Die Fusionsabstimmung ist auf den 24. Februar 2008 geplant. Die Fusion soll am 1. Januar 2009 umgesetzt sein.
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