Individuelle Prämienverbilligung 2008: Prozentsatz bleibt unverändert
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Prozentsatz für die allgemeine Prämienverbilligung unverändert bei 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens zu belassen. Die besondere Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen wird neu nur noch gewährt, wenn das steuerbare Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist.
Seit dem 1. Januar 2007 werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren zu 50 Prozent verbilligt. Dabei wurde im ersten Jahr auf das Festlegen einer Einkommensgrenze verzichtet, weil man ein familienpolitisches Zeichen setzen wollte. Man war aber von Anfang an entschlossen, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen genau zu beobachten. Nun hat sich erwiesen, dass bedeutend mehr Personen aller Einkommensklassen ihren Anspruch geltend machten als ursprünglich angenommen. Dies, und die neue Bestimmung, wonach bei verspätet eingereichten Gesuchen noch eine anteilmässige Prämienverbilligung für die verbleibenden Monate erfolgt, hat dazu geführt, dass mehr Geld als im Vorjahr ausbezahlt wurde. Das Budget für die Prämienverbilligung wird um rund 5 Prozent oder 8 Millionen Franken überschritten. In diesem Jahr bezahlt der Bund daran zum letzten Mal einen Anteil von rund 78 Prozent oder 6,2 Millionen Franken. Ab dem nächsten Jahr wird der Bundesbeitrag unabhängig vom Gesamtaufwand für die Prämienver billigung wesentlich tiefer ausfallen.
Auf Grund dieser Entwicklung hat der Regierungsrat das geltende System überprüft mit dem Ziel einer sozialverträglicheren Verteilung des vom Parlament bewilligten Kredits von 153,55 Millionen Franken. Das Ziel wird erreicht, wenn für die besondere Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen eine Einkommensgrenze festgelegt wird. Eine gleichzeitige Senkung des Prozentsatzes ist im Rahmen des Kredits nicht möglich, aber immerhin kann er dank der neuen Einkommensgrenze unverändert beibehalten werden.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2008 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens sowie Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre, sofern das massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2008 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2008 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
Kontakt:
Markus Dürr
Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch
Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch