Sozialer Wohnungsbau im Kanton Luzern: Ab 1. Januar 2008 Vollzug durch den Kanton Aargau
Luzern (ots)
Ab dem 1. Januar 2008 ist nicht mehr die Dienststelle Immobilien für den Vollzug des sozialen Wohnungsbaus im Kanton Luzern zuständig. Diese Aufgabe wird künftig durch die Abteilung Hochbauten des Kantons Aargau wahrgenommen.
Der Kanton Luzern richtet derzeit im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung bei rund 2'600 Wohnungen finanzielle Hilfen aus. Seit der Bund seine Unterstützung im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) per 31. Dezember 2001 eingestellt hat, geht der Kanton Luzern keine neuen Geschäfte mehr ein. Die zugesicherten Hilfen des Bundes und des Kantons werden wie gesetzlich vorgesehen zu Ende geführt. Die Anzahl der unterstützten Wohnungen nimmt indessen laufend ab.
Die Regierungen der Kantone Aargau und Luzern haben Ende 2006 eine vertiefte Zusammenarbeit beschlossen. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verzeichnen beide Kantone aufgrund der auslaufenden Geschäfte abnehmende Unterstützungszahlen. Die gemeinsame Betreuung des sozialen Wohnungsbaus in einem Kanton führt zu einer wirtschaftlicheren Bearbeitung der Geschäfte. Mit dieser Zusammenarbeit wurde eine für beide Kantone optimale Lösung gefunden.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5470_sozialer_wohnungsbau.pdf
Kontakt:
Urs Mahlstein
Rückfragen:
Kantonsbaumeister Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'50'54
Nikolaus D. Seitzinger
Abteilung Hochbauten Kanton Aargau
Tel.: +41/62/835'35'05