Auf den 1. Januar 2008 tritt die Kantonsverfassung in Kraft; Änderung von Gesetzen
Luzern (ots)
Auf den 1. Januar 2008 erfährt der Kanton eine bedeutende Änderung: Die von den Luzerner Stimmberechtigten am 17. Juni 2007 beschlossene Kantonsverfassung tritt in Kraft und löst damit die Staatsverfassung aus dem Jahr 1875 (mitsamt den zahlreichen Teilrevisionen) nach 132 Jahren ab. Die neue Kantonsverfassung führt in einzelnen Bereichen direkt und sofort zu Anpassungen und Neuerungen, in anderen Bereichen müssen zunächst gesetzliche Grundlagen revidiert werden, für einzelne Teile sind Übergngsbestimmungen festgelegt (z. B. für die Zusammenlegung von Obergericht und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht).
Zuallererst werden Veränderungen dort wahrgenommen, wo Bezeichnungen wechseln. So wird Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig als letzte Trägerin des Titels "Schultheiss" in die Geschichte eingehen, während Markus Dürr der letzte "Statthalter" war und der erste Luzerner Regierungspräsident sein wird. Die 2007 neu oder wieder gewählten Grossrätinnen und Grossräte müssen sich ab Neujahr daran gewöhnen, dass sie jetzt dem Kantonsrat des Kantons Luzern angehören. Der Parlamentssaal im Regierungsgebäude ist bereits neu angeschrieben. Der Staatsschreiber hat seine Bezeichnung behalten und Wahlbehörde bleibt das Parlament. Neu wird jedoch der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den auf Ende April zurücktretenden Viktor Baumeler vorschlagen. Der Kantonsrat wird inskünftig auch alle Richterinnen und Richter wählen, Volkswahlen gibt es deshalb auch für die Richterinnen und Richter an den Amtsgerichten nicht mehr.
Direkt anwendbar sind auch einzelne Bestimmungen der neuen Verfassung im Bereich der politischen Rechte. So besteht neu eine Referendumsmöglichkeit, gegen interkantonale Vereinbarungen, welche Ausgaben über eine gewisse Schwellengrenze hinaus zur Folge haben. Zudem können ausser den Stimmberechtigten ein Viertel der Gemeinden das Referendum gegen ein vom Kantonsrat beschlossenes Gesetz oder einen anderen Beschluss ergreifen.
Der Kantonsrat wird im März die beiden ersten Botschaften beraten, die in verschiedenen Bereichen die nötigen gesetzlichen Anpassungen an die Kantonsverfassung enthalten (Botschaften B 32 und B 33, zu finden im Internet unter http://www.lu.ch/index/grosser_rat/geschaefte/botschaften/botschaften _2007_2011.htm)
Unabhängig von der neuen Kantonsverfassung ändern auf den 1. Januar 2008 zahlreiche bestehende Erlasse. So wird z. B. ein weiterer Teil der Steuergesetzrevision 2008 wirksam. Neben der vom Grossen Rat beschlossenen linearen Steuerreduktion um eine Zehnteleinheit werden untere und mittlere Einkommen über den Steuertarif entlastet, zudem werden die Kinderabzüge und der Fremdbetreuungskostenabzug erhöht und die Teuerung bei Versicherungskkosten- und ähnlichen Abzügen eingerechnet. Schliesslich treten der Mantelerlass zur Finanzreform 08 (und damit die neue Finanzierung und Verteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden) mit Auswirkungen auf 30 Gesetze sowie das Gesetz über die Sozialen Einrichtungen und die entsprechende Verordnung ebenfalls in Kraft. Mit der Umsetzung des Spitalgesetzes werden das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie zu selbständigen Anstalten, das Gleiche gilt für das bisherige Amt für Statistik.
In der Gesetzessammlung des Kantons Luzern (Kantonsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember, http://www.lu.ch/pdf/2007/kb-07-50.pdf ) sind über 20 weitere Erlasse aufgeführt, die auf den 1. Januar 2008 Anpassungen erfahren.
Kontakt:
Gregor Zemp
Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
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Ruedi Heim
Chef Rechtsdienst Dienststelle Steuern
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