Revision des Volksschulbildungsgesetzes: Tagesstrukturen für Schüler sollen gesetzlich verankert werden
Luzern (ots)
Das Volksschulbildungsgesetz (VBG) aus dem Jahr 2000 soll revidiert werden: Kernpunkt der Neuerung ist die Verankerung der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen. Bis 2012 sollen in einer ersten Etappe vor allem für Primarschülerinnen und -schüler rund 1500 Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat in seiner Botschaft zur Änderung des VBGs vor.
Das Gesetz über die Volksschulbildung trat am 1. Januar 2000 in Kraft und löste das alte Erziehungsgesetz ab. Es brachte als wesentliche Neuerungen das Kindergartenobligatorium, eine Herabsetzung des Schuleintrittsalters, die Neuumschreibung des Berufsauftrags der Lehrpersonen sowie die teilautonome Führung von geleiteten Schulen durch die Gemeinden. Mittlerweile sind in einigen Punkten des VBG Anpassungen notwendig geworden; der Regierungsrat schlägt deshalb dem Kantonsrat in einer Botschaft mehrere Änderungen vor.
Weniger Betreuung bedeutet weniger Förderung
Den Schwerpunkt der Gesetzesrevision bildet die Verankerung der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen im Volksschulbildungsgesetz. Eine solche Regelung wurde in mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangt und stellt heute wegen der geänderten Familien- und Erwerbsstrukturen und der Konsequenz, dass viele Schulkinder zu wenig betreut sind, eine Notwendigkeit dar. Weniger Betreuung ist meist gleichbedeutend mit weniger Anregung und Förderung, was bereits beim Schuleintritt zu grossen Unterschieden führt. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht werden Massnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben immer wichtiger. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausserhalb des obligatorischen Volksschulunterrichts ist aber je nach Region sehr unterschiedlich. Die Angebote sollen deshalb bedarfsgerecht in zwei Etappen bereitgestellt werden. Bis 2012 sollen vor allem für Primarschülerinnen und -schüler rund 1500 Plätze in schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen ges chaffen werden. Es wird damit gerechnet, dass die Platzzahl aufgrund der wachsenden Nachfrage in einer zweiten Phase bis 2016 maximal verdoppelt werden muss.
Von den geplanten Gesetzesänderungen hat nur die Errichtung schul- und familienergänzender Tagesstrukturen direkte finanzielle Auswirkungen. Ausgehend von einem Bedarf von 1'500 Plätzen bis 2012, müssen alle Gemeinden zusammen mit einem Betriebskostenaufwand von jährlich rund 4 Millionen Franken rechnen. Dieser Betrag wird nicht vollständig neu anfallen, da verschiedene Gemeinden bereits solche Angebote kennen. Die kantonalen Beiträge dafür betragen bei einem maximalen Pro-Kopf-Beitrag von 2000 Franken insgesamt etwa 2 Millionen Franken.
Weitere Änderungen
Die vorgeschlagene Revision des VBGs betrifft noch weitere Punkte: So entspricht die im Gesetz dargestellte Gliederung der Volksschule nicht mehr der heutigen Situation, und mit der Neuen Finanzausgleichsordnung zwischen dem Bund und den Kantonen ging die Sonderschulung am 1. Januar 2008 vollständig in die Verantwortung der Kantone über. Weiter wurden in mehreren parlamentarischen Vorstössen Änderungen im Zusammenhang mit der Rückstellung vom Schuleintritt verlangt. Zudem macht auch die Reform 06 Anpassungen im Volksschulbildungsgesetz notwendig.
Kontakt:
Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber
Tel.: +41/41/228'52'03
erreichbar von 13.30 bis 15 Uhr.
Dr. Charles Vincent
Vorsteher Dienststelle für Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
erreichbar von 13.30 bis 15.30 Uhr.