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Staatskanzlei Luzern

Revision des Volksschulbildungsgesetzes: Tagesstrukturen für Schüler sollen gesetzlich verankert werden

Luzern (ots)

Das Volksschulbildungsgesetz (VBG) aus dem Jahr
2000 soll revidiert werden: Kernpunkt der Neuerung ist die
Verankerung der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen. Bis
2012 sollen in einer ersten Etappe vor allem für Primarschülerinnen
und -schüler rund 1500 Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies
schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat in seiner Botschaft zur
Änderung des VBGs vor.
Das Gesetz über die Volksschulbildung trat am 1. Januar 2000 in
Kraft und löste das alte Erziehungsgesetz ab. Es brachte als
wesentliche Neuerungen das Kindergartenobligatorium, eine
Herabsetzung des Schuleintrittsalters, die Neuumschreibung des
Berufsauftrags der Lehrpersonen sowie die teilautonome Führung von
geleiteten Schulen durch die Gemeinden. Mittlerweile sind in einigen
Punkten des VBG Anpassungen notwendig geworden; der Regierungsrat
schlägt deshalb dem Kantonsrat in einer Botschaft mehrere Änderungen
vor.
Weniger Betreuung bedeutet weniger Förderung
Den Schwerpunkt der Gesetzesrevision bildet die Verankerung der
schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen im
Volksschulbildungsgesetz. Eine solche Regelung wurde in mehreren
parlamentarischen Vorstössen verlangt und stellt heute wegen der
geänderten Familien- und Erwerbsstrukturen und der Konsequenz, dass
viele Schulkinder zu wenig betreut sind, eine Notwendigkeit dar.
Weniger Betreuung ist meist gleichbedeutend mit weniger Anregung und
Förderung, was bereits beim Schuleintritt zu grossen Unterschieden
führt. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht werden Massnahmen zur
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben immer wichtiger. Die
Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausserhalb des obligatorischen
Volksschulunterrichts ist aber je nach Region sehr unterschiedlich.
Die Angebote sollen deshalb bedarfsgerecht in zwei Etappen
bereitgestellt werden. Bis 2012 sollen vor allem für
Primarschülerinnen und -schüler rund 1500 Plätze in schul- und
familienergänzenden Tagesstrukturen ges chaffen werden. Es wird damit
gerechnet, dass die Platzzahl aufgrund der wachsenden Nachfrage in
einer zweiten Phase bis 2016 maximal verdoppelt werden muss.
Von den geplanten Gesetzesänderungen hat nur die Errichtung schul-
und familienergänzender Tagesstrukturen direkte finanzielle
Auswirkungen. Ausgehend von einem Bedarf von 1'500 Plätzen bis 2012,
müssen alle Gemeinden zusammen mit einem Betriebskostenaufwand von
jährlich rund 4 Millionen Franken rechnen. Dieser Betrag wird nicht
vollständig neu anfallen, da verschiedene Gemeinden bereits solche
Angebote kennen. Die kantonalen Beiträge dafür betragen bei einem
maximalen Pro-Kopf-Beitrag von 2000 Franken insgesamt etwa 2
Millionen Franken.
Weitere Änderungen
Die vorgeschlagene Revision des VBGs betrifft noch weitere Punkte:
So entspricht die im Gesetz dargestellte Gliederung der Volksschule
nicht mehr der heutigen Situation, und mit der Neuen
Finanzausgleichsordnung zwischen dem Bund und den Kantonen ging die
Sonderschulung am 1. Januar 2008 vollständig in die Verantwortung der
Kantone über. Weiter wurden in mehreren parlamentarischen Vorstössen
Änderungen im Zusammenhang mit der Rückstellung vom Schuleintritt
verlangt. Zudem macht auch die Reform 06 Anpassungen im
Volksschulbildungsgesetz notwendig.

Kontakt:

Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber
Tel.: +41/41/228'52'03
erreichbar von 13.30 bis 15 Uhr.

Dr. Charles Vincent
Vorsteher Dienststelle für Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
erreichbar von 13.30 bis 15.30 Uhr.

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