Einheitliche Regelung für den öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern soll inskünftig eine eigenständige Verkehrsverbundorganisation sowohl für den öffentlichen Regional- als auch den öffentliche Agglomerationsverkehr zuständig sein. Diese ausgelagerte Bestellerorganisation ist zentraler Bestandteil des Entwurfs eines neuen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, der jetzt in die Vernehmlassung geht. Vereinheitlichen will man auch die derzeit noch unterschiedlichen Kostenverteilschlüssel unter den Gemeinden.
Gemäss dem geltenden Gesetz über den öffentlichen Verkehr zeichnet der Kanton für den öffentlichen Regionalverkehr verantwortlich und Kanton und Gemeinden beteiligen sich zu je 50 Prozent an den nach Abzug der Abgeltungen des Bundes verbleibenden ungedeckten Kosten. Das Angebot im öffentlichen Agglomerationsverkehr vereinbart heute mit den Transportunternehmen der Zweckverband öffentlicher Agglomerationsverkehr, an dem der Kanton und die Gemeinden der Agglomeration Luzern je zur Hälfte beteiligt sind. Die zuvor unterschiedliche Mitfinanzierung der beiden Verkehrsarten durch den Kanton wurde mit der Finanzreform 08 vereinheitlicht. Es liegt deshalb nahe, die bisherige Zweiteilung der Verantwortung durch eine organisatorische Zusammenlegung des öffentlichen Agglomerations- und des öffentlichen Regionalverkehrs zu ersetzen. Vorgeschlagen wird ein eigenständiger Verkehrsverbund, in dem der Kanton und die Gemeinden eingebunden sind und der gestützt auf einen mehrjährigen Leistungs auftrag die Planung, die Festsetzung und die Bestellung des betrieblichen Angebots im öffentlichen Personenverkehr in der Region und der Agglomeration übernimmt. Die Verantwortung für die Infrastrukturplanung bleibt beim Kanton. Als oberstes Organ der Verbundorganisation ist ein aus Vertretern des Kantons und der Gemeinden zusammengesetzter Verbundrat vorgesehen, der die strategische Führung wahrnimmt. Er wird auch die für die operative und betriebliche Führung zuständige Geschäftsleitung wählen.
ÖV-Bericht als lenkendes Instrument
Mindestens alle vier Jahre wird dem Kantonsrat ein Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr vorgelegt. Dieser öV-Bericht wird neu lenkendes Instrument für die infrastrukturseitige und betriebliche Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs.
Einheitlicher Kostenverteilschlüssel
Mit dem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr sollen auch die noch bestehenden unterschiedlichen Verteilschlüssel für die Kosten der beiden Verkehrsarten unter den Gemeinden eliminiert werden. Die Kosten des öffentlichen Regionalverkehrs werden heute nach dem Verkehrsinteresse, das sich zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach den Haltestellenabfahrten errechnet, auf die Gemeinden aufgeteilt. Die Verteilung der Kosten unter den Gemeinden beim öffentlichen Agglomerationsverkehr erfolgt nach Massgabe eines Sockelbeitrages (25 Prozent) sowie nach den Kurskilometern und den Einnahmen aufgrund der Nachfrage (je 50 Prozent der verbleibenden 75 Prozent). Vorgeschlagen wird, dass der derzeit für den öffentlichen Regionalverkehr geltende Verteilschlüssel für den gesamten Gemeindekostenanteil massgebend sein soll. Die für die Bestimmung des Verkehrsinteresses massgebenden Komponenten werden jedoch nicht mehr im Verhältnis eins zu zwei, sondern gleich stark berücksichtigt. Damit wird den Agglomerationsgemeinden mit ihrem dichten Busnetz und der entsprechend hohen Haltestellen- und Angebotsdichte Rechnung getragen. Neu sollen die Gemeinden ihren ganzen Kostenanteil im laufenden Fahrplanjahr bezahlen. Zurzeit begleichen die Gemeinden ihren Anteil am öffentlichen Regionalverkehr jeweils erst im darauffolgenden Kalenderjahr.
Vorlage Ende 2008 an den Kantonsrat
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Entwurf des neuen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Vernehmlassungen können bis spätestens 4. Juli 2008 eingereicht werden. Die Gesetzesvorlage soll gegen Ende 2008 dem Kantonsrat unterbreitet werden.
Originaltext: Staatskanzlei Luzern Internet: www.presseportal.ch
Kontakt:
Hans-Peter Bossart
Departementssekretär Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
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