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Staatskanzlei Luzern

Kommission für Erziehung und Bildung unterstützt HarmoS - Konkordat

Luzern (ots)

Die Kommission für Erziehung und Bildung (KEB) des
Kantons Luzern steht vollumfänglich hinter dem wichtigen
Bildungsprojekt HarmoS, das im Grundsatz bereits im Mai 2006 vom
Schweizerischen Stimmvolk (Zustimmung zum Bildungsartikel)
unterstützt wurde und lehnt das Referendum klar ab.
Viele Leute können nicht verstehen, dass in Zukunft bereits
vierjährige Kinder "eingeschult" würden. HarmoS lässt sich aber nicht
auf die Frage des Schuleintritts reduzieren.
Den Begriff "Einschulung mit vier Jahren" erachtet die KEB jedoch
"als nicht zutreffend, da sich die so genannte "Einschulung" auch
zukünftig nicht gross vom heutigen Kindergarten unterscheiden wird".
In begründeten Fällen kann auf Antrag der Eltern die Einschulung nach
wie vor verschoben werden.
Zudem weist die Kommission darauf hin, dass HarmoS nicht mit der
Einführung der Basisstufe gleich zu setzen ist.
Im Zentrum stehen für die KEB die vielen Vorteile des Projektes
HarmoS wie:
  • Einheitliche Strukturen
  • Einheitliche Lehrpläne
  • Qualitätssicherung und -entwicklung der Schule aufgrund einheitlicher Bildungsstandards,
  • Koordination des Sprachenunterrichtes,
Ziel ist es dabei, die Schülerinnen und Schüler optimal zu bilden,
die Qualität der Schule weiter auszubauen und die Mobilität (z.B. bei
Umzug in einen anderen Kanton) deutlich zu erleichtern. Weiter geht
es um die Chancengleichheit aller Kinder, z.B. durch eine frühe
sprachliche Förderung, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
"Bestmögliche Förderung der Kinder" als Ziel
Mit einer Annahme des Referendums zu HarmoS würde die überaus
klare Zustimmung des Schweizer Volkes und damit auch der Luzerner
Stimmbürgerinnen und -bürger vom 21. Mai 2006 zum Bildungsartikel in
der Bundesverfassung übergangen.
Die KEB ruft die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, das
Referendum abzulehnen: "HarmoS ist ein gut durchdachtes Projekt, das
unsere Kinder bestmöglich fördern will und die dringend notwendige
Koordination unseres Schulwesens in der Schweiz ermöglichen wird".
Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen (KEB)
Die Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen KEB berät den
Regierungsrat und das Bildungs- und Kulturdepartement BKD im gesamten
Bereich der Erziehungs- und Bildungswesens. Sie stellt Anträge an das
BKD und den Regierungsrat zu wesentlichen Themen aus dem Bereiche des
Erziehungs- und Bildungswesens und bearbeitet Aufträge. 
Der Leistungsauftrag der Kommission für Erziehungs- und
Bildungsfragen (KEB) ist im Gesetz über die Volksschulbildung
definiert.

Kontakt:

Erich Hangartner
Präsident KEB
CFO Schurter Holding AG
Tel: +41/41/369'32'36
von 13.30 bis 17 Uhr

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