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Staatskanzlei Luzern

Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs: das Luzerner HPV-Impfprogramm für Mädchen und junge Frauen startet im September

Luzern (ots)

In der Schweiz wird jedes Jahr bei mehr als 5000
Frauen die Diagnose einer Krebs-vorstufe am Gebärmutterhals gestellt.
Etwa 250 Frauen erkranken und etwa 90 ster-ben daran. Fast alle Fälle
werden durch eine Infektion mit den humanen Papilloma-viren, kurz HPV
genannt, verursacht. Im Kanton Luzern können sich ab dem Schuljahr
2008 / 2009 alle Mädchen und jungen Frauen zwischen 11 und 19 Jahren
kos-tenlos gegen dieses Virus impfen lassen. Der Regierungsrat hat
gestern ein entsprechendes Konzept verabschiedet.
Mit fast einer halben Million Neuerkrankungen pro Jahr ist
Gebärmutterhalskrebs weltweit die zweithäufigste Krebserkrankung bei
Frauen. Jährlich wird in der Schweiz bei etwa 5'000 Frauen die
Vorstufe einer Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung entdeckt. Rund 250
Frauen erkranken an Gebärmutterhalskrebs und etwa 90 sterben daran.
Fast alle Fälle werden durch humane Papillomaviren (HPV) ausgelöst.
Es gibt noch kein Medikament, das eine durch HPV-Viren bedingte
Krebserkrankung heilen könnte. Hingegen können durch einen neu
entwickelten Impfstoff rund 70 Prozent der Fälle von
Gebärmutterhalskrebs verhindert werden. Die Impfung wird allgemein
sehr gut vertragen und ist weltweit bereits weit verbreitet.
Ab dem Schuljahr 2008/2009 können sich im Kanton Luzern alle
Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 11 und 19 Jahren
kostenlos gegen das Virus impfen lassen und damit gegen eine
Neuinfektion schützen. Es wird keine Franchise erhoben. Die Impfung
erfolgt in drei Dosen.
Um möglichst viele Mädchen und junge Frauen impfen zu können, hat
das Gesundheits- und Sozialdepartement zusammen mit den
Kantonsärztlichen Diensten ein kantonales HPV-Impfprogramm
ausgearbeitet. Dies war auch Voraussetzung für die Kostenübernahme
durch die Krankenversicherer. Denn mit rund 500 Franken Kosten pro
Person handelt es sich um eine sehr teure Impfung. Möglichst viele
der Mädchen und jungen Frauen sollen deshalb im Rahmen von
Reihenimpfungen in den Schulen geimpft werden.
Die Mädchen und deren gesetzliche Vertreter (in der Regel die
Eltern) sowie jungen Frauen zwischen 15-19 Jahren erhalten auf Beginn
des neuen Schuljahres persönlich oder über die Schulen
Informationsmaterial und können sich dann entscheiden, ob sie am
Impfprogramm teilnehmen wollen.
Die Kosten für die Impfung werden gemäss den von der
Gesundheitsdirektorenkonferenz abgeschlossenen Rahmenverträgen mit
santésuisse und der Herstellerfirma des Impfstoffs von den
Krankenversicherern und vom Kanton übernommen.

Kontakt:

Dr. Markus Dürr, Regierungspräsident
Tel.: +41/41/228'60'81

Dr. Annalis Marty-Nussbaumer, Kantonsärztin
Tel.: +/41/41/228'60'90

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