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Staatskanzlei Luzern

Kantonsrätliche Kommission will keine lohnwirksame Qualifikation bei Lehrpersonen

Luzern (ots)

Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur
(EBKK) des Kantonsrates, welche den Planungsbericht über die
lohnwirksame Qualifikation bei den Lehrpersonen (LQS) vorberaten hat,
spricht sich einstimmig für ablehnende Kenntnisnahme aus. Die EBKK
(Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) hat ihren Beschluss
nach den Ausführungen des Bildungsdirektors und des Vorstehers der
Dienststelle Volksschulbildung des Bildungs- und Kulturdepartements
sowie nach verschiedenen Anhörungen getroffen. Angehört wurden
Vertretungen der Kantone Zürich und St. Gallen, die eine lohnwirksame
Leistungsbeurteilung bei Lehrpersonen vornehmen, und Vertreter von
Luzerner Lehrerverbänden und des Verbandes der Luzerner Gemeinden
(VLG) sowie getroffen.
Die EBKK stellt nicht in Abrede, dass die Leistung von
Lehrpersonen mess- und beurteilbar und gezielt verbesserbar sei. Die
Kommission unterstützt deshalb alle bisherigen Entwicklungen im
Kanton Luzern hin zu geleiteten, professionell geführten
Schulorganisationen mit einer Vielzahl von Instrumenten zur
Qualitätssicherung und -entwicklung. In den Mitarbeitergesprächen
zwischen Schulleitungen und den einzelnen Lehrpersonen werde schon
heute regelmässig eine Leistungsbeurteilung vorgenommen und den
Schulhausleitungen würden die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um
ausserordentliche Leistungen finanziell zu honorieren oder für
ungenügende Lehrpersonen einen Stufenstillstand zu verfügen.
Grundsätzlich stehe bei den Qualitätsbeurteilungen im Kanton Luzern
aber die Förderung und Entwicklung im Vordergrund, was die EBKK
begrüsst. Gegen ungeeignete Lehrpersonen sollten nicht finanzielle
Einbussen, sondern nach erfolgloser Förderung dienstrechtliche
Massnahmen bis hin zur Entlassun g verfügt werden.
Unter finanziellem Aspekt erachtet die EBKK die zur Verfügung
stehende Lohnsumme von rund einem Prozent als klar zu klein, um
finanziell motivierte Leistungsanreize auszulösen. Demgegenüber
schätzt die Kommission den zusätzlichen finanziellen und personellen
Aufwand für Evaluierung, Einführung und Vollzug einer
professionellen, lohnrelevanten Leistungsbeurteilung ungleich höher
ein. Eine mit deutlich geringerem Aufwand betriebene
Leistungsbeurteilung, wie sie der VLG vorschlägt, lehnt die
Kommission klar ab. Weil lohnwirksame Leistungsbeurteilungen
justiziabel, d.h. anfechtbar, sein müssten, habe das Verfahren hohen
Anforderungen zu genügen, so die EBKK. Das berge auch die Gefahr,
dass aus Respekt vor rechtlichen Auseinandersetzungen LQS dazu
verleiten könnte, Beförderungen ohne sachlichen Anlass vorzunehmen.
Allein die mit der Vorlage mögliche Gleichstellung der
Lehrpersonen mit dem übrigen Verwaltungspersonal bezüglich einer
lohnwirksamen Leistungsbeurteilung wird von der Kommission als
vorteilhaft beurteilt. Einschränkend bemerkt dazu die EBKK, dass
anders als bei den übrigen kantonalen Angestellten bei Lehrpersonen
ausgesprochen viele unbeeinflussbare Faktoren (Klassengrösse,
Klassenzusammensetzung, Infrastruktur im Schulhaus etc.) die Qualität
des Unterrichts und die Erreichung der Unterrichtsziele wesentlich
mitbestimmten. Zudem würden Lehrpersonen ihre Arbeit weitgehend
selbstverantwortlich im geschlossenen Schulzimmer leisten und könnten
durch die Schulhausleitung dabei nur sehr sporadisch beobachtet
werden.

Kontakt:

Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin EBKK
Mobile: +41/79/299'03'83

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