Kantonsrätliche Kommission will keine lohnwirksame Qualifikation bei Lehrpersonen
Luzern (ots)
Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Kantonsrates, welche den Planungsbericht über die lohnwirksame Qualifikation bei den Lehrpersonen (LQS) vorberaten hat, spricht sich einstimmig für ablehnende Kenntnisnahme aus. Die EBKK (Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) hat ihren Beschluss nach den Ausführungen des Bildungsdirektors und des Vorstehers der Dienststelle Volksschulbildung des Bildungs- und Kulturdepartements sowie nach verschiedenen Anhörungen getroffen. Angehört wurden Vertretungen der Kantone Zürich und St. Gallen, die eine lohnwirksame Leistungsbeurteilung bei Lehrpersonen vornehmen, und Vertreter von Luzerner Lehrerverbänden und des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) sowie getroffen.
Die EBKK stellt nicht in Abrede, dass die Leistung von Lehrpersonen mess- und beurteilbar und gezielt verbesserbar sei. Die Kommission unterstützt deshalb alle bisherigen Entwicklungen im Kanton Luzern hin zu geleiteten, professionell geführten Schulorganisationen mit einer Vielzahl von Instrumenten zur Qualitätssicherung und -entwicklung. In den Mitarbeitergesprächen zwischen Schulleitungen und den einzelnen Lehrpersonen werde schon heute regelmässig eine Leistungsbeurteilung vorgenommen und den Schulhausleitungen würden die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um ausserordentliche Leistungen finanziell zu honorieren oder für ungenügende Lehrpersonen einen Stufenstillstand zu verfügen. Grundsätzlich stehe bei den Qualitätsbeurteilungen im Kanton Luzern aber die Förderung und Entwicklung im Vordergrund, was die EBKK begrüsst. Gegen ungeeignete Lehrpersonen sollten nicht finanzielle Einbussen, sondern nach erfolgloser Förderung dienstrechtliche Massnahmen bis hin zur Entlassun g verfügt werden.
Unter finanziellem Aspekt erachtet die EBKK die zur Verfügung stehende Lohnsumme von rund einem Prozent als klar zu klein, um finanziell motivierte Leistungsanreize auszulösen. Demgegenüber schätzt die Kommission den zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand für Evaluierung, Einführung und Vollzug einer professionellen, lohnrelevanten Leistungsbeurteilung ungleich höher ein. Eine mit deutlich geringerem Aufwand betriebene Leistungsbeurteilung, wie sie der VLG vorschlägt, lehnt die Kommission klar ab. Weil lohnwirksame Leistungsbeurteilungen justiziabel, d.h. anfechtbar, sein müssten, habe das Verfahren hohen Anforderungen zu genügen, so die EBKK. Das berge auch die Gefahr, dass aus Respekt vor rechtlichen Auseinandersetzungen LQS dazu verleiten könnte, Beförderungen ohne sachlichen Anlass vorzunehmen.
Allein die mit der Vorlage mögliche Gleichstellung der Lehrpersonen mit dem übrigen Verwaltungspersonal bezüglich einer lohnwirksamen Leistungsbeurteilung wird von der Kommission als vorteilhaft beurteilt. Einschränkend bemerkt dazu die EBKK, dass anders als bei den übrigen kantonalen Angestellten bei Lehrpersonen ausgesprochen viele unbeeinflussbare Faktoren (Klassengrösse, Klassenzusammensetzung, Infrastruktur im Schulhaus etc.) die Qualität des Unterrichts und die Erreichung der Unterrichtsziele wesentlich mitbestimmten. Zudem würden Lehrpersonen ihre Arbeit weitgehend selbstverantwortlich im geschlossenen Schulzimmer leisten und könnten durch die Schulhausleitung dabei nur sehr sporadisch beobachtet werden.
Kontakt:
Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin EBKK
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