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Staatskanzlei Luzern

Neue Schiffahrtsverordnung in der Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat gibt den Entwurf einer
totalrevidierten Verordnung über die Schifffahrt in die
Vernehmlassung. Der Entwurf hält in den wesentlichen Punkten an den
bisherigen Regelungen für die Schifffahrt fest. Als wichtigste
Änderungen werden die Aufhebung der Bewilligungspflicht für
Wassersportschulen, die Regelung des Verfahrens zum Anbringen von
Verbots- oder Gebotszeichen sowie als Variante eine Lockerung des
Kontingents für Verbrennungsmotoren für Segelschiffe auf dem
Sempachersee vorgesehen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15.
September 2008.
Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter der Adresse
www.lu.ch/jsd_vernehmlassungen
(Vernehmlassungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes)
heruntergeladen werden.

Kontakt:

Peter Wiprächtiger, iur. Mitarbeiter im Justiz- und
Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'93

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