Neue Schiffahrtsverordnung in der Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat gibt den Entwurf einer totalrevidierten Verordnung über die Schifffahrt in die Vernehmlassung. Der Entwurf hält in den wesentlichen Punkten an den bisherigen Regelungen für die Schifffahrt fest. Als wichtigste Änderungen werden die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Wassersportschulen, die Regelung des Verfahrens zum Anbringen von Verbots- oder Gebotszeichen sowie als Variante eine Lockerung des Kontingents für Verbrennungsmotoren für Segelschiffe auf dem Sempachersee vorgesehen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. September 2008.
Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter der Adresse
www.lu.ch/jsd_vernehmlassungen
(Vernehmlassungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes) heruntergeladen werden.
Kontakt:
Peter Wiprächtiger, iur. Mitarbeiter im Justiz- und
Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'93