Feuerbrandbefall 2008 im Kanton Luzern tiefer als im Vorjahr
Luzern (ots)
Auch dieses Jahr ist Feuerbrand im Kanton Luzern ein Thema. Allerdings sind wesentlich weniger Kulturen befallen, als im letzten Jahr. Das ganze Kantonsgebiet ist aber nach wie vor in die Befallszone eingeteilt.
Hohe Blüteninfektionsgefahr Mitte und Ende Mai, Anfangs und vor Mitte Juni
Nach einer kühleren und trockenen Periode Ende April stiegen die Höchsttemperaturen ab dem 2. Mai auf 22°C bis 25°C. Ab dem 8. Mai zeigte das Prognosenmodell (Maryblyt) über das Pfingstwochenende bis am 16. Mai praktisch täglich eine hohe Infektionsgefahr für Blüteninfektionen an. Vom 24. Mai bis 3. Juni und am 9. und 10. Juni bestand erneut eine hohe Blüteninfektionsgefahr.
Feuerbrand in höheren Lagen und auf spät blühenden Kernobst, Zier- und Wildpflanzen
In diesem Jahr fielen die Tage mit hoher Infektionsgefahr auf die Blütezeit von Quitten, spät blühenden Apfel- und Birnensorten und Kernobst in höheren Lagen, auf Weissdorn, Vogelbeere, und speziell auf Cotoneaster und Feuerdorn. Entsprechend sieht die Befallssituation aus.
Die Quitten sind auf den späten Blüten mehr oder weniger flächendeckend befallen. Ähnlich präsentiert sich die Situation bei den Birnensorten Gelbmöstler und Egnacher Mostbirne.
Bei Birnen ist zum Teil Altbefall feststellbar, es handelt sich um ganze Astpartien, die nun abgestorben sind. Häufig sind es Triebinfektionen aus dem Vorjahr, die im Sommer noch nicht feststellbar waren.
Bei den Äpfeln findet man Feuerbrand vor allem auf spät oder extrem spät blühenden Bäumen (Blauacher Wädenswil, Menznauer Jäger, Jakob Lebel, Gloster,...).
In den Obstkulturen ist der Befall deutlich geringer als im Vorjahr (siehe erstmaliger Streptomycineinsatz).
Auf Weissdorn sind sowohl Altbefall (abgestorbene Astpartien) als auch erste Blüteninfektionen (mit braunen Blütenbüscheln und braunen Trieben, Übergang fliessend) sichtbar.
Auf Cotoneaster und Feuerdorn wurde zum Teil massiver Befall festgestellt. Es ist in den nächsten Wochen mit sichtbaren Symptomen zu rechnen, weil die Infektionen von Ende Mai und Anfang Juni sichtbar werden.
Meldepflicht wahrnehmen
Jeder festgestellte Befall muss dem Feuerbrandverantwortlichen der Gemeinde gemeldet werden. Ein Verzeichnis ist auf dem Internetauftritt der Dienststelle Landwirtschaft und Wald lawa abrufbar (siehe unten). Die Feuerbrandkontrollen sind im Gange. Bewirtschafter und Private sind dazu aufgerufen, kooperativ mit den Feuerbrandkontrolleuren zusammenzuarbeiten.
Keine Entschädigung in der Befallszone
Der Bund hat den ganzen Kanton in die Befallszone eingeteilt. Das hat gemäss der Feuerbrandbekämpfungsstrategie des Bundes zur Folge, dass nur noch die Kontrollen entschädigt werden. Abfindungen an die Landwirte und Entschädigungen für Sanierungsmassnahmen im Siedlungsgebiet entfallen. Bei den Massnahmen steht die Eindämmung durch Rückriss, Rückschnitt mit Gerätedesinfektion und die Rodung von stark befallenen Pflanzen im Vordergrund.
Schutzobjekte ausgeschieden - Konzentration auf das Wesentliche
Um die nachhaltige Produktion von Tafel- und Mostobst zu gewährleisten, können auf Antrag des Bewirtschafters sogenannte Schutzobjekte ausgeschieden werden. Ein Schutzobjekt besteht aus mindestens 40 Aren Obstkulturen oder 50 gepflegten Hochstammbäumen. Im Kanton Luzern wurden 130 Hochstammgärten und 100 Obstanlagen als Schutzobjekte anerkannt. Zu jedem Schutzobjekt gehört ein Gürtel von 500 m um den Kern. Die Schutzobjekte sind online abrufbar unter der Adresse www.geo.lu.ch/map/landwirtschaft (aktivieren Sie dazu die Option "Schutzobjekte Feuerbrand" rechts unter "Themen/Landwirtschaft").
Innerhalb eines Schutzobjektes inklusive Gürtel werden jährlich mindestens zwei Kontrollen durchgeführt (Juni/Juli und September/Oktober). Nebst der Kontrolle durch den Feuerbrandkontrolleur oder durch das lawa ist im Kern der Bewirtschafter verpflichtet, die Bäume zu kontrollieren und Befall zu melden. Innerhalb von Schutzobjekten wird der Feuerbrand konsequent bekämpft. Dabei gilt die Rettung vor allem dem Kern und nicht dem Gürtel. Innerhalb von Schutzobjekten inkl. Gürtel werden Abfindungen an die Landwirte und Sanierungsentschädigungen an Private bzw. an die Gemeinden wie im Vorjahr entrichtet. Dieses Vorgehen erlaubt eine Konzentration auf das Wesentliche und eine Reduktion der Bekämpfungskosten.
Erstmaliger Einsatz von Streptomycin
71 Obstproduzenten haben nach eingehender Prüfung einen Berechtigungsschein für die Anwendung von Streptomycin erhalten (dies entspricht knapp 90% der Kernobstfläche). 53 Produzenten haben Streptomycin eingesetzt. 16 Produzenten haben zum Teil aus ethischen Gründen oder aus Rücksicht auf die Imker auf einen Einsatz verzichtet, aber ein alternatives Feuerbrandbekämpfungsmittel eingesetzt. Zwei Obstproduzenten haben trotz Berechtigung gänzlich auf den Einsatz eines Feuerbrandbekämpfungsmittels verzichtet. Der Einsatz erfolgte je nach Lage zwischen dem 7. und 15. Mai. Der Befall in den Obstkulturen ist deutlich geringer als letztes Jahr. Bis jetzt wurden 40 Aren gerodet (20 a Tafelapfel- und 20 Birnenkulturen). Auf einer Fläche von knapp 30 ha wurde ein Rückriss angeordnet. Im Vergleich zum Feuerbrandjahr 2007 ist das deutlich weniger. (Rodung 2007: 20.4 ha Apfel- und 4.6 ha Birnenkulturen; Rückriss auf einer Fläche von 117 ha).
Fazit
Eine schlüssige Aussage über die Wirksamkeit von Streptomycin ist auf Grund der fehlenden Vergleiche und der unterschiedlichen Bedingungen nicht möglich. Die Verhinderung von Blüteninfektionen ist nebst der Sanierung befallener Pflanzen ein wesentlicher Bestandteil in der Feuerbrandbekämpfung. Die Rodung befallener Pflanzen um Schutzobjekte und konsequentes Entfernen der befallenen Triebe und die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ist entscheidend: das Einhalten der Hygienemassnahmen, des Pflanzverbotes von Cotoneaster und Lorbeermispel und des Bienenverstellverbotes während Infektionstagen. Wir sind überzeugt, dass die grossen Anstrengungen im letzten Jahr (Rodung von 25 ha Obstkulturen und 19'000 Hochstammbäume) in diesem Jahr positive Auswirkungen auf den Befallsdruck haben. Mit dieser Massnahme konnte das Erregerpotential für Blüteninfektionen auf einem tiefen Niveau gehalten werden.
Honigproben und Honiganalyse Kanton Luzern
Insgesamt waren 678 Bienenstandorte vom Streptomycineinsatz in Obstkulturen im Kanton Luzern betroffen. Bei knapp einem Drittel der Bienenstandorte wurde kein Honig geschleudert. Entweder hatte der Imker keine Bienen mehr oder zuwenig Honig. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern hat 444 Honigproben analysiert. Nach Honigprobeeingang haben die Imker, bei einem negativen Resultat, innert zwei bis vier Tagen die schriftliche Rückmeldung erhalten, dass der Honig verkauft werden darf. Bei 5 Prozent der Proben war aufgrund der Erstanalyse Verdacht auf Streptomycin gegeben. In der Zweitanalyse (Bestätigung) wurde jedoch der Toleranzwert von 0.01mg/kg in keinem Fall erreicht.
Mögliche Gründe für dieses erfreuliche Resultat sind das vorhandene Trachtangebot, insbesondere mit Raps, und die Empfehlungen an die Obstproduzenten betreffend dem Anwendungszeitpunkt von Streptomycin, d.h. kein Einsatz von Streptomycin während dem Bienenflug.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.lawa.lu.ch/feuerbrand
Beilage: Bilder (H.Hebeisen)
Feuerbrand auf Cotoneaster dammeri Feuerbrand auf Quitte Feuerbrand auf Weissdorn
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_cotoneaster.jpg http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_quitte.jpg http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_weissdorn.jpg
Kontakt:
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10. Juli von 10.00-12.00 Uhr, oder von 13.30-14.30 Uhr an
Heinrich Hebeisen
Pflanzenschutz
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