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Staatskanzlei Luzern

Schuleintritt: Eltern sollen nach Gespräch über Rückstellung entscheiden können

Luzern (ots)

Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur
(EBKK) des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung vom 25. August ohne
Gegenstimme entschieden, dem Kantonsrat für die 2. Lesung der
Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung Folgendes zu
beantragen: Die Erziehungsberechtigten sollen nicht schulfähige
Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um maximal ein Jahr
vom Schuleintritt zurückstellen können. Der Entscheid über den
Schuleintritt liegt somit wieder abschliessend bei den Eltern.
Diesen Vorschlag, der zwischen den Haltungen von Regierungsrat,
Kantonsrat und Kommission vermittelt, erachtet die Kommission als
mehrheitsfähig. Für die 1. Lesung hatte die EBKK (Vorsitz Angela
Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) beantragt, die Entscheidung ohne
Gesuch oder vorgängiges Gespräch mit der Schulleitung allein den
Erziehungsberechtigten zu überlassen, war damit allerdings im
Kantonsrat unterlegen.
Der regierungsrätliche Entwurf sähe vor, dass nicht schulfähige
Kinder nur auf Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom
Schuleintritt um maximal ein Jahr zurückgestellt werden können.

Kontakt:

Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin EBKK
Mobile: +41/79/299'03'83 (ab Montag, 25. August, 18.00 Uhr)

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