Schuleintritt: Eltern sollen nach Gespräch über Rückstellung entscheiden können
Luzern (ots)
Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung vom 25. August ohne Gegenstimme entschieden, dem Kantonsrat für die 2. Lesung der Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung Folgendes zu beantragen: Die Erziehungsberechtigten sollen nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um maximal ein Jahr vom Schuleintritt zurückstellen können. Der Entscheid über den Schuleintritt liegt somit wieder abschliessend bei den Eltern.
Diesen Vorschlag, der zwischen den Haltungen von Regierungsrat, Kantonsrat und Kommission vermittelt, erachtet die Kommission als mehrheitsfähig. Für die 1. Lesung hatte die EBKK (Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) beantragt, die Entscheidung ohne Gesuch oder vorgängiges Gespräch mit der Schulleitung allein den Erziehungsberechtigten zu überlassen, war damit allerdings im Kantonsrat unterlegen.
Der regierungsrätliche Entwurf sähe vor, dass nicht schulfähige Kinder nur auf Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Schuleintritt um maximal ein Jahr zurückgestellt werden können.
Kontakt:
Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin EBKK
Mobile: +41/79/299'03'83 (ab Montag, 25. August, 18.00 Uhr)