WAK befürwortet Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) befürwortet einstimmig eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes über die Abschreibungsregeln. Diese Änderung basiert einerseits auf einer Bemerkung des Kantonsrates zur Staatsrechnung 2006, wonach Nonvaleurs zulasten der Wertberichtungen abzuschreiben und der Rest als Eigenkapital auszubuchen sei. Andererseits weicht die neu eingeführte Anlagebuchhaltung bezüglich Abschreibungsregeln von der bisherigen gesetzlichen Regelung ab. Diese Regelung soll daher betriebswirtschaftlich korrekt angepasst werden.
Inskünftig wird demnach das Verwaltungsvermögen nicht mehr in jährlichen Raten von mindestens 10 Prozent des Restwertes, sondern linear, je nach Anlagekategorie und nach effektiver Nutzungsdauer, auf dem Anschaffungswert abgeschrieben. Mit den neuen gesetzlichen Abschreibungsregeln sollen die Vermögenswerte des Kantons mit den effektiven Werten in der Staatsbuchhaltung erscheinen und ein korrekteres Bild der Vermögenslage widergeben. Der Kantonsrat wird die Vorlage B 66, welche diese Änderung vorsieht, voraussichtlich an der Session vom 8./9. September 2008 beraten.
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