Regierung aktualisiert Massnahmenplan Luftreinhaltung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat eine Aktualisierung des Massnahmenplans Luftreinhaltung beschlossen. Mit 15 zusätzlichen Massnahmen soll eine anhaltende Verbesserung der Luftqualität erzielt werden.
Die Luft ist in der Zentralschweiz stark mit Schadstoffen belastet (mit Feinstaub, Ozon, Stickstoffdioxid). Diese Dauerbelastung wird oft nicht wahrgenommen, führt aber im Vergleich zu kurz andauernden Smogspitzen zu schwerwiegenderen Gesundheitsschäden. Deshalb verpflichtet das Bundesgesetz über den Umweltschutz die Kantone, einen Massnahmenplan Luftreinhaltung zu erstellen, wenn die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) überschritten sind. Dies ist im Kanton Luzern und in den angrenzenden Kantonen der Fall. Um die Qualitätsziele der LRV zu erreichen, ist eine Reduktion der Schadstoffemissionen um rund 50% erforderlich.
Massnahmenplan 2008
Der nunmehr aktualisierte Massnahmenplan des Kantons Luzern basiert auf einer Empfehlung der Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen. Er umfasst teils Anreize, teils Vorschriften, mit denen die Schadstoff-Emissionen reduziert werden sollen. Die Massnahmen betreffen die Bereiche Strassenverkehr, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Bereiche.
Mit den neuen Massnahmen können die Schadstoffemissionen um bis zu 20% verringert werden. Zusätzlich werden verschiedene Massnahmen aus dem Zentralschweizer Massnahmenplan 2000 weiterverfolgt.
Viele lufthygienisch relevante Massnahmen haben auch positive Auswirkungen auf das Klima. Wenn der Ausstoss von CO2 und den Ozon-Vorläufersubstanzen (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Ammoniak) reduziert wird, ergeben sich Synergien mit den Klimaschutzzielen.
Neue Massnahmen-Rabattsystem in den kantonalen Motorfahrzeugsteuern
Saubere Fahrzeugflotten der kantonalen Verwaltung und von beauftragten Dritten
Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt
Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen
Kantonales Verbot für das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien
Erhöhung der Energieeffizienz in den kantonalen Liegenschaften
Informations- und Motivationskampagne
Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge
Lufthygienische Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und kantonalem Richtplan
Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in Entwicklungsschwerpunkten
Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten
Ausweitung der Kontrollpflicht und Verkürzung der Sanierungsfrist bei Holzfeuerungen
Sicherstellung der gesetzeskonformen Emissionen von stationären Anlagen
Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge Bei einigen dieser Massnahmen (z.B. 1, 8, 10) ist zu beachten, dass der Regierungsrat den Auftrag erteilt hat, die Grundlagen bzw. Instrumente dafür zu erarbeiten. Wenn diese vorliegen, wird der Regierungsrat abschliessend über die Massnahmen entscheiden. Der Massnahmenplan Ammoniak (die 15. Massnahme, Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirtschaft) wurde bereits am 13. März 2007 verabschiedet.
Anträge an den Bund
Für eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität im Kanton Luzern sind weitere Massnahmen erforderlich, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Die Zentralschweizer Kantone fordern deshalb den Bund auf, sich weiterhin für die Einhaltung der in der Luftreinhalte-Verordnung verankerten Luftqualitätsziele einzusetzen. Insbesondere soll die Automobilimportsteuer nach ökologischen Kriterien ausgerichtet und die Abgaswartungspflicht auf motorisierte Zweiräder ausgeweitet werden. Ebenso wird dem Bund beantragt, verschärfte Emissionsvorschriften für neue Offroad-Dieselfahrzeuge zu erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umwelt-luzern.ch/massnahmenplanung
Kontakt:
Beat Marty
Stv. Leiter der Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch