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Staatskanzlei Luzern

Regierung aktualisiert Massnahmenplan Luftreinhaltung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat eine
Aktualisierung des Massnahmenplans Luftreinhaltung beschlossen. Mit
15 zusätzlichen Massnahmen soll eine anhaltende Verbesserung der
Luftqualität erzielt werden.
Die Luft ist in der Zentralschweiz stark mit Schadstoffen belastet
(mit Feinstaub, Ozon, Stickstoffdioxid). Diese Dauerbelastung wird
oft nicht wahrgenommen, führt aber im Vergleich zu kurz andauernden
Smogspitzen zu schwerwiegenderen Gesundheitsschäden. Deshalb
verpflichtet das Bundesgesetz über den Umweltschutz die Kantone,
einen Massnahmenplan Luftreinhaltung zu erstellen, wenn die
Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) überschritten
sind. Dies ist im Kanton Luzern und in den angrenzenden Kantonen der
Fall. Um die Qualitätsziele der LRV zu erreichen, ist eine Reduktion
der Schadstoffemissionen um rund 50% erforderlich.
Massnahmenplan 2008
Der nunmehr aktualisierte Massnahmenplan des Kantons Luzern
basiert auf einer Empfehlung der Zentralschweizer
Umweltschutzdirektionen. Er umfasst teils Anreize, teils
Vorschriften, mit denen die Schadstoff-Emissionen reduziert werden
sollen. Die Massnahmen betreffen die Bereiche Strassenverkehr,
Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere
Bereiche.
Mit den neuen Massnahmen können die Schadstoffemissionen um bis zu
20% verringert werden. Zusätzlich werden verschiedene Massnahmen aus
dem Zentralschweizer Massnahmenplan 2000 weiterverfolgt.
Viele lufthygienisch relevante Massnahmen haben auch positive
Auswirkungen auf das Klima. Wenn der Ausstoss von CO2 und den
Ozon-Vorläufersubstanzen (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Ammoniak)
reduziert wird, ergeben sich Synergien mit den Klimaschutzzielen.
Neue Massnahmen-Rabattsystem in den kantonalen
   Motorfahrzeugsteuern
Saubere Fahrzeugflotten der kantonalen Verwaltung und von
   beauftragten Dritten
Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt
Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen
Kantonales Verbot für das Verbrennen von Wald-, Feld- und
   Gartenabfällen im Freien
Erhöhung der Energieeffizienz in den kantonalen Liegenschaften
Informations- und Motivationskampagne
Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer für
   Nutzfahrzeuge
Lufthygienische Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und
   kantonalem Richtplan
Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in
   Entwicklungsschwerpunkten
Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten
Ausweitung der Kontrollpflicht und Verkürzung der Sanierungsfrist
   bei Holzfeuerungen
Sicherstellung der gesetzeskonformen Emissionen von stationären
   Anlagen
Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Bei einigen dieser Massnahmen (z.B. 1, 8, 10) ist zu beachten, dass
der Regierungsrat den Auftrag erteilt hat, die Grundlagen bzw.
Instrumente dafür zu erarbeiten. Wenn diese vorliegen, wird der
Regierungsrat abschliessend über die Massnahmen entscheiden. Der
Massnahmenplan Ammoniak (die 15. Massnahme, Reduktion der
Ammoniakverluste in der Landwirtschaft) wurde bereits am 13. März
2007 verabschiedet.
Anträge an den Bund
Für eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität im Kanton
Luzern sind weitere Massnahmen erforderlich, die in den
Kompetenzbereich des Bundes fallen. Die Zentralschweizer Kantone
fordern deshalb den Bund auf, sich weiterhin für die Einhaltung der
in der Luftreinhalte-Verordnung verankerten Luftqualitätsziele
einzusetzen. Insbesondere soll die Automobilimportsteuer nach
ökologischen Kriterien ausgerichtet und die Abgaswartungspflicht auf
motorisierte Zweiräder ausgeweitet werden. Ebenso wird dem Bund
beantragt, verschärfte Emissionsvorschriften für neue
Offroad-Dieselfahrzeuge zu erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.umwelt-luzern.ch/massnahmenplanung

Kontakt:

Beat Marty
Stv. Leiter der Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch

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