Kanton, Gemeinden, Polizei und bfu: Gemeinsame Anstrengungen für sichere Schulwege im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Wie sicher sind die Schulwege im Kanton Luzern? Welche Besonderheiten müssen beachtet werden, wenn Kindergarten-Kinder unterwegs sind und wie arbeiten die Verkehrsinstruktoren mit Schulklassen? - An einer Medienkonferenz zusammen mit Brigitte Buhmann, der Direktorin der bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung, und Beat Grüter, Chef Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei Luzern, betonte Bildungsdirektor Anton Schwingruber, dass die Gemeinden in diesem Bereich bereits viele Sicherheitsmassnahmen realisiert haben und plädiert für eine "Kultur des Begleitens".
Das Thema Schulwegsicherheit beschäftigt jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres Eltern, Lehrpersonen, Polizei und Politik gleichermassen. Überall in den Gemeinden sind Hinweise auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer ausgeschildert und mit verschiedenen Massnahmen sorgen die Beteiligten von Anfang an dafür, dass der Weg zum Kindergarten und zur Schule ungefährlich ist und von den meisten Kindern allein bewältigt werden kann. Im Kanton Luzern wurden deswegen auch zahlreiche Geh- und Radwege und weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Kantonsstrassen realisiert.
"Kultur des Begleitens"
Aktuell ist das Thema laut Bildungsdirektor Anton Schwingruber auch im Luzerner Kantonsrat: in der Septembersession wird nächste Woche im Rahmen der Beratung zum revidierten Volksschulbildungsgesetz der Schülertransport und die Zumutbarkeit der Schulwege behandelt. "Primär sind die Eltern für den Schulweg zuständig" meint Schwingruber und schlägt vor, "dass sich eine neue Kultur des Begleitens entwickelt". Denn wenn Eltern, Geschwister oder Nachbarn ein Kind auf dem Schulweg begleiten, kommt damit eine ganz besondere Fürsorge zum Ausdruck. "Die im Kanton Luzern bereits eingeführten Blockzeiten kommen solchen Begleit-Ritualen entgegen", betont der Bildungsdirektor. Angesprochen auf die vermehrt jüngeren Kindergarten-Kinder, die teilweise schon mit 4 Jahren unterwegs sind, erklärt Schwingruber, dass der frühere Kindergarteneintritt die Frage der Schulwegsicherheit akzentuiere, "aber sich dadurch keine grundsätzlich neuen Probleme stellen." Zudem gäbe es schon entsprechende Erfahrungen in einer ganzen Reihe von Kantonen, in welchen der zweijährige Kindergarten schon heute den Normalfall darstelle.
Stufengerechte Verkehrsinstruktion
Dies bestätigt Brigitte Buhmann, Direktorin der bfu. "Von grosser Bedeutung für Kinder generell - unabhängig vom Alter und ob sie auf dem Schulweg sind oder nicht - ist auch die sichere Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur durch Fusswegnetzplanung, Tempo 30-Zonen in Quartieren, Schutzinseln und Lichtsignalanlagen." Und: "Dass nun auch vermehrt jüngere Kinder unterwegs sind, soll Anlass bieten, mehr für die Verkehrssicherheit und die Schulwegsicherung zu tun". Die bfu ist daher seit Jahren mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen auch im Kanton Luzern präsent - in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei. Deren Chef, Beat Grüter, appelliert auch an die frühe und ständige Vorbildfunktion der Erwachsenen. Die Polizei leiste ihren Beitrag mit Schwerpunkt- und andern Präventionsaktionen, durch Instruktion auf den verschiedenen Schulstufen, an Eltern- und Informationsabenden, durch die Ausbildung von Schülerlotsen und durch eine möglichst breite Präsenz in Schulrandzeiten.
Besonderes Augenmerk wird auf den Verkehrsinstruktions-Unterricht auf der Kindergartenstufe gelegt. Dort werden laut Grüter die Kinder ihrer Entwicklung und ihrem Können gemäss unterrichtet. "Wo es entwicklungsbedingt beim Üben mit dem Verkehrsinstruktor noch nicht klappt, werden die Eltern via Kindergartenlehrperson informiert. Dann nimmt das Kind erst im zweiten Kindergartenjahr am praktischen Unterricht teil", erläutert der Verkehrsinstruktions-Chef. Dass damit die Ausbildung zum sicheren Verhalten im Strassenverkehr nicht abgeschlossen ist, ist laut Grüter klar: "Die Verkehrsinstruktion ist ein wichtiger Input an Wissen, muss aber in den höheren Klassen fortgesetzt und auch mit Hilfe der Eltern vertieft werden."
Zumutbarkeit des Schulweges im Volksschulbildungsgesetz verankert
Ist der Schulweg "unzumutbar", weil er zu lang oder zu gefährlich ist, haben die Wohngemeinden auf ihre Kosten entsprechende Massnahmen zu treffen - zum Beispiel gefährliche Strassenabschnitte durch verkehrsberuhigende Eingriffe zu entschärfen; finanzielle Unterstützung von Transporten durch die Eltern über weite Wegstrecken oder Schulbus-Transporte. Die Kosten der Gemeinden werden mit der Revision des Volksschulbildungsgesetzes das nächste Woche im Luzerner Kantonsrat in zweiter Lesung beraten wird, neuerdings durch die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons finanziell mitgetragen.
Das Bildungs- und Kulturdepartement wird die Schulen bei der Umsetzung des revidierten Volksschulbildungsgesetzes in Sachen Schulweg, Kindergarteneintritt und Tagesstrukturen mit Informationsveranstaltungen und Orientierungshilfen unterstützen.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber, Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: anton.schwingruber@lu.ch
Dr. Brigitte Buhmann, Direktorin bfu,
Tel.: +41/31/90'22'22 (Zentrale)
Fax: +41/31/390'22'30
E-Mail: b.buhmann@bfu.ch / www.bfu.ch
Beat Grüter, Chef Verkehrsinstruktion Kapo Luzern
Tel.: +41/41/925'28'60
E-Mail: beat.grueter@lu.ch
Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: www.bfu.ch / www.kapo.lu.ch