Kanton Luzern tritt regionalem Schulabkommen bei
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Kanton Luzern dem totalrevidierten regionalen Schulabkommen RSA 2009 der Nordwestschweizer Kantone beitreten soll. Das Abkommen regelt den kantonalen grenzüberschreitenden Schulbesuch im Bereich Kindergärten, Volksschule, allgemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe ll sowie die vom Bund nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge. Rund 300 Luzerner Kinder und Jugendliche besuchen in diesen Bereichen eine ausserkantonale Schule und sind vom RSA 2009 betroffen.
Das bisherige regionale Schulabkommen der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK RSA 2000 (AG, BL, BS, BE, FR, LU, SO, ZH) stammt aus dem Jahr 1975/76 und wurde nun aufgrund von Entwicklungen auf nationaler Ebene (Revision der Interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich und die neue Interkantonale Fachhochschulvereinbarung) total revidiert. Die Bereiche der Berufs- und Erwachsenenbildung wurden ausgeklammert. Diese werden künftig ausschliesslich über die nationalen Vereinbarungen der EDK geregelt.
Das RSA 2009 gilt neu nur noch für die Bereiche Kindergärten, Volksschulen, allgemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe II (Maturitätsschulen und Fachmittelschulen mit/ohne Berufsmaturität) sowie vom Bund nicht anerkannte tertiäre Bildungsgänge. Im Kanton Luzern werden rund 300 Kinder und Jugendliche vom RSA 2009 betroffen sein, das Beitragsvolumen wird rund zwei Millionen Franken betragen.
Der Grundsatz der möglichst kostendeckenden Kantonsbeiträge wurde beibehalten, ebenso das "à la carte-Prinzip", wonach jeder Standortkanton entscheidet, welche Schulen und Ausbildungsgänge er für Auszubildende der entsendenden Abkommenskantone zur Verfügung stellen will. Die entsendenden Kantone bestimmen, für welche Ausbildungsgänge sie Kantonsbeiträge übernehmen.
Kontakt:
Hans-Peter Heini
Leiter Abteilung Kontrollen Finanzen Informatik CFI im Bildungs- und
Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'67'63