Innovative Gesetzgebung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in die Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz ist ein Rahmengesetz und bezweckt die Förderung von Chancengerechtigkeit und Integration, besonders in den Handlungsfeldern Kindheit und Jugend, Alter, Familie, Frau und Mann, Behinderung, Migration. Im Gesetz vorgesehene Massnahmen sind unter anderem die Entwicklung von Handlungsstrategien und Leitbildern, die Koordination und Regelung der Zusammenarbeit, Wissensvermittlung und Information, sowie die Möglichkeit von Förderbeiträgen. Für Kanton und Gemeinden entstehen dadurch keine grundsätzlich neuen Aufgaben.
Die gesellschaftliche Dynamik mit ihren demografischen Veränderungen und mit dem Wertewandel führt zu einer Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (z.B. zunehmende Individualisierung, Schere zwischen arm und reich, sinkendes Vertrauen in den Generationenvertrag). Der gesellschaftliche Zusammenhalt übersteigt bei weitem das staatliche Handeln. Trotzdem hat der Staat ein Interesse daran, die Rahmenbedingungen in den zentralen Lebensbereichen so zu gestalten, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert wird. Hierfür hat der Regierungsrat die Kommission für Gesellschaftsfragen und die Fachstelle für Gesellschaftsfragen geschaffen. Die Fachstelle Gesellschaftsfragen ist Teil der Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Gesundheits- und Sozialdepartement. Sie hat den Auftrag, als Wissens- und Kompetenzzentrum Dienstleistungen in den genannten Handlungsfeldern zuhanden der Regierung und der Verwaltung zu erbringen.
Bisher fehlt jedoch eine einheitliche gesetzliche Grundlage für eine umfassende kantonale Gesellschaftspolitik, die auf die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ausgerichtet ist. Die verschiedenen Handlungsfelder haben auch ganz unterschiedliche gesetzliche Regelungen. So gibt es zum Beispiel ein Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann (SRL 24). Für andere Handlungsfelder, wie z.B. die Integrationsförderung von Zugewanderten, existiert jedoch noch keine kantonale gesetzliche Grundlage. Deshalb hat der Regierungsrat das Gesundheits- und Sozialdepartement vor einem Jahr beauftragt, den Entwurf zu einem Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auszuarbeiten. Diesen Entwurf hat er nun bis Ende Jahr zur Vernehmlassung freigegeben.
Der Gesetzesentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen sind unter folgendem Link zu finden: www.lu.ch/gsd_vernehmlassung
Regierungsrat Dr. Markus Dürr Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements Tel.: +41/41/228'60'81
Dr. Hansjörg Vogel Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen Tel.: +41/41/228'61'77 (Mittwochnachmittag von 13.30 bis 16.30 Uhr erreichbar)