Änderung der Energieverordnung und der Planungs- und Bauverordnung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Änderungen der kantonalen Energieverordnung und der Planungs- und Bauverordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die geänderten Verordnungen bedeuten, dass im Kanton Luzern die aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) eingeführt werden. Diese bilden die Grundlage für eine deutliche Verschärfung der energetischen Gebäudevorschriften und sorgen gleichzeitig für eine weitgehende interkantonale Harmonisierung. Neu gibt es auch einen Bonus, wenn das Gebäude MINERGIE-zertifiziert ist oder mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Neue Anforderungen an die Gebäudehülle und die Haustechnik
Die neuen Grenzwerte für die Gebäudehülle werden im Einklang mit der Norm SIA 380/1 (Ausgabe 2009) für Neubauten rund 30 Prozent tiefer sein als bisher. Der Grenzwert für Umbauten und Sanierungen liegt beim Systemnachweis neu noch 25 Prozent über dem von Neubauten. Das Rechnungsverfahren bleibt sich gleich, nur die Grenzwerte ändern. Neu können für alle Gebäude auch Einzelbauteilnachweise erstellt werden.
Bei Neubauten werden die reinen Elektroboiler verboten und Heizkessel müssen die Kondensationswärme ausnützen können. Die Vorlauftemperatur von Bodenheizungen wird auf max. 35 Grad begrenzt. Der sommerliche Wärmeschutz muss bei allen Gebäuden nachgewiesen werden, dafür entfällt der Bedarfsnachweis für Klimaanlagen.
Bonus für MINERGIE-zertifizierte Bauten
Ist ein Gebäude MINERGIE-zertifiziert oder werden mindestens 75 Prozent des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt, so wird ein Bonus von fünf Prozent auf die anrechenbaren Geschossflächen gewährt.
Höchstanteil nichterneuerbarer Energie
Bei Neubauten gilt neu die Beschränkung des Höchstanteils nichterneuerbarer Energie auf maximal 80 Prozent. Dies bedeutet, dass in Zukunft der Energiebedarf mit mindestens 20 Prozent erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Zusammen mit den neuen Grenzwerten für die Gebäudehülle entspricht der Energiebedarf eines Neubaus rund 4,8 Litern (Heizöläquivalent) pro Quadratmeter beheizte Fläche. Für den vereinfachten Nachweis des Höchstanteils nichterneuerbarer Energie stehen elf Standardlösungen zur Wahl.
Angebot Gebäudeenergieausweis
Als neues Informationsinstrument wird im Sommer 2009 der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) vorliegen, ein Ausweis mit Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Für die Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument, das zum Beispiel im Hinblick auf eine Erneuerung oder eine Handänderung erstellt werden kann.
Mehr Informationen im Internet
Die Änderungen der kantonalen Energieverordnung (kEnV) und der Planungs- und Bauverordnung (PBV) können unter www.energie.lu.ch als PDF heruntergeladen werden.
Die Dienststelle Umwelt und Energie bietet für Fachleute entsprechende Weiterbildungskurse an. Kursdaten sowie die neuen Vollzugshilfen, Nachweisformulare und weitere Hilfsmittel werden laufend ergänzt und sind unter www.energie-zentralschweiz.ch abrufbar.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6474_Factsheet_EnergieVo.pdf
Kontakt:
Beat Marty
Abteilungsleiter, Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch