Individuelle Prämienverbilligung 2009: gleicher Prozentsatz wie bisher
Luzern (ots)
Die Regierung hat beschlossen, den Prozentsatz für die allgemeine Prämienverbilligung unverändert bei 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens zu belassen. Die besondere Verbilligung der Prämien von jungen Erwachsenen wird neu nur noch gewährt, wenn diese in Ausbildung sind. Neu wird der Minimalanspruch von 300 Franken auf 100 Franken gesenkt.
Das Prämienverbilligungsgesetz verlangt, dass der Regierungsrat jährlich den Prozentsatz des steuerbaren Einkommens für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung festlegt. Dabei hat er verschiedene Kriterien zu berücksichtigen wie Höhe der Krankenkassenprämien, zur Verfügung stehende Mittel, wirtschaftliche Situation der Bevölkerung anhand der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung. Mit der Definition der massgebenden Kriterien im Prämienverbilligungsgesetz sind faire Prämienverbilligungen garantiert.
Mit dem vom Kantonsrat für 2009 bewilligten Prämienverbilligungskredit von 158 Millionen Franken kann die Einkommensgrenze von 14,5 Prozent beibehalten werden. Damit bleibt die Einkommensgrenze zum dritten Mal in Folge unverändert. Dies ist allerdings nur möglich, weil neu jungen Erwachsenen bis 25 Jahre die hälftige Subventionierung der Prämien nur noch gewährt wird, wenn sie sich in einer mindestens 6-monatigen Ausbildung gemäss Familienzulagengesetz befinden. Für alle übrigen jungen Erwachsenen gelten die gleichen persönlichen und generellen Voraussetzungen wie für die übrige Bevölkerung.
Ab dem 1. Januar 2009 werden alle errechneten Beträge ausbezahlt, die höher als 100 Franken liegen. Damit wird die aktuelle Grenze von 300 Franken zu Gunsten der Anspruchsberechtigten wesentlich gesenkt.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2009 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens sowie Kinder und junge Erwachsene in mindestens 6-monatiger Ausbildung bis 25 Jahre, sofern das massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2009 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2009 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
Kontakt:
Markus Dürr, Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und
Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: Markus.Duerr@lu.ch
Daniel Wicki, Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch