Verwaltungsgericht des Kantons Luzern: Beschwerdeverfahren Sportarena Allmend
Luzern (ots)
Heute Montag Nachmittag wurde dem Verwaltungsgericht ein Schreiben der Beschwerdeführer überreicht, wonach diese die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2008 gegen den Entscheid über den Gestaltungsplan G 340 Allmend zurückziehen. Gleichzeitig erklären die Beschwerdeführer, auf eine Anfechtung des Baubewilligungsentscheides der Stadt Luzern vom 17.12.2008 verzichten zu wollen. Damit kann das hängige Beschwerdeverfahren erledigt erklärt werden und der Gestaltungsplan wird rechtskräftig.
Da die Baubewilligung erst am 17. Februar 2009 zusammen mit dem Entscheid des Regierungsrates über das Strassenprojekt zugestellt wurde, wird die Beschwerdefrist erst in einigen Tagen ablaufen. Sofern keine Beschwerde von andern am Baubewilligungsverfahren beteiligten Einsprechern eingereicht wird, kann die Baubewilligung nach Ablauf dieser Frist in Rechtskraft erwachsen.
Kontakt:
Verwaltungsrichter Dr. Heiner Eiholzer
Tel.: +41/41/228'64'36