Amtsgericht Hochdorf: Konkursaufschubverfahren für die Nexis Fibers AG durch Nachlassverfahren abgelöst
Luzern (ots)
Ende Oktober 2008 hat der Verwaltungsrat der Nexis Fibers AG, Emmen (vormals Viscosuisse) beim Amtsgerichtspräsidenten I von Hochdorf die Bilanz deponiert. Mit Entscheid vom 3. November 2008 bewilligte der Gerichtspräsident auf Antrag einer Gläubigergruppe einen provisorischen Konkursaufschub bis zum 13. November 2008. Am 13. November 2008 wurde der Nexis Fibers AG ein definitiver Konkursaufschub für die Dauer von vier Monaten bewilligt. Ziel war die Sanierung der Nexis Fibers AG inkl. ihrer Betriebsstandorte.
Gemäss Abschlussbericht der eingesetzten Sachwalterin konnte die im Konkursaufschubverfahren angestrebte Sanierung der Nexis Fibers AG durch einen Gesamtverkauf der Unternehmung mit all ihren Betriebsstandorten innert Frist nicht realisiert werden. Es haben sich jedoch mögliche Käufer für einzelne Produktionszweige gefunden, weshalb das Konkursaufschubverfahren auf Antrag der Nexis Fibers AG durch ein Nachlassverfahren ergänzt bzw. abgelöst wird. Mit heutigem Entscheid des Amtsgerichtspräsidenten I von Hochdorf wird eine Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt, der Konkursentscheid entsprechend ausgesetzt und die bisherige Sachwalterin, die Transliq AG, auch für das Nachlassverfahren eingesetzt. Die Nexis Fibers AG wird grundsätzlich ermächtigt, während der Nachlassstundung unter Mitwirkung der Sachwalterin und mit richterlicher Zustimmung Betriebsteile oder einzelne Aktiven zu verkaufen.
Kontakt:
Dr. Karl Meier
Amtsgerichtspräsident I von Hochdorf
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Tel.: +41/41/910'30'77
Marcel Jenni
Leiter Personal & Kommunikation, Nexis Fibers AG
ab 15.30 Uhr
Tel.: +41/41/267'88'85
Sachwalter Kurt Stöckli, Transliq AG Bern
von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mobile: +41/79/776'95'51